Sitzung: 23.04.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 3
Vorlage: 31/0092/2018/1
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und des Samtgemeinderates am
15.03.2018 wurde bereits über eine Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung
für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, beraten und beschlossen.
Dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zur überplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 200.000 Euro ist nicht gefolgt worden. Hierzu wird auf
die Vorlage 31/0092/2018 sowie auf die Niederschriften der Sitzungen des
SGAE/X/16 sowie SGRE/X/08 vom 15.03.2018 verwiesen. Folgender Beschluss ist
gefasst worden: Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von vorerst 100.000
Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue Projekt Gusborn, für die
Kostengruppen 300,400 und 500 zu. Bevor der Restbetrag zur Verfügung
gestellt wird, ist seitens des SGA eine detaillierte Auskunft zur
Zusammenstellung der zusätzlichen Kosten gefordert worden, diese soll
öffentlich im zuständigen Fachausschuss diskutiert und beraten werden.
In der Sitzung des Schulausschusses wird der Architekt B. Pauker die
Planung und die Kostenentwicklung vorstellen.
Dieser Beschluss führt dazu, dass weitere Bauaufträge nicht vergeben
werden können. Derzeit betrifft es die Außenanlagen, die am 28.03.2018
submittiert werden. Dies liegt daran, dass mit vergebenen Aufträgen und deren
Durchführung die Baukosten auf die jetzt veranschlagten Gesamtbaukosten
steigen. Auf der Grundlage der Baukosten berechnen sich allerdings wiederum die
Planungskosten für Fachplaner und Architekt, die daraus einen Anspruch auf
Honorar erheben. Das ergibt dann in der Summe die Gesamtkosten der Maßnahme.
Von daher können mit dem geänderten Beschluss zwar noch vergebene
Aufträge abgearbeitet werden, jedoch keine neuen vergeben werden. Die
Ausschreibung der Fassadensanierung/Dämmung wird zunächst zurückgestellt.
Bisheriges Verfahren:
Im Februar 2016 wurde der Planungsauftrag der Kindertagessstätte mit
Erweiterungsräumen an das Architekturbüro B. Pauker, Dannenberg (Elbe),
vergeben. Basis hierfür war die Vorstellung des Projektes im Schulausschuss.
Die dort vorgestellten Kosten gemäß Kostenschätzung vom 03.02.2016 bezogen sich
auf einen Vorentwurf des Architekturbüros, der dann als Entwurf akzeptiert
wurde und in die Umsetzungsphase gelangte und lag bei 1.650.000,- €. Grundlage
für diesen Entwurf waren die ersten Leistungsphasen 1 und 2 nach der HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Zur Erläuterung:
Nach der HOAI sind die Grundleistungen für das Leistungsbild Gebäude und
Innenräume nach § 34 HOAI in neun Leistungsphasen unterteilt:
Leistungsphase 1 |
Grundlagenermittlung |
2 % |
Leistungsphase 2 |
Vorplanung |
7 % |
Leistungsphase 3 |
Entwurfsplanung |
15 % |
Leistungsphase 4 |
Genehmigungsplanung |
3 % |
Leistungsphase 5 |
Ausführungsplanung |
25 % |
Leistungsphase 6 |
Vorbereitung der Vergabe |
10 % |
Leistungsphase 7 |
Mitwirkung bei der Vergabe |
4 % |
Leistungsphase 8 |
Objektüberwachung |
32 % |
Leistungsphase 9 |
Objektbetreuung |
2 % |
Im Rahmen der Leistungsphase 1 und
2 wird somit eine Grundlagenermittlung (hierzu zählt die klärende
Aufgabenstellung, „was soll wo und wie errichtet werden“ – es soll somit die
Kostenvorstellung des Auftraggebers ermittelt werden) und die Vorplanung (hier
wird eine grobe Planungsskizze erarbeitet, die dann die Grundlage für die
weiteren Planungen bildet).
Aufgrund dieser Vorplanung (Phase 1 und 2) wurden dann die Kosten für die
Bildungslandschaft Elbtalaue – Projekt Gusborn, in den Haushalt 2016
eingestellt.
In der Folge wurden
die Fachplaner einbezogen und (maßgeblich) auf Grundlage der Fachplanung die
Kosten in der Schätzung vom 15.12.2016 auf 1.750.000,- € angepasst. Die
Kostensteigerung in der Kostengruppe 400 lag bei 86.000,-€.
