Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

In den Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und des Samtgemeinderates am 15.03.2018 wurde bereits über eine Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, beraten und beschlossen. Dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zur überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 Euro ist nicht gefolgt worden. Hierzu wird auf die Vorlage 31/0092/2018 sowie auf die Niederschriften der Sitzungen des SGAE/X/16 sowie SGRE/X/08 vom 15.03.2018 verwiesen. Folgender Beschluss ist gefasst worden: Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von vorerst 100.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue Projekt Gusborn, für die Kostengruppen 300,400 und 500 zu. Bevor der Restbetrag zur Verfügung gestellt wird, ist seitens des SGA eine detaillierte Auskunft zur Zusammenstellung der zusätzlichen Kosten gefordert worden, diese soll öffentlich im zuständigen Fachausschuss diskutiert und beraten werden.

In der Sitzung des Schulausschusses wird der Architekt B. Pauker die Planung und die Kostenentwicklung vorstellen.

Dieser Beschluss führt dazu, dass weitere Bauaufträge nicht vergeben werden können. Derzeit betrifft es die Außenanlagen, die am 28.03.2018 submittiert werden. Dies liegt daran, dass mit vergebenen Aufträgen und deren Durchführung die Baukosten auf die jetzt veranschlagten Gesamtbaukosten steigen. Auf der Grundlage der Baukosten berechnen sich allerdings wiederum die Planungskosten für Fachplaner und Architekt, die daraus einen Anspruch auf Honorar erheben. Das ergibt dann in der Summe die Gesamtkosten der Maßnahme.

Von daher können mit dem geänderten Beschluss zwar noch vergebene Aufträge abgearbeitet werden, jedoch keine neuen vergeben werden. Die Ausschreibung der Fassadensanierung/Dämmung wird zunächst zurückgestellt.

 

Bisheriges Verfahren:

Im Februar 2016 wurde der Planungsauftrag der Kindertagessstätte mit Erweiterungsräumen an das Architekturbüro B. Pauker, Dannenberg (Elbe), vergeben. Basis hierfür war die Vorstellung des Projektes im Schulausschuss. Die dort vorgestellten Kosten gemäß Kostenschätzung vom 03.02.2016 bezogen sich auf einen Vorentwurf des Architekturbüros, der dann als Entwurf akzeptiert wurde und in die Umsetzungsphase gelangte und lag bei 1.650.000,- €. Grundlage für diesen Entwurf waren die ersten Leistungsphasen 1 und 2 nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

 

Zur Erläuterung:

Nach der HOAI sind die Grundleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI in neun Leistungsphasen unterteilt:

 

Leistungsphase 1

Grundlagenermittlung

2 %

Leistungsphase 2

Vorplanung

7 %

Leistungsphase 3

Entwurfsplanung

15 %

Leistungsphase 4

Genehmigungsplanung

3 %

Leistungsphase 5

Ausführungsplanung

25 %

Leistungsphase 6

Vorbereitung der Vergabe

10 %

Leistungsphase 7

Mitwirkung bei der Vergabe

4 %

Leistungsphase 8

Objektüberwachung

32 %

Leistungsphase 9

Objektbetreuung

2 %

 

Im Rahmen der Leistungsphase  1 und 2 wird somit eine Grundlagenermittlung (hierzu zählt die klärende Aufgabenstellung, „was soll wo und wie errichtet werden“ – es soll somit die Kostenvorstellung des Auftraggebers ermittelt werden) und die Vorplanung (hier wird eine grobe Planungsskizze erarbeitet, die dann die Grundlage für die weiteren Planungen bildet).

 

Aufgrund dieser Vorplanung (Phase 1 und 2) wurden dann die Kosten für die Bildungslandschaft Elbtalaue – Projekt Gusborn, in den Haushalt 2016 eingestellt.

In der Folge wurden die Fachplaner einbezogen und (maßgeblich) auf Grundlage der Fachplanung die Kosten in der Schätzung vom 15.12.2016 auf 1.750.000,- € angepasst. Die Kostensteigerung in der Kostengruppe 400 lag bei 86.000,-€.

