Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

-       Sachverhalt sh. Protokolle BPSUH v. 13.03.2018 und VAH v. 09.04.2018 -

 

StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.

 

Die bestehende Natursteinwand „Am Langenberg“, die derzeit die Böschung sichert, ist von Bewuchs und Last der Bäume befreit worden. Es ist ein Bodengutachten der IGU (Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo und Partner mbH) erstellt worden mit dem Ergebnis, dass die Stützwand in ihrem jetzigen Zustand nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft standsicher zu stützen und deshalb saniert werden muss. Derzeit sorgt die intensive Durchwurzelung der Böschung dafür, dass nicht größere Wandabschnitte versagen. Zur Sanierung zeigt die IGU drei Varianten auf, die dafür in Frage kommen.

 

Variante 1:

-Spundwandverfahren durch eine bergseitig dahinter angeordnete Spundwand mit Kopfbalken, wobei beim Spunden auf massive Widerstände getroffen werden kann. Die vorhandene Wand, die dann nur noch optische Funktion hat, wird dabei auch belastet und erschüttert, sodass eine umfangreiche Sanierung oder Neubau nötig wird.

Variante 2:

-Bohrpfahlwand; hierbei werden Bohrpfähle aus Beton als Verspundung in der Böschung eingebaut. Eine optische Verkleidung der Betonpfähle in Form einer Mauer wäre nötig.

 

Variante 3:

-Fugenverpressung; die Fugen der bestehenden Natursteinmauer werden injiziert und verfüllt. Dadurch wird die innere Stabilität der Mauer verbessert. Diese Variante ist jedoch hinsichtlich verschiedener Aspekte u. a. der Frostanfälligkeit der Fugen nicht nachhaltig. 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Auf Anregung des Rh Flindt wurde in der Sitzung des BPSUH am 13.03.2018 eine weitere Variante aufgezeigt.

 

Variante 4:

-Errichtung einer Gabionenwand mit Fundament als Hangsicherung.

 



StDir Meyer verweist auf die intensiven Diskussionen und Beratungen dieses TOP’s im BPSUH und VAH.

Die Beschlussempfehlung des BPSUH lautete:

Es wird keine Hangsicherung durchgeführt.

Der VAH hat den TOP als behandelt erörtert, es wurde keine Empfehlung abgegeben.

 

 

Die betroffenen Bereiche des Hanges werden auf Fotos mittels Beamer gezeigt, ebenso die Darstellungen der Varianten als geplante Maßnahmen mit dem Hinweis auf den Alternativ-Vorschlag von Rh Flindt, der Gabionenwand mit Fundament. Diese Variante ist geprüft worden und kommt ebenfalls als Maßnahme infrage.

 

Die Variante der Fugenverpressung ist verworfen worden.

 

Seitens der Verwaltung wurde in der VAH-Sitzung deutlich gemacht, dass der Handlungsbedarf unerlässlich ist. Das Gutachten bestätigt dieses. Die Stadt Hitzacker (Elbe) und somit der Stadtdirektor steht in der Haftung und die Stadt in der Verkehrssicherungspflicht.

Es wurde bekräftigt, dass die Empfehlung, keine Hangsicherung durchzuführen, nicht die richtige ist.

Insofern sollte sich für eine der vorgeschlagenen Maßnahmen entschieden werden.

 

StDir Meyer führt nochmals aus, dass lt. Gutachten die jetzige Mauer nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft standsicher zu stützen. Derzeit sorgt die Verwurzelung dafür, dass größere Abschnitte nicht versagen, es ist daher notwendig, die Stützwand zu sanieren, dafür kommen grundsätzlich die 3 bzw. 4  Varianten infrage. Wobei die Fugenverpressung nicht zur Standsicherheit beiträgt. Die Variante 4 mit Verankerung ist realistisch und auch umsetzbar.

 

Seitens der Verwaltung wird nochmals, wie bereits im Fachausschuss und im VAH, auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Salomo zu ignorieren und nicht tätig zu werden wäre fahrlässig und widerspricht der Verpflichtung des Straßenbaulastträgers.