In der weiteren
Ausführung wurde dann die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung durch das
Architekturbüro B. Pauker erstellt, sodass am 30.01.2017 die Baugenehmigung vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg erteilt wurde. In dieser Baugenehmigung sind
Auflagen nach folgenden Vorschriften erteilt worden:
- Bauordnungsrecht
(Bauschild, Beachtung des Prüfberichts Dipl. Ing. J. Kreutzfeld, Abnahme
der einzelnen Konstruktionsteile durch den Prüfingenieurs, Schlussabnahme)
- Vorbeugender
Brandschutz (Beachtung der Inhalte des Brandschutznachweises von Herrn
Boila, tragende Bauteile sind min. feuerhemmend auszubilden,
Bauteiloberflächen müssen an den Rettungswegen aus nicht brennbaren
Baustoffen bestehen, Feststellanlagen an bestimmten Türen, etc.)
- Verbraucherschutz
(in der Küche ist min. ein leicht erreichbares Handwaschbecker vorzusehen,
Bodenbeläge müssen leicht zu reinigen sein, Wandflächen müssen leicht zu
reinigen sein, Decken und Deckenkonstruktionen müssen so
gebaut/verarbeitet sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser
vermieden werden, etc.)
- Gesundheitsamt
(bei der Verteilung der Wasserversorgung dürfen nur solche Stoffe
verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solcher
Konzentration abgeben, die höher als nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik unvermeidbar sind; die Inbetriebnahme der KiTa darf erst
erfolgen, wenn durch Wasseruntersuchungen nachgewiesen sind, dass eine
Gesundheitsgefahr durch die Hausinstallation nicht gegeben ist, etc.)
In dieser
Baugenehmigung sind darüber hinaus auch Auflagen für das Bestandsgebäude
erteilt worden, dass im Haushaltsplan 2017 weitere Mittel in Höhe von 93.500 Euro für Hausalarm,
Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutzauflagen im Ergebnishaushalt zur Verfügung
gestellt wurden.
Für die Kostenermittlung der Kostengruppe 700 wurde vom
Architekten mit Kostenschätzung vom 05.02.2016 nach Vorgaben der Richtlinie Bau
(RLBau), Nebenkosten Ziffer 1.2, ein Ansatz von 22 % herangezogen. Mit den
eingegangenen Angeboten der Fachplaner konnte dieser Ansatz nicht gehalten
werden.
Derzeit liegen die Kosten prognostiziert bei:
1.
Architektenkosten:
254.092,42
Euro / Brutto
2.
Tragwerksplanung:
32.488,61 Euro /
Brutto - Nachtrag: 1.153,11 Euro /Brutto (für Abbruchuntersuchung des
vorhandenen Zwischendaches)
3.
Fachplaner Elektro:
18.896,87 Euro
/ Brutto
4.
Fachplaner HLS:
29.115,87 Euro
/ Brutto
5.
Fachplaner Akustik: 12.807,38 Euro / Brutto
6.
Wärmeschutz, Brandschutz
7.
Sigeko, Feuerwehrpläne: 9.103,50 Euro / Brutto
8.
Vermessung:
5.474,00
Euro / Brutto - Grobabstecken von Nebengebäude (Schuppen) sowie Anbau, das
Einmessen steht noch aus.
9.
Planung Regenentwässerungsantrag:
3.673,53 Euro / Brutto
10.
Lageplan:
570,61
Euro / Brutto
11.
Landkreis Pürfgeb.;
15.631,80 Euro
/ Brutto
12.
Schweißüberwachung: 2.173,92 Euro /
Brutto
Hierzu kommen noch die Abnahmegebühren (Fachplaner und
Landkreis), die Ausschreibungsgebühren bei subreport, Veröffentlichungskosten
EJZ sowie abschließende Einmessung und sonstige Kleinrechnungen.
In der
Kostenschätzung vom 05.02.2016 sind die Kosten der Kostengruppe 700 mit
259.000,00 Euro/Brutto aufgeführt. Nach derzeitigem Stand betragen die o. a.
Honorare in der Summe 385.181,62 Euro. Dementsprechend ergeben sich Mehrkosten
in Höhe von 126.181,62 Euro.
In der
Anlage zur Vorlage sind die Gesamtkosten der Maßnahme aufgeführt.
Deckungsvorschlag:
Aus den
Investitionsmaßnahmen 2017 und Vorjahren sind im FD 31 noch Haushaltsreste
vorhanden, die für die Finanzierung der zusätzlichen 100.000 Euro verwendet
werden können. Die bereits in der Sitzung vom 15.03.2018 bereitgestellten
zusätzlichen 100.000 Euro werden ebenfalls über diesen Deckungsvorschlag
abgedeckt.
