Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die 1. Änderung und Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26.06.2015 für die Erweiterung des Sportboothafens in Hitzacker (Elbe) beantragt.

Das Verfahren wird durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführt.

 

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 26.06.2015 sind im Wesentlichen die vollständige Demontage der alten Steganlage einschl. aller Dalben, die Erweiterung des Hafenbeckens durch Teilabtrag der Schweineweide, die Erstellung einer Berme an der Böschung der Hafenzufahrt sowie die Montage einer neuen Aluminiumsteganlage mit 145 Liegeplätzen festgestellt worden. Bisher wurde die Demontage der alten Steganlage sowie die Montage einer neuen Aluminiumsteganlage und die Dalbenerneuerung durchgeführt.

Aufgrund eines erheblichen Versandungsproblems im Mündungsbereich des als Hafenzufahrt dienenden Stichkanals soll eine Umplanung erfolgen.

Die Erweiterung des Hafenbeckens durch Teilabtrag der Schweineweide sowie die auf der Seite der Schweineweide vorgesehene Steganlage sollen entfallen. Die Berme im Bereich der westlichen Böschung entlang der bisherigen Hafenzufahrt wird nicht erstellt.

Der festgestellte Plan soll dahingehend geändert und ergänzt werden, dass die derzeitige Hafenzufahrt im Bereich des Hafenbeckens verschlossen wird. Die vorhandene feste Brücke zur Schweineweide wird abgebrochen und durch eine Drehbrücke ersetzt. Die Zufahrt zum Sportboothafen soll künftig über eine Anbindung an die Jeetzel beim Sielbauwerk erfolgen. Für die neue Hafenzufahrt sowie den Einbau der Drehbrücke muss die vorhandene nördliche Uferböschung der Alten Jeetzel auf eine Länge von ca. 100 m zurückgebaut und angeglichen werden. Südlich des geplanten Verschlusses des Stichkanals wird eine zusätzliche Steganlage im Hafenbecken installiert, so dass insgesamt 26 zusätzliche Liegeplätze entstehen. Die dafür benötigten Versorgungsanschlüsse werden von der Slipanlage aus gelegt.

 

Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen liegen überwiegend im direkten Umfeld des geplanten Vorhabens, u.a. ist geplant, die bisherige Hafenzufahrt zu renaturieren. Eine externe Maßnahme ist südöstlich des Gümser Sees (Gemarkung Quickborn) vorgesehen. Die Wiederherstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit der Alten Jeetzel ist nicht mehr vorgesehen.

 

Der Antrag liegt in der Zeit vom 26.03.18 – 25.04.2018 bei der Samtgemeinde Elbtalaue öffentlich aus. Gleichzeitig wird die Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stadt Hitzacker (Elbe) wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Stellungnahmen können bis zum 16.04.2018 vorgebracht werden.

 

Die Planunterlagen sind unter www.nlwkn.niedersachsen

(Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen/Änderungsverfahren Sportboothafen Hitzacker) einzusehen.

 

StDir Meyer erläutert den Sachverhalt.

Herr Hannemann erläutert den Sachverhalt anhand eines Planes. Zunächst wurde ein Antrag beim Wasser- und Schiffartsamt gestellt, die Fahrrinne 350 m weiter an das westliche Ufer zu verlegen. Dieser wurde jedoch abgelehnt, da Baggerungen gegen die Strömung nicht möglich ist.

Die vorhandene Sandbank sollte eigentlich genutzt werden, dies ist jedoch nicht machbar, da es sich hier um ein C-Gebiet des Biosphärenreservats handelt.

Um den Baustellenverkehr ordnungsgemäß abzuwickeln, wird die Slipanlage zeitweise verschlossen. Die Anfahrt wird über die Marschtorstraße erfolgen.

Die vorhandene Betonbrücke zur Schweineweide wird abgebrochen.

Durch die neue Steganlage werden 26 neue Liegeplätze geschaffen. 

Der Brückenbetrieb wird durch feste Zeiten geregelt. Diese werden auf der Internetseite bekanntgegeben.

Auf Nachfrage des AV erläutert Herr Hannemann die Funktionsweise der Drehbrücke.

