Sitzung: 12.04.2018 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0092/2018/1
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und des Samtgemeinderates am
15.03.2018 wurde bereits über eine Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung
für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, beraten und beschlossen.
Dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zur überplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 200.000 Euro ist nicht gefolgt worden. Hierzu wird auf
die Vorlage 31/0092/2018 sowie auf die Niederschriften der Sitzungen des
SGAE/X/16 sowie SGRE/X/08 vom 15.03.2018 verwiesen. Folgender Beschluss ist
gefasst worden: Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von vorerst 100.000
Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue Projekt Gusborn, für die
Kostengruppen 300,400 und 500 zu. Bevor der Restbetrag zur Verfügung
gestellt wird, ist seitens des SGA eine detaillierte Auskunft zur
Zusammenstellung der zusätzlichen Kosten gefordert worden, diese soll
öffentlich im zuständigen Fachausschuss diskutiert und beraten werden.
In der Sitzung des Schulausschusses wird der Architekt B. Pauker die
Planung und die Kostenentwicklung vorstellen.
Dieser Beschluss führt dazu, dass weitere Bauaufträge nicht vergeben
werden können. Derzeit betrifft es die Außenanlagen, die am 28.03.2018
submittiert werden. Dies liegt daran, dass mit vergebenen Aufträgen und deren
Durchführung die Baukosten auf die jetzt veranschlagten Gesamtbaukosten
steigen. Auf der Grundlage der Baukosten berechnen sich allerdings wiederum die
Planungskosten für Fachplaner und Architekt, die daraus einen Anspruch auf
Honorar erheben. Das ergibt dann in der Summe die Gesamtkosten der Maßnahme.
Von daher können mit dem geänderten Beschluss zwar noch vergebene
Aufträge abgearbeitet werden, jedoch keine neuen vergeben werden. Die
Ausschreibung der Fassadensanierung/Dämmung wird zunächst zurückgestellt.
Bisheriges Verfahren:
Im Februar 2016 wurde der Planungsauftrag der Kindertagessstätte mit
Erweiterungsräumen an das Architekturbüro B. Pauker, Dannenberg (Elbe),
vergeben. Basis hierfür war die Vorstellung des Projektes im Schulausschuss.
Die dort vorgestellten Kosten gemäß Kostenschätzung vom 03.02.2016 bezogen sich
auf einen Vorentwurf des Architekturbüros, der dann als Entwurf akzeptiert
wurde und in die Umsetzungsphase gelangte und lag bei 1.650.000,- €. Grundlage
für diesen Entwurf waren die ersten Leistungsphasen 1 und 2 nach der HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Zur Erläuterung:
Nach der HOAI sind die Grundleistungen für das Leistungsbild Gebäude und
Innenräume nach § 34 HOAI in neun Leistungsphasen unterteilt:
Leistungsphase 1 |
Grundlagenermittlung |
2 % |
Leistungsphase 2 |
Vorplanung |
7 % |
Leistungsphase 3 |
Entwurfsplanung |
15 % |
Leistungsphase 4 |
Genehmigungsplanung |
3 % |
Leistungsphase 5 |
Ausführungsplanung |
25 % |
Leistungsphase 6 |
Vorbereitung der Vergabe |
10 % |
Leistungsphase 7 |
Mitwirkung bei der Vergabe |
4 % |
Leistungsphase 8 |
Objektüberwachung |
32 % |
Leistungsphase 9 |
Objektbetreuung |
2 % |
Im Rahmen der Leistungsphase 1 und
2 wird somit eine Grundlagenermittlung (hierzu zählt die klärende
Aufgabenstellung, „was soll wo und wie errichtet werden“ – es soll somit die
Kostenvorstellung des Auftraggebers ermittelt werden) und die Vorplanung (hier
wird eine grobe Planungsskizze erarbeitet, die dann die Grundlage für die
weiteren Planungen bildet).
Aufgrund dieser Vorplanung (Phase 1 und 2) wurden dann die Kosten für die
Bildungslandschaft Elbtalaue – Projekt Gusborn, in den Haushalt 2016
eingestellt.
