Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Die Liste war der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) nimmt Kenntnis.