Insofern sollte in der heutigen Ratssitzung eine Entscheidung für eine Variante getroffen werden.

 

 

Auf Antrag von Bgm Mertins erfolgt um 19.21 Uhr eine Sitzungsunterbrechung, der alle Ratsmitglieder einstimmig zustimmen.

 

Anwesend ist Herr Forstamtmann Gerhard Thiele, der auch eine Beratung im Fachausschuss gegeben hatte.

Er wird von Bgm Mertins gebeten, eine fachliche Stellungnahme aus einer Sicht abzugeben.

 

 

Von Bezirksförster Thiele wurden Fotos des Hanges in der jetzigen Situation angefertigt, die in der Sitzung gezeigt werden.

Er trägt vor, dass das Ziel sei,

den Hang nachhaltig naturnah zu stabilisieren,

dass er nicht in Bewegung, also ins rutschen komme und zum anderen,

dass die Steinwand nicht durch das rutschen gefährdet sei.

 

 

Nach der Entnahme des Holzes bzw. Rückschnitt habe sich eine neue Vegetation entwickelt, die alten Laubholzstöcke seien wieder ausgetrieben, es hätten sich neue Pflanzen entwickelt und die Wurzeln der Bäume würden den Boden verfestigen, ebenso der krautige Bewuchs. Insofern könne man von einer naturnahen Stabilisierung des Hanges ausgehen, die Vegetation würde sich weiter entwickeln und den Boden verdichten. Der Stockausschlag bzw. die austreibenden Bäume und Büsche müssten jedoch regelmäßig beschnitten werden, kontrolliert werden und die Einhaltung des Lichtraumprofiles müsse gewährleistet werden.

 

Die Sitzungsunterbrechung wird um 19.27 Uhr beendet.

 

 

StDir Meyer entgegnet dazu, dass es in Teilen zutreffen mag, eine gewisse Festigkeit zu erzielen,  es jedoch im Widerspruch zum Gutachten steht, das eindeutig aussagt, dass die Standsicherheit nicht gegeben ist und auch nicht durch den stehenden Bewuchs zur Standsicherheit beiträgt.

 

 

Rh Porip führt aus, dass es mehrere Vorschlags-Lösungen v. d. Stadt gegeben habe, das Spundwandverfahren favorisiert wurde und die Kosten zwischen 100.000,- € und 150.000,- €  schwankten. 

Sollten aber darunter große Steine gefunden werden, sei das ganze Verfahren hinfällig, die Steine müssten herausgeholt werden und dieses wiederum würde teurer werden. Kurzum – für ihn stehe diese Planung auf wackligen Füßen, und dieser könne man nicht zustimmen.

Auch die Fugenverpressung war ein Vorschlag – wurde aber verworfen. Für ihn stelle sich die Frage, warum er verworfen wurde. Er folgere daraus die Tatsache, dass die Sicherheit des Hanges nicht so wirklich gefährdet sei, denn die Natur helfe sich selbst, verankere sich durch den Bewuchs. Dazu sollten Untersuchungen gemacht werden, die er aber vermisse, obwohl er im Fachausschuss darauf hingewiesen habe. 

Die Schutzwand sei nur an einer Stelle in Bewegung, es seien ein paar Steine herausgedrückt, das müsse repariert werden. Dieses würde aber nicht immense Kosten verursachen.

Weiterhin würde er unterstreichen, was Herr Thiele als Fachmann dazu gesagt habe.

 

Auch Rf Laudel Voigt sieht die Planung der Verwaltung als sehr kritisch an und hält es für ein

völlig überdimensioniertes Verfahren mit immensen Kosten. Wenn der Mensch in die Natur eingreife, gäbe es Abrutsche und in anderen Regionen würden eben Hänge mit Bäumen bepflanzt, um dem entgegen zu wirken.

 

Rh Zühlke resümiert den bisherigen Sachverhalt hinