Ursula Fallapp erläutert, dass aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben der Zuwendungsbescheid für das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe) eingegangen ist. Aufgrund des Antrages auf Förderung im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus ist auf der Basis der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung von 30.000,00 € zugesagt worden.

Dieser Betrag muss sich um eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 € erhöhen, die von der Kommune, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zu finanzieren ist.

 

Die Kofinanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Samtgemeinde Elbtalaue und zur anderen Hälfte durch die Stadt Dannenberg (Elbe). Sie dient dazu, die Mietkosten für das Objekt zu decken.