Hierbei handelt es
sich um folgende zwei Maßnahmen:
noch |
|
verfügbar |
|
FD 31 |
|
Planungskosten
energetische Sanierungen (Hitz.) |
94.292,75 € |
FF-Gerätehaus
Metzingen |
107.186,33 € |
Die Planung für die
energetische Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) ist zum jetzigen
Zeitpunkt abgeschlossen. Sofern ein Förderprogramm für eine entsprechende
Maßnahme aufgelegt wird (Sanierung oder Neubau), muss die vorhandene Planung
den Vorgaben des Förderprogrammes angepasst werden. Die vorhandenen Restmittel
in Höhe von rd. 94.000 Euro können daher als Deckungsvorschlag genannt werden.
Für einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Metzingen sind in den vergangenen
Jahren finanzielle Mittel bereitgestellt worden. Im Rahmen der Planung von
Feuerwehrgerätehäusern allgemein wurde vereinbart, dass zunächst der
Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden soll und anschließend die Planung für
die Gerätehäuser überdacht wird. Bei der Feuerwehr Metzingen stellt sich jedoch
bereits jetzt die Frage, ob ein Neubau des Hauses nicht sinnvoller erscheint.
Die veranschlagten Mittel werden aber so nicht ausreichen und müssen nach der
abschließenden Entscheidung neu in den weiteren Haushaltsjahren eingeplant
werden, sodass der Haushaltsrest in Höhe von rd. 107.000 Euro als
Deckungsvorschlag der Finanzierungslücke gemacht wird.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
weiteren 100.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn,
zu.
Beschlussempfehlung des SuSE/X/08 vom
12.04.2018
a) Der
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe
von weiteren 150.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt
Gusborn, zu.
b) Die
in der Bauplanung vorgesehene Holzfassade für die Grundschule Gusborn (Altbau)
soll ausgeschrieben werden.
SgBgm Meyer fasst
den bisherigen Sachverhalt kurz zusammen und verweist auf die intensive
Beratung zu diesem Thema im Fachausschuss (SuSE) am 12.04.18. und im SgA am
17.04.18.
In dieser
Diskussion ist allen deutlich geworden, dass es bei künftigen Projekten eine
andere Herangehensweise geben muss.
SgBgm
Meyer berichtet, dass es im SgA eine entsprechende Empfehlung zu a) gegeben
hat.
Ferner
hat der SgA zu b) den Beschluss gefasst die Fassade auszuschreiben.
Gleichzeitig
hat der SgA beschlossen, dass die ganze Thematik aufzuarbeiten ist und daher in
den Arbeitskreis Vergaben zu verweisen ist.
So hat
der Samtgemeinderat lediglich zu a) zu beraten und zu beschließen.
Beschlussempfehlung
des Samtgemeindeausschusses
a)Der
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe
von weiteren 150.000 Euro für
die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.
Beschlussfassung
des Samtgemeindeausschusses
b) Die
in der Bauplanung vorgesehene Holzfassade für die Grundschule Gusborn (Altbau)
soll ausgeschrieben werden.
c) Zur Aufarbeitung der Thematik wird die Angelegenheit
in den Arbeitskreis "Vergaben" verwiesen.
Rf Unterste-Wilms
führt an, dass trotz intensiver Recherche die vorgeschriebenen anzusetzenden 22
% der Planungskosten nicht nachvollziehbar sind. Sie wünscht sich dazu eine
schriftliche Anfrage an das entsprechende Ministerium mit der Bitte um
schriftliche Aussagen hierzu.
Sie spricht
beispielhaft die Schule in Hitzacker an, die als kommendes Projekt unter diesem
Aspekt zu betrachten ist. Es wäre nach heuteigen Sachstand bereits jetzt schon
davon auszugehen, dass sich diese Problematik wiederholt und eine Menge Geld
dann erneut überplanmäßig auszugeben ist.
SgBgm Meyer merkt
an, dass er diesen Auftrag bereits aus dem Fachausschuss mitgenommen hatte. Er
wird entsprechende Anfragen an die kommunalen Spitzenverbände (NST/NSGB)
stellen.
Des Weiteren bittet
Rf Unterste-Wilms auch um Klärung, wie es sich mit den verschiedenen
Honorarzonen verhält, welche Leistungen in welcher Zone abgerechnet werden
können. Auch hier erbittet sie schriftliche Aussagen.
Die Fragen hierzu
werden lt. Aussage von SgBgm Meyer im Arbeitskreis Vergaben zu klären sein.