In der weiteren Ausführung wurde dann die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung durch das Architekturbüro B. Pauker erstellt, sodass am 30.01.2017 die Baugenehmigung vom Landkreis Lüchow-Dannenberg erteilt wurde. In dieser Baugenehmigung sind Auflagen nach folgenden Vorschriften erteilt worden:

  1. Bauordnungsrecht (Bauschild, Beachtung des Prüfberichts Dipl. Ing. J. Kreutzfeld, Abnahme der einzelnen Konstruktionsteile durch den Prüfingenieurs, Schlussabnahme)
  2. Vorbeugender Brandschutz (Beachtung der Inhalte des Brandschutznachweises von Herrn Boila, tragende Bauteile sind min. feuerhemmend auszubilden, Bauteiloberflächen müssen an den Rettungswegen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, Feststellanlagen an bestimmten Türen, etc.)
  3. Verbraucherschutz (in der Küche ist min. ein leicht erreichbares Handwaschbecker vorzusehen, Bodenbeläge müssen leicht zu reinigen sein, Wandflächen müssen leicht zu reinigen sein, Decken und Deckenkonstruktionen müssen so gebaut/verarbeitet sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser vermieden werden, etc.)
  4. Gesundheitsamt (bei der Verteilung der Wasserversorgung dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solcher Konzentration abgeben, die höher als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar sind; die Inbetriebnahme der KiTa darf erst erfolgen, wenn durch Wasseruntersuchungen nachgewiesen sind, dass eine Gesundheitsgefahr durch die Hausinstallation nicht gegeben ist, etc.)

 

In dieser Baugenehmigung sind darüber hinaus auch Auflagen für das Bestandsgebäude erteilt worden, dass im Haushaltsplan 2017 weitere Mittel in Höhe von 93.500 Euro für Hausalarm, Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutzauflagen im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt wurden.

 

Für die Kostenermittlung der Kostengruppe 700 wurde vom Architekten mit Kostenschätzung vom 05.02.2016 nach Vorgaben der Richtlinie Bau (RLBau), Nebenkosten Ziffer 1.2, ein Ansatz von 22 % herangezogen. Mit den eingegangenen Angeboten der Fachplaner konnte dieser Ansatz nicht gehalten werden.

Derzeit liegen die Kosten prognostiziert bei:

1.       Architektenkosten:                               254.092,42 Euro / Brutto

2.       Tragwerksplanung:                                32.488,61 Euro / Brutto - Nachtrag: 1.153,11 Euro /Brutto (für Abbruchuntersuchung des vorhandenen Zwischendaches)

3.       Fachplaner Elektro:                               18.896,87 Euro / Brutto

4.       Fachplaner HLS:                                      29.115,87 Euro / Brutto

5.       Fachplaner Akustik:                               12.807,38 Euro / Brutto

6.       Wärmeschutz, Brandschutz

7.       Sigeko, Feuerwehrpläne:                   9.103,50 Euro / Brutto

8.       Vermessung:                                           5.474,00 Euro / Brutto - Grobabstecken von Nebengebäude (Schuppen) sowie Anbau, das Einmessen steht noch aus.

9.       Planung Regenentwässerungsantrag:                3.673,53 Euro / Brutto

10.   Lageplan:                                                   570,61 Euro / Brutto

11.   Landkreis Pürfgeb.;                               15.631,80 Euro / Brutto

12.   Schweißüberwachung:                                        2.173,92 Euro / Brutto

 

Hierzu kommen noch die Abnahmegebühren (Fachplaner und Landkreis), die Ausschreibungsgebühren bei subreport, Veröffentlichungskosten EJZ sowie abschließende Einmessung und sonstige Kleinrechnungen.

 

In der Kostenschätzung vom 05.02.2016 sind die Kosten der Kostengruppe 700 mit 259.000,00 Euro/Brutto aufgeführt. Nach derzeitigem Stand betragen die o. a. Honorare in der Summe 385.181,62 Euro. Dementsprechend ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 126.181,62  Euro.

 

In der Anlage zur Vorlage sind die Gesamtkosten der Maßnahme aufgeführt.

 

Deckungsvorschlag:

Aus den Investitionsmaßnahmen 2017 und Vorjahren sind im FD 31 noch Haushaltsreste vorhanden, die für die Finanzierung der zusätzlichen 100.000 Euro verwendet werden können. Die bereits in der Sitzung vom 15.03.2018 bereitgestellten zusätzlichen 100.000 Euro werden ebenfalls über diesen Deckungsvorschlag abgedeckt.

