Sitzung: 09.04.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0125/2018
Sachverhalt:
Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die 1.
Änderung und Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26.06.2015 für die
Erweiterung des Sportboothafens in Hitzacker (Elbe) beantragt.
Das Verfahren wird durch
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) durchgeführt.
Mit
Planfeststellungsbeschluss vom
26.06.2015 sind im Wesentlichen die vollständige Demontage der alten Steganlage
einschl. aller Dalben, die Erweiterung des Hafenbeckens durch Teilabtrag der
Schweineweide, die Erstellung einer Berme an der Böschung der Hafenzufahrt
sowie die Montage einer neuen Aluminiumsteganlage mit 145 Liegeplätzen
festgestellt worden. Bisher wurde die Demontage der alten Steganlage sowie die
Montage einer neuen Aluminiumsteganlage und die Dalbenerneuerung durchgeführt.
Aufgrund eines
erheblichen Versandungsproblems im Mündungsbereich des als Hafenzufahrt
dienenden Stichkanals soll eine Umplanung erfolgen.
Die Erweiterung des
Hafenbeckens durch Teilabtrag der Schweineweide sowie die auf der Seite der
Schweineweide vorgesehene Steganlage sollen entfallen. Die Berme im Bereich der
westlichen Böschung entlang der bisherigen Hafenzufahrt wird nicht erstellt.
Der festgestellte
Plan soll dahingehend geändert und ergänzt werden, dass die derzeitige
Hafenzufahrt im Bereich des Hafenbeckens verschlossen wird. Die vorhandene
feste Brücke zur Schweineweide wird abgebrochen und durch eine Drehbrücke
ersetzt. Die Zufahrt zum Sportboothafen soll künftig über eine Anbindung an die
Jeetzel beim Sielbauwerk erfolgen. Für die neue Hafenzufahrt sowie den Einbau
der Drehbrücke muss die vorhandene nördliche Uferböschung der Alten Jeetzel auf
eine Länge von ca. 100 m zurückgebaut und angeglichen werden. Südlich des
geplanten Verschlusses des Stichkanals wird eine zusätzliche Steganlage im
Hafenbecken installiert, so dass insgesamt 26 zusätzliche Liegeplätze
entstehen. Die dafür benötigten Versorgungsanschlüsse werden von der Slipanlage
aus gelegt.
Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen liegen
überwiegend im direkten Umfeld des geplanten Vorhabens, u.a. ist geplant, die bisherige Hafenzufahrt zu renaturieren. Eine
externe Maßnahme ist südöstlich des Gümser Sees (Gemarkung Quickborn)
vorgesehen. Die Wiederherstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit der Alten
Jeetzel ist nicht mehr vorgesehen.
Der Antrag liegt in der
Zeit vom 26.03.18 – 25.04.2018 bei der Samtgemeinde Elbtalaue öffentlich aus.
Gleichzeitig wird die Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Stellungnahmen können bis zum 16.04.2018 vorgebracht werden.
Die Planunterlagen sind
unter www.nlwkn.niedersachsen
(Aktuelles/Öffentliche
Bekanntmachungen/Änderungsverfahren Sportboothafen Hitzacker) einzusehen.
StDir Meyer erläutert
den Sachverhalt.
Herr Hannemann erläutert
den Sachverhalt anhand eines Planes. Zunächst wurde ein Antrag beim Wasser- und
Schiffartsamt gestellt, die Fahrrinne 350 m weiter an das westliche Ufer zu
verlegen. Dieser wurde jedoch abgelehnt, da Baggerungen gegen die Strömung
nicht möglich ist.
Die vorhandene Sandbank
sollte eigentlich genutzt werden, dies ist jedoch nicht machbar, da es sich
hier um ein C-Gebiet des Biosphärenreservats handelt.
Um den Baustellenverkehr
ordnungsgemäß abzuwickeln, wird die Slipanlage zeitweise verschlossen. Die
Anfahrt wird über die Marschtorstraße erfolgen.
Die vorhandene
Betonbrücke zur Schweineweide wird abgebrochen.
Durch die neue
Steganlage werden 26 neue Liegeplätze geschaffen.
Der Brückenbetrieb wird
durch feste Zeiten geregelt. Diese werden auf der Internetseite bekanntgegeben.
Auf Nachfrage des AV
erläutert Herr Hannemann die Funktionsweise der Drehbrücke.