Zudem bittet Rf
Unterste-Wilms um Protokollierung der Aussage von Herrn Kern im Schulausschuss,
dass durch die überplanmäßige Auszahlung für das Projekt Bildungslandschaft
Gusborn die Finanzierung der FF-Häuser nicht in Gefahr gerät.
Herr Kern bestätigt
diese Aussage. Die eingeplanten Mittel für den Bau von Feuerwehrhäusern sind
unabhängig von der überplanmäßigen Auszahlung für das derzeitige Projekt in
Gusborn.
Stellv. SgBgm
Flindt bittet darum, künftig immer nur eine Art der „Kosten“ anzugeben. In der
Vergangenheit ist immer von Baukosten die Rede. Das ist oft missverständlich,
da es sich hier nicht um die Gesamtkosten handelt.
Er merkt an, dass
gemäß dem letzten SgA-Beschluss eine weitere Entscheidung über lediglich
100.000 € aussteht. Durch weitere Diskussionen würde er auch die im
Schulausschuss favorisierten 130.000 € mittragen, aber nicht die jetzt vom
Schulausschuss und vom SgA empfohlenen 150.000 €. Hierfür fehlt ihm das
Verständnis.
Rh Siebolds bedankt
sich zunächst bei der Verwaltung für die umfangreiche Lieferung an Zahlen und
Daten. In der Zusammenfassung ist mit diesem Projekt ein Diskussionsprozess
entstanden. Dennoch gibt es weiterhin viele offene Fragen, die es gilt im
Arbeitskreis aufzuarbeiten. Auch wenn es mühsam ist, so wird man bei
zukünftigen Projekten davon profitieren.
Rh Siebolds
erläutert nochmal die Ansätze, die zu einer Empfehlung von 150.000 € geführt
haben. So stellt diese Summe lediglich ein Budget dar, um weiteren
Unvorhersehbarkeiten vorzubeugen. Dennoch muss jede Ausgabe weiterhin einzeln
betrachtet werden.
Stellv. SgBgm
Beckmann fasst nochmal auf die Historie zusammen. Nach der anfänglichen
Kostenschätzung in Höhe von 1,65 Mio. € war relativ klar, dass diese Summe
nicht gehalten werden kann. Auf Nachfragen im SgA bei den einzelnen Gewerken
wurde seitens der Verwaltung bestätigt, dass sich die Auftragsvergaben im
Rahmen der Kostenschätzungen bewegen.
Die Aufforderung an
die Verwaltung, eine Kostenverfolgung vorzulegen ist seiner Ansicht nach durch
die Verwaltung verzögert worden. Seinerzeit aufgefallene Unklarheiten sind
nicht ausgeräumt worden.
Er erwartet für
künftige Projekte neue Strukturen in der Abarbeitung.
Auch er sieht die
Notwendigkeit zur Aufarbeitung der Angelegenheit. Seiner Meinung nach sollten
die Verursacher auch zur Verantwortung gezogen werden.
SgBgm Meyer bittet
bei den Honoraren zu unterscheiden zwischen Fachplanerkosten und
Architektenleistungen. Diese Positionen sind unterschiedlich zu betrachten.
Rh Siemke erwähnt,
dass es sicherlich in dem einen oder anderen Projektabschnitt zu
Kommunikationsdefiziten gekommen ist. Dennoch ist festzuhalten, dass alle
Planungen und Vergaben sich im gesetzlichen Rahmen befunden haben. Hier gibt es
nichts zu kritisieren.
Er macht darauf
aufmerksam, dass es bei künftigen Projekten weitere Schwierigkeiten geben wird.
Der Markt im Baubereich hat sich gewandelt. Ingenieurleistungen und auch die
einzelnen Ausbaugewerke lassen sich künftig noch schlechter planen und
vorhersehen. Von keinem Architekten können mehr verlässliche Berechnungen
erwarten werden, da sich der Markt im Umbruch befindet. Derzeit ist bereits
erkennbar, dass Ausschreibungen schwieriger werden, da entweder sehr wenige
Angebote abgegeben werden oder aber auch Angebote eingereicht werden, die
erheblich von den Kostenschätzungen abweichen. Aus solchen Situationen
entstehen dann die unvorhersehbaren Ereignisse. Die Umsetzung von Baumaßnahmen
wird zunehmend komplizierter. Die Wettbewerbssituation ist nicht beeinflussbar.
Aus diesem Grunde plädiert er dafür, künftig für alle Maßnahmen entsprechende
Spielräume/ Sicherheitszuschläge von 15 -20 % mit einzuplanen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
weiteren 150.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn,
zu.