 

Hierbei handelt es sich um folgende zwei Maßnahmen:

noch 

verfügbar

FD 31

Planungskosten energetische Sanierungen (Hitz.)

94.292,75 €

FF-Gerätehaus Metzingen

107.186,33 €

 

Die Planung für die energetische Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) ist zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen. Sofern ein Förderprogramm für eine entsprechende Maßnahme aufgelegt wird (Sanierung oder Neubau), muss die vorhandene Planung den Vorgaben des Förderprogrammes angepasst werden. Die vorhandenen Restmittel in Höhe von rd. 94.000 Euro können daher als Deckungsvorschlag genannt werden. Für einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Metzingen sind in den vergangenen Jahren finanzielle Mittel bereitgestellt worden. Im Rahmen der Planung von Feuerwehrgerätehäusern allgemein wurde vereinbart, dass zunächst der Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden soll und anschließend die Planung für die Gerätehäuser überdacht wird. Bei der Feuerwehr Metzingen stellt sich jedoch bereits jetzt die Frage, ob ein Neubau des Hauses nicht sinnvoller erscheint. Die veranschlagten Mittel werden aber so nicht ausreichen und müssen nach der abschließenden Entscheidung neu in den weiteren Haushaltsjahren eingeplant werden, sodass der Haushaltsrest in Höhe von rd. 107.000 Euro als Deckungsvorschlag der Finanzierungslücke gemacht wird.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von weiteren 100.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.

 

Beschlussempfehlung des SuSE/X/08 vom 12.04.2018

a) Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von weiteren 150.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.

 

b) Die in der Bauplanung vorgesehene Holzfassade für die Grundschule Gusborn (Altbau) soll ausgeschrieben werden.

 

 

SgBgm Meyer fasst den bisherigen Sachverhalt kurz zusammen und verweist auf die intensive Beratung zu diesem Thema im Fachausschuss (SuSE) am 12.04.18. und im SgA am 17.04.18.

In dieser Diskussion ist allen deutlich geworden, dass es bei künftigen Projekten eine andere Herangehensweise geben muss.

 

SgBgm Meyer berichtet, dass es im SgA eine entsprechende Empfehlung zu a) gegeben hat.

Ferner hat der SgA zu b) den Beschluss gefasst die Fassade auszuschreiben.

Gleichzeitig hat der SgA beschlossen, dass die ganze Thematik aufzuarbeiten ist und daher in den Arbeitskreis Vergaben zu verweisen ist.

So hat der Samtgemeinderat lediglich zu a) zu beraten und zu beschließen.

 

 

Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses

a)Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von weiteren 150.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.

 

Beschlussfassung des Samtgemeindeausschusses

b) Die in der Bauplanung vorgesehene Holzfassade für die Grundschule Gusborn (Altbau) soll ausgeschrieben werden.

 

c) Zur Aufarbeitung der Thematik wird die Angelegenheit in den Arbeitskreis "Vergaben" verwiesen.

 

 

Rf Unterste-Wilms führt an, dass trotz intensiver Recherche die vorgeschriebenen anzusetzenden 22 % der Planungskosten nicht nachvollziehbar sind. Sie wünscht sich dazu eine schriftliche Anfrage an das entsprechende Ministerium mit der Bitte um schriftliche Aussagen hierzu.

Sie spricht beispielhaft die Schule in Hitzacker an, die als kommendes Projekt unter diesem Aspekt zu betrachten ist. Es wäre nach heuteigen Sachstand bereits jetzt schon davon auszugehen, dass sich diese Problematik wiederholt und eine Menge Geld dann erneut überplanmäßig auszugeben ist.

 

SgBgm Meyer merkt an, dass er diesen Auftrag bereits aus dem Fachausschuss mitgenommen hatte. Er wird entsprechende Anfragen an die kommunalen Spitzenverbände (NST/NSGB) stellen.

 

Des Weiteren bittet Rf Unterste-Wilms auch um Klärung, wie es sich mit den verschiedenen Honorarzonen verhält, welche Leistungen in welcher Zone abgerechnet werden können. Auch hier erbittet sie schriftliche Aussagen.

Die Fragen hierzu werden lt. Aussage von SgBgm Meyer im Arbeitskreis Vergaben zu klären sein.