Bei der Drehung der
Brücke wird diese hydraulisch angehoben und wieder gesenkt. Bei Hochwasser ist
die Brücke in Verkehrslage, da dies die sicherste Stellung ist. Zudem sind die
Geländer abnehmbar.
Die Schließung der Brücke wird durch eine Fernbedienung gelenkt, die Schranken
schließen sich automatisch. Dieser ganze Vorgang nimmt 1,5 bis 2 Minuten in
Anspruch.
Die Kosten für den Bau liegen bei der Hafen
Hitzacker (Elbe) GmbH.
Rh Zühlke erkundigt sich
nach der Tragfähigkeit der Brücke. Diese wird auf 3 t und in Ausnahmefällen auf
12 t beschränkt.
Herr Hannemann weist
darauf hin, dass die zukünftige Nutzung festgelegt werden muss. Auf Nachfrage
des AV ergänzt StDir Meyer, dass dies im Planfeststellungsbeschluss geregelt
wird.
Rh Zühlke möchte wisse,
in welchem Zeitraum die Brücke geöffnet ist.
Herr Hannemann
erläutert, dass zunächst angedacht ist, die Brücke vormittags eine Stunde für
den Schiffsverkehr zu öffnen. Hier sind Sonderfahrten möglich. Er weist darauf
hin, dass der Hafen belebt werden muss, ergänzt jedoch, dass keine permanente
Öffnung erfolgen soll, sondern nach Bedarf gehandelt wird.
Rf Laudel-Voigt fragt
ergänzend hierzu, wie der Bedarf in dem Fall definiert ist. Herr Hannemann
stellt dar, dass eine dauerhafte Öffnung der Brücke mehr Kosten verursacht und
eine erhöhte Abnutzung vorliegt. Der Bedarf ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
abzusehen. In der Hochsaison sind mehr Schiffe zu erwarten, hier kann die
Öffnung dann zeitlich angepasst werden. Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass
die Interessen der Bürger gewahrt werden müssen und eine Nutzung der
Schweineweide gewährleistet und geregelt sein muss. Herr Hannemann ergänzt,
dass die Schweineweide ebenfalls im Eigentum des Herrn Schneeberg liegt, hier
die Nutzung also eine rechtliche Frage ist.
Auf Nachfrage des
stellv. AV Walter, führt Herr Hannemann aus, dass bei der Schließung der Brücke
aus rechtlichen Gründen entsprechende Signale aufleuchten. Die Durchfahrt ist
dann noch möglich, allerdings nicht erlaubt. In diesem Zuge weist er darauf
hin, dass Bei Öffnung der Brücke eine Nutzung im Gegenverkehr nicht möglich
ist, wenn die Breite der Boote über 8 m liegt.
Rh Zühlke merkt an, dass
im Planfeststellungsbeschluss festgehalten werden muss, dass die Brücke
möglichst viel geschlossen ist. Des Weiteren muss textlich festgehalten werden,
dass die Öffnungszeiten überdacht werden. Hierbei ist die Stadt Hitzacker
(Elbe) mit einzubeziehen. Er fügt hinzu, dass man die Schweineweide über den
Bereich der Slipanlage durchaus erreichen kann. Auf Nachfrage von Rh Flindt
erläutert Herr Hannemann die Schifffahrtszeichen.
Auf Nachfrage von Rf
Laudel-Voigt weist stellv. AV Walter darauf hin, dass die Steganlage nur über
die Slipanlage erreichbar ist.
Der AV merkt in diesem
Zuge an, dass man die Slipanlage nur über den Hafenbereich erreicht.
Herr Hannemann
erläutert, dass wenn der Hafen geschlossen ist, keine Zugangsmöglichkeit auf
das Hafengelände besteht.
Rh Porip merkt an, dass die Öffnungszeiten der Brücke klar formuliert sein
müssen.
Rf Laudel-Voigt stellt
hierauf den Antrag den Satz „die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden
können“ zu streichen.
Rh Zühlke weist darauf
hin, dass die Brücke zurzeit zwei Stunden geöffnet sein soll. Bei einem
erhöhten Zulauf, erhöht sich auch der
Bedarf und es kommt zu einer dauerhaften Öffnung. Er kritisiert, dass der
Bedarf nicht genau definiert ist. Ist jedoch der Meinung, den Passus „die
Öffnungszeiten sollen dem
tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden können“ nicht zu
streichen, da dieser weitere Öffnungszeiten zulässt.