Bei der Drehung der Brücke wird diese hydraulisch angehoben und wieder gesenkt. Bei Hochwasser ist die Brücke in Verkehrslage, da dies die sicherste Stellung ist. Zudem sind die Geländer abnehmbar.
Die Schließung der Brücke wird durch eine Fernbedienung gelenkt, die Schranken schließen sich automatisch. Dieser ganze Vorgang nimmt 1,5 bis 2 Minuten in Anspruch.

 Die Kosten für den Bau liegen bei der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH.

Rh Zühlke erkundigt sich nach der Tragfähigkeit der Brücke. Diese wird auf 3 t und in Ausnahmefällen auf 12 t beschränkt.

Herr Hannemann weist darauf hin, dass die zukünftige Nutzung festgelegt werden muss. Auf Nachfrage des AV ergänzt StDir Meyer, dass dies im Planfeststellungsbeschluss geregelt wird.

Rh Zühlke möchte wisse, in welchem Zeitraum die Brücke geöffnet ist.

Herr Hannemann erläutert, dass zunächst angedacht ist, die Brücke vormittags eine Stunde für den Schiffsverkehr zu öffnen. Hier sind Sonderfahrten möglich. Er weist darauf hin, dass der Hafen belebt werden muss, ergänzt jedoch, dass keine permanente Öffnung erfolgen soll, sondern nach Bedarf gehandelt wird.

Rf Laudel-Voigt fragt ergänzend hierzu, wie der Bedarf in dem Fall definiert ist. Herr Hannemann stellt dar, dass eine dauerhafte Öffnung der Brücke mehr Kosten verursacht und eine erhöhte Abnutzung vorliegt. Der Bedarf ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen. In der Hochsaison sind mehr Schiffe zu erwarten, hier kann die Öffnung dann zeitlich angepasst werden. Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass die Interessen der Bürger gewahrt werden müssen und eine Nutzung der Schweineweide gewährleistet und geregelt sein muss. Herr Hannemann ergänzt, dass die Schweineweide ebenfalls im Eigentum des Herrn Schneeberg liegt, hier die Nutzung also eine rechtliche Frage ist.

Auf Nachfrage des stellv. AV Walter, führt Herr Hannemann aus, dass bei der Schließung der Brücke aus rechtlichen Gründen entsprechende Signale aufleuchten. Die Durchfahrt ist dann noch möglich, allerdings nicht erlaubt. In diesem Zuge weist er darauf hin, dass Bei Öffnung der Brücke eine Nutzung im Gegenverkehr nicht möglich ist, wenn die Breite der Boote über 8 m liegt.

 

Rh Zühlke merkt an, dass im Planfeststellungsbeschluss festgehalten werden muss, dass die Brücke möglichst viel geschlossen ist. Des Weiteren muss textlich festgehalten werden, dass die Öffnungszeiten überdacht werden. Hierbei ist die Stadt Hitzacker (Elbe) mit einzubeziehen. Er fügt hinzu, dass man die Schweineweide über den Bereich der Slipanlage durchaus erreichen kann. Auf Nachfrage von Rh Flindt erläutert Herr Hannemann die Schifffahrtszeichen.

Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt weist stellv. AV Walter darauf hin, dass die Steganlage nur über die Slipanlage erreichbar ist.

Der AV merkt in diesem Zuge an, dass man die Slipanlage nur über den Hafenbereich erreicht.

Herr Hannemann erläutert, dass wenn der Hafen geschlossen ist, keine Zugangsmöglichkeit auf das Hafengelände besteht.
Rh Porip merkt an, dass die Öffnungszeiten der Brücke klar formuliert sein müssen.

Rf Laudel-Voigt stellt hierauf den Antrag den Satz „die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden können“ zu streichen.

Rh Zühlke weist darauf hin, dass die Brücke zurzeit zwei Stunden geöffnet sein soll. Bei einem erhöhten  Zulauf, erhöht sich auch der Bedarf und es kommt zu einer dauerhaften Öffnung. Er kritisiert, dass der Bedarf nicht genau definiert ist. Ist jedoch der Meinung, den Passus „die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden können“ nicht zu streichen, da dieser weitere Öffnungszeiten zulässt.