 

Zudem bittet Rf Unterste-Wilms um Protokollierung der Aussage von Herrn Kern im Schulausschuss, dass durch die überplanmäßige Auszahlung für das Projekt Bildungslandschaft Gusborn die Finanzierung der FF-Häuser nicht in Gefahr gerät.

Herr Kern bestätigt diese Aussage. Die eingeplanten Mittel für den Bau von Feuerwehrhäusern sind unabhängig von der überplanmäßigen Auszahlung für das derzeitige Projekt in Gusborn.

 

Stellv. SgBgm Flindt bittet darum, künftig immer nur eine Art der „Kosten“ anzugeben. In der Vergangenheit ist immer von Baukosten die Rede. Das ist oft missverständlich, da es sich hier nicht um die Gesamtkosten handelt.

Er merkt an, dass gemäß dem letzten SgA-Beschluss eine weitere Entscheidung über lediglich 100.000 € aussteht. Durch weitere Diskussionen würde er auch die im Schulausschuss favorisierten 130.000 € mittragen, aber nicht die jetzt vom Schulausschuss und vom SgA empfohlenen 150.000 €. Hierfür fehlt ihm das Verständnis.

 

Rh Siebolds bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die umfangreiche Lieferung an Zahlen und Daten. In der Zusammenfassung ist mit diesem Projekt ein Diskussionsprozess entstanden. Dennoch gibt es weiterhin viele offene Fragen, die es gilt im Arbeitskreis aufzuarbeiten. Auch wenn es mühsam ist, so wird man bei zukünftigen Projekten davon profitieren.

Rh Siebolds erläutert nochmal die Ansätze, die zu einer Empfehlung von 150.000 € geführt haben. So stellt diese Summe lediglich ein Budget dar, um weiteren Unvorhersehbarkeiten vorzubeugen. Dennoch muss jede Ausgabe weiterhin einzeln betrachtet werden.

 

Stellv. SgBgm Beckmann fasst nochmal auf die Historie zusammen. Nach der anfänglichen Kostenschätzung in Höhe von 1,65 Mio. € war relativ klar, dass diese Summe nicht gehalten werden kann. Auf Nachfragen im SgA bei den einzelnen Gewerken wurde seitens der Verwaltung bestätigt, dass sich die Auftragsvergaben im Rahmen der Kostenschätzungen bewegen.

Die Aufforderung an die Verwaltung, eine Kostenverfolgung vorzulegen ist seiner Ansicht nach durch die Verwaltung verzögert worden. Seinerzeit aufgefallene Unklarheiten sind nicht ausgeräumt worden.

Er erwartet für künftige Projekte neue Strukturen in der Abarbeitung.

Auch er sieht die Notwendigkeit zur Aufarbeitung der Angelegenheit. Seiner Meinung nach sollten die Verursacher auch zur Verantwortung gezogen werden.

 

SgBgm Meyer bittet bei den Honoraren zu unterscheiden zwischen Fachplanerkosten und Architektenleistungen. Diese Positionen sind unterschiedlich zu betrachten.

 

Rh Siemke erwähnt, dass es sicherlich in dem einen oder anderen Projektabschnitt zu Kommunikationsdefiziten gekommen ist. Dennoch ist festzuhalten, dass alle Planungen und Vergaben sich im gesetzlichen Rahmen befunden haben. Hier gibt es nichts zu kritisieren.

Er macht darauf aufmerksam, dass es bei künftigen Projekten weitere Schwierigkeiten geben wird. Der Markt im Baubereich hat sich gewandelt. Ingenieurleistungen und auch die einzelnen Ausbaugewerke lassen sich künftig noch schlechter planen und vorhersehen. Von keinem Architekten können mehr verlässliche Berechnungen erwarten werden, da sich der Markt im Umbruch befindet. Derzeit ist bereits erkennbar, dass Ausschreibungen schwieriger werden, da entweder sehr wenige Angebote abgegeben werden oder aber auch Angebote eingereicht werden, die erheblich von den Kostenschätzungen abweichen. Aus solchen Situationen entstehen dann die unvorhersehbaren Ereignisse. Die Umsetzung von Baumaßnahmen wird zunehmend komplizierter. Die Wettbewerbssituation ist nicht beeinflussbar. Aus diesem Grunde plädiert er dafür, künftig für alle Maßnahmen entsprechende Spielräume/ Sicherheitszuschläge von 15 -20 % mit einzuplanen.

 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von weiteren 150.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.