In der Folge wurden
die Fachplaner einbezogen und (maßgeblich) auf Grundlage der Fachplanung die
Kosten in der Schätzung vom 15.12.2016 auf 1.750.000,- € angepasst. Die
Kostensteigerung in der Kostengruppe 400 lag bei 86.000,-€.
In der weiteren
Ausführung wurde dann die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung durch das
Architekturbüro B. Pauker erstellt, sodass am 30.01.2017 die Baugenehmigung vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg erteilt wurde. In dieser Baugenehmigung sind
Auflagen nach folgenden Vorschriften erteilt worden:
- Bauordnungsrecht
(Bauschild, Beachtung des Prüfberichts Dipl. Ing. J. Kreutzfeld, Abnahme
der einzelnen Konstruktionsteile durch den Prüfingenieurs, Schlussabnahme)
- Vorbeugender
Brandschutz (Beachtung der Inhalte des Brandschutznachweises von Herrn
Boila, tragende Bauteile sind min. feuerhemmend auszubilden,
Bauteiloberflächen müssen an den Rettungswegen aus nicht brennbaren
Baustoffen bestehen, Feststellanlagen an bestimmten Türen, etc.)
- Verbraucherschutz
(in der Küche ist min. ein leicht erreichbares Handwaschbecker vorzusehen,
Bodenbeläge müssen leicht zu reinigen sein, Wandflächen müssen leicht zu
reinigen sein, Decken und Deckenkonstruktionen müssen so
gebaut/verarbeitet sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser
vermieden werden, etc.)
- Gesundheitsamt
(bei der Verteilung der Wasserversorgung dürfen nur solche Stoffe
verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solcher
Konzentration abgeben, die höher als nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik unvermeidbar sind; die Inbetriebnahme der KiTa darf erst
erfolgen, wenn durch Wasseruntersuchungen nachgewiesen sind, dass eine
Gesundheitsgefahr durch die Hausinstallation nicht gegeben ist, etc.)
In dieser
Baugenehmigung sind darüber hinaus auch Auflagen für das Bestandsgebäude
erteilt worden, dass im Haushaltsplan 2017 weitere Mittel in Höhe von 93.500 Euro für Hausalarm,
Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutzauflagen im Ergebnishaushalt zur Verfügung
gestellt wurden.
Für die Kostenermittlung der Kostengruppe 700 wurde vom
Architekten mit Kostenschätzung vom 05.02.2016 nach Vorgaben der Richtlinie Bau
(RLBau), Nebenkosten Ziffer 1.2, ein Ansatz von 22 % herangezogen. Mit den
eingegangenen Angeboten der Fachplaner konnte dieser Ansatz nicht gehalten
werden.
Derzeit liegen die Kosten prognostiziert bei:
1.
Architektenkosten:
254.092,42
Euro / Brutto
2.
Tragwerksplanung:
32.488,61 Euro /
Brutto - Nachtrag: 1.153,11 Euro /Brutto (für Abbruchuntersuchung des
vorhandenen Zwischendaches)
3.
Fachplaner Elektro:
18.896,87 Euro
/ Brutto
4.
Fachplaner HLS:
29.115,87 Euro
/ Brutto
5.
Fachplaner Akustik: 12.807,38 Euro / Brutto
6.
Wärmeschutz, Brandschutz
7.
Sigeko, Feuerwehrpläne: 9.103,50 Euro / Brutto
8.
Vermessung:
5.474,00
Euro / Brutto - Grobabstecken von Nebengebäude (Schuppen) sowie Anbau, das
Einmessen steht noch aus.
9.
Planung Regenentwässerungsantrag:
3.673,53 Euro / Brutto
10.
Lageplan:
570,61
Euro / Brutto
11.
Landkreis Pürfgeb.;
15.631,80 Euro
/ Brutto
12.