StDir Meyer schlägt vor, den Beschlussvorschlag in seiner Ursprungsform zu belassen, jedoch den Zusatz „hierzu ist das Einvernehmen der Stadt herbeizuführen“ zu versehen.

Rf Laudel-Voigt stellt den Antrag den Satz „die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden können“ um den Passus „hierzu ist das Einvernehmen der Stadt Hitzacker (Elbe) herbeizuführen“ zu ergänzen.

Stellv. AV Walter erfragt die Dauer der Baumaßnahmen, da dabei der Parkplatz sowie die Schweineweide gesperrt werden soll.

Herr Hannemann erläutert dazu, dass die Baumaßnahme Ende 2018 abgeschlossen werden soll, und die Abrechnung ebenfalls 2018 erfolgen soll. Der Auftrag für die Brücke wurde bereits vergeben. Diese wird nun vorgefertigt. Von Juni bis Oktober werden dann die eigentlichen Baumaßnahmen andauern.

Auf Nachfrage von Rh Porip erläutert StDir Meyer, dass fachlich durch den Hafenvertrag und den Verkauf eine Entwidmung stattgefunden hat. Formal reicht dies nicht aus, da bis heute kein Entwidmungsbeschluss vorliegt. StDir Meyer betont, dass der Parkplatz für die Umsetzung des Projektes eine große Rolle spielt. Es sind für den Bau eines Sportboothafens Einstellplätze nachzuweisen. Hier fehlt die rechtliche Abarbeitung, jedoch sieht hier der Hafenvertrag Regelungen vor. Daher stellt sich nur noch die Frage der Umsetzung. Er macht deutlich, dass durch die Änderung der Planfeststellung der Planfeststellungsbeschluss von 2015 ergänzt wird.

Herr Hannemann weist darauf hin, das Verfahren mit den Änderungswünschen, ohne weiteren Erörterungstermin fortzuführen.

Rh Porip verweist ausdrücklich auf die Thematik des Parkplatzes Techters Wiese. Dies soll erneut in den Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) erläutert werden.

Auf Nachfrage von Rh Porip erläutert StDir Meyer, dass es sich hierbei um eine Maßnahme eines Dritten handelt und die finanziellen Auswirkungen demnach nicht ersichtlich sind. Die bisher bekannten finanziellen Auswirkungen betreffen das Abbauen der Geländer bei Hochwasser. Die bekannten finanziellen Auswirkungen werden entsprechend ergänzt.

 

 Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) zu.

 

 

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) mit folgenden Änderungen zu:

 

Der Passus "Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH wird für den Hafenbetrieb einen Hafenmeister einsetzen, der den Brückenbetrieb per Fernbedienung mit Sichtkontakt ausführen wird. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welcher Verkehrsbedarf sich für die An- und Abfahrten des Sportboothafens ergeben wird, soll nach derzeitigem Planungsstand eine Öffnung der Brücke vormittags für ca. 1 Stunde sowie auch nachmittags für ca. 1 Stunde vorgesehen werden. Die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden können. Bei entsprechendem Bedarf kann die Brücke auch zwischen-zeitlich wieder geschlossen werden." wird um folgenden Satz ergänzt:

Hierzu ist das Einvernehmen der Stadt Hitzacker (Elbe) herbeizuführen.

 

 

Mit dieser Änderung empfiehlt der BPSUH folgenden

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) zu.

 

Der Passus "Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH wird für den Hafenbetrieb einen Hafenmeister einsetzen, der den Brückenbetrieb per Fernbedienung mit Sichtkontakt ausführen wird. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welcher Verkehrsbedarf sich für die An- und Abfahrten des Sportboothafens ergeben wird, soll nach derzeitigem Planungsstand eine Öffnung der Brücke vormittags für ca. 1 Stunde sowie auch nachmittags für ca. 1 Stunde vorgesehen werden. Die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden können. Bei entsprechendem Bedarf kann die Brücke auch zwischenzeitlich wieder geschlossen werden" wird um folgenden Satz ergänzt:

Hierzu ist das Einvernehmen der Stadt Hitzacker (Elbe) herbeizuführen.