StDir Meyer schlägt vor,
den Beschlussvorschlag in seiner Ursprungsform zu belassen, jedoch den Zusatz
„hierzu ist das Einvernehmen der Stadt herbeizuführen“ zu versehen.
Rf Laudel-Voigt stellt
den Antrag den Satz „die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden
können“ um den Passus „hierzu ist das Einvernehmen der Stadt Hitzacker (Elbe)
herbeizuführen“ zu ergänzen.
Stellv. AV Walter
erfragt die Dauer der Baumaßnahmen, da dabei der Parkplatz sowie die
Schweineweide gesperrt werden soll.
Herr Hannemann erläutert
dazu, dass die Baumaßnahme Ende 2018 abgeschlossen werden soll, und die
Abrechnung ebenfalls 2018 erfolgen soll. Der Auftrag für die Brücke wurde
bereits vergeben. Diese wird nun vorgefertigt. Von Juni bis Oktober werden dann
die eigentlichen Baumaßnahmen andauern.
Auf Nachfrage von Rh
Porip erläutert StDir Meyer, dass fachlich durch den Hafenvertrag und den
Verkauf eine Entwidmung stattgefunden hat. Formal reicht dies nicht aus, da bis
heute kein Entwidmungsbeschluss vorliegt. StDir Meyer betont, dass der
Parkplatz für die Umsetzung des Projektes eine große Rolle spielt. Es sind für
den Bau eines Sportboothafens Einstellplätze nachzuweisen. Hier fehlt die
rechtliche Abarbeitung, jedoch sieht hier der Hafenvertrag Regelungen vor.
Daher stellt sich nur noch die Frage der Umsetzung. Er macht deutlich, dass
durch die Änderung der Planfeststellung der Planfeststellungsbeschluss von 2015
ergänzt wird.
Herr Hannemann weist
darauf hin, das Verfahren mit den Änderungswünschen, ohne weiteren
Erörterungstermin fortzuführen.
Rh Porip verweist
ausdrücklich auf die Thematik des Parkplatzes Techters Wiese. Dies soll erneut
in den Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) erläutert werden.
Auf Nachfrage von Rh
Porip erläutert StDir Meyer, dass es sich hierbei um eine Maßnahme eines
Dritten handelt und die finanziellen Auswirkungen demnach nicht ersichtlich
sind. Die bisher bekannten finanziellen Auswirkungen betreffen das Abbauen der
Geländer bei Hochwasser. Die bekannten finanziellen Auswirkungen werden
entsprechend ergänzt.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des
Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker
(Elbe) zu.
Geänderter Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) stimmt dem 1.
Änderungs- und Ergänzungsantrag des Planfeststellungsbeschlusses für die
Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) mit folgenden Änderungen zu:
Der Passus
"Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH wird für den Hafenbetrieb einen
Hafenmeister einsetzen, der den Brückenbetrieb per Fernbedienung mit
Sichtkontakt ausführen wird. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welcher
Verkehrsbedarf sich für die An- und Abfahrten des Sportboothafens ergeben wird,
soll nach derzeitigem Planungsstand eine Öffnung der Brücke vormittags für ca.
1 Stunde sowie auch nachmittags für ca. 1 Stunde vorgesehen werden. Die
Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst
werden können. Bei entsprechendem Bedarf kann die Brücke auch zwischen-zeitlich
wieder geschlossen werden." wird um
folgenden Satz ergänzt:
Hierzu ist das Einvernehmen der Stadt
Hitzacker (Elbe) herbeizuführen.
Mit dieser Änderung empfiehlt der BPSUH
folgenden
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des
Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker
(Elbe) zu.
Der Passus "Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH
wird für den Hafenbetrieb einen Hafenmeister einsetzen, der den Brückenbetrieb
per Fernbedienung mit Sichtkontakt ausführen wird. Da derzeit noch nicht
absehbar ist, welcher Verkehrsbedarf sich für die An- und Abfahrten des
Sportboothafens ergeben wird, soll nach derzeitigem Planungsstand eine Öffnung
der Brücke vormittags für ca. 1 Stunde sowie auch nachmittags für ca. 1 Stunde
vorgesehen werden. Die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach
Erfordernis angepasst werden können. Bei entsprechendem Bedarf kann die Brücke
auch zwischenzeitlich wieder geschlossen werden" wird um folgenden Satz ergänzt:
Hierzu ist das Einvernehmen der Stadt
Hitzacker (Elbe) herbeizuführen.