Sitzung: 10.04.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Ursula Fallapp erläutert,
dass aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben der
Zuwendungsbescheid für das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe)
eingegangen ist. Aufgrund des Antrages auf Förderung im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
ist auf der Basis der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für den Bewilligungszeitraum vom
01.01.2018 bis zum 31.12.2018 eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer
Festbetragsfinanzierung von 30.000,00 € zugesagt worden.
Dieser Betrag muss sich um
eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 € erhöhen, die von der Kommune, in
der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zu finanzieren ist.
Die Kofinanzierung erfolgt zur
Hälfte durch die Samtgemeinde Elbtalaue und zur anderen Hälfte durch die Stadt
Dannenberg (Elbe). Sie dient dazu, die Mietkosten für das Objekt zu decken.