Schweißüberwachung: 2.173,92 Euro /
Brutto
Hierzu kommen noch die Abnahmegebühren (Fachplaner und
Landkreis), die Ausschreibungsgebühren bei subreport, Veröffentlichungskosten
EJZ sowie abschließende Einmessung und sonstige Kleinrechnungen.
In der
Kostenschätzung vom 05.02.2016 sind die Kosten der Kostengruppe 700 mit
259.000,00 Euro/Brutto aufgeführt. Nach derzeitigem Stand betragen die o. a.
Honorare in der Summe 385.181,62 Euro. Dementsprechend ergeben sich Mehrkosten
in Höhe von 126.181,62 Euro.
In der
Anlage der Vorlage sind die Gesamtkosten der Maßnahme aufgeführt.
Deckungsvorschlag:
Aus den
Investitionsmaßnahmen 2017 und Vorjahren sind im FD 31 noch Haushaltsreste
vorhanden, die für die Finanzierung der zusätzlichen 100.000 Euro verwendet
werden können. Die bereits in der Sitzung vom 15.03.2018 bereitgestellten
zusätzlichen 100.000 Euro werden ebenfalls über diesen Deckungsvorschlag
abgedeckt.
Hierbei handelt es
sich um folgende zwei Maßnahmen:
noch |
|
verfügbar |
|
FD 31 |
|
Planungskosten
energetische Sanierungen (Hitz.) |
94.292,75 € |
FF-Gerätehaus
Metzingen |
107.186,33 € |
Die Planung für die
energetische Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) ist zum jetzigen
Zeitpunkt abgeschlossen. Sofern ein Förderprogramm für eine entsprechende
Maßnahme aufgelegt wird (Sanierung oder Neubau), muss die vorhandene Planung
den Vorgaben des Förderprogrammes angepasst werden. Die vorhandenen Restmittel
in Höhe von rd. 94.000 Euro können daher als Deckungsvorschlag genannt werden.
Für einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Metzingen sind in den vergangenen
Jahren finanzielle Mittel bereitgestellt worden. Im Rahmen der Planung von
Feuerwehrgerätehäusern allgemein wurde vereinbart, dass zunächst der
Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden soll und anschließend die Planung für
die Gerätehäuser überdacht wird. Bei der Feuerwehr Metzingen stellt sich jedoch
bereits jetzt die Frage, ob ein Neubau des Hauses nicht sinnvoller erscheint.
Die veranschlagten Mittel werden aber so nicht ausreichen und müssen nach der
abschließenden Entscheidung neu in den weiteren Haushaltsjahren eingeplant
werden, sodass der Haushaltsrest in Höhe von rd. 107.000 Euro als
Deckungsvorschlag der Finanzierungslücke gemacht wird.
Herr Schulz hat
eine Power-Point-Präsentation vorbereitet, die er den Ausschussmitgliedern
vorstellt. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Er erläutert die
Kostenentstehung mit Beginn der Planungen bzw. des 7. Vorentwurfs vom
03.02.2016. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kostengruppen 300 und 400 sowie
den Baunebenkosten. So liegen den Kostengruppen 300 und 400 lt.
Baukosteninformationsdienst der Statistikwert von 1.630,- €/qm für den KiTa
Neubau zugrunde. Die Baunebenkosten sind nach der Richtlinie Bau mit 22% der
Baukosten veranschlagt.
Als Nächstes wurden
die Kosten für die Fachplanungen durch Ausschreibung ermittelt. Diese
Ausschreibungen wurden durch die Gremien begleitet. Hier gibt es fünf
Kostengruppen, die nicht durch den Architekten geplant werden: Wasser/Abwasser,
Wärme/Heizung, Lufttechnische Anlagen, Starkstrom und Fernmeldetechnik. Diesen
Kosten liegt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrunde.
Als Gesamtsumme für
die Vorplanung ergaben sich somit 1,65 Mio. Euro. Diese Planungskosten wurden
als Grundlage für den Förderungsantrag verwendet (nach DIN 276).
An die Anwesenden
wird die Vorläufige Kostenverfolgung (war Anlage der Vorlage) in DinA3
verteilt. Auch hier erläutert Herr Schulz die Summen der Spalten. Anhand der
Baupläne wurden die tatsächlichen Baukosten von den Fachplanern ermittelt, hier
ergibt sich eine Baukostenerhöhung in der Kostengruppe 400 von 100.000,- €.
Besonders bei der Elektrotechnik liegen die Kosten deutlich über der Schätzung.
Auch in der
Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) sind Mehrkosten von ca. 100.000,- €
entstanden. Zum einen resultiert dies aus den gestiegenen Architektenkosten
aufgrund der Umbausituation, und zum anderen aus den gestiegenen Kosten der
Kostengruppe 400, woraus sich wiederum ein höheres Honorar insbesondere für die
Elektroplanung ergibt. Die nach der Richtlinie Bau verwendeten 22 % als
Nebenkosten in den Kostengruppen 300 und 400 reichen somit nicht aus.
Die
Ausschussmitglieder monieren diese festgelegte Prozentzahl. SgBgm Meyer
erläutert, dass diese Änderung des
Förderrecht bzw. Baurechts auch durch die Spitzenverbände kritisiert wurde. Er
wird die Unzufriedenheit des Ausschusses nochmal beim Städte- und Gemeindebund
ansprechen. Parallel dazu überlegen die Ausschussmitglieder, selbst einen
entsprechenden Antrag zu formulieren.
Herr Schulz und
SgBgm Meyer erläutern weiter verschiedene Nach- bzw. Verständnisfragen der Ausschussmitglieder
und Gäste.
Als Ergebnis ist
festzustellen, dass sich die Ausschussmitglieder für die Zukunft eine
transparentere und rechtzeitige Information zu tatsächlichen Baukosten
wünschen. Es soll von Beginn an kommuniziert werden, wenn sich Kosten
voraussichtlich erhöhen werden. Dies sagt die Verwaltung zu, wenn es möglich
ist. In diesem Fall wurde regelmäßig im SgAE und SgRE über den Bau und die
Mehrkosten berichtet, ohne diese jedoch
konkretisiert zu haben..
Aus der Diskussion
ergibt sich, dass die Beschlussempfehlung von 100.000,- € erhöht werden soll,
um für weitere Mehrkosten nicht wieder kurzfristig die Freigabe beschließen zu
müssen.
Außerdem empfiehlt
der Ausschuss, die Fassade der Grundschule wie ursprünglich geplant mit Holz zu
verkleiden und nicht, um Kosten zu sparen,
ein Wärmedämmsystem mit Putzfassade zu verarbeiten.
Auf Nachfrage
erklärt Herr Kerrn, dass eine höhere Beschlussempfehlung haushaltsrechtlich
nicht problematisch ist. Im Rahmen des Budgets des FB 3 ist die Finanzierung
der Baumaßnahmen gesichert, da für verschiedene Projekte Geld im Haushalt
bereit steht. Wichtig ist immer ein Beschluss, um Mittel innerhalb des Budgets
umzuschichten. Die nicht verwendeten Mittel am Jahresende können durch
Ratsbeschluss übertragen werden, so dass sie nicht weg fallen.
Rf Neumann möchte
wissen, warum diese Angelegenheit fachlich im Schulausschuss und nicht im
Bauausschuss beraten wird. 1. SgRat Beitz erklärt, dass alle Maßnahmen, die die
Grundschulen betreffen, grundsätzlich dem Schulausschuss zugeordnet sind.
Rh Schulz ergänzt,
dass er bereits mit Herrn Rhode gesprochen hat, ob die baulichen Maßnahmen
nicht im Bauausschuss beraten werden
sollten. Hierzu wird er einen Antrag für den Bauausschuss formulieren und um
Prüfung in der Verwaltung bitten.
Im Anschluss
formuliert AV Mattiesch folgende
Beschlussempfehlung:
a) Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
weiteren 150.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn,
zu.
b) Die in der
Bauplanung vorgesehene Holzfassade für die Grundschule Gusborn (Altbau) soll
ausgeschrieben werden.
Einstimmig
empfohlen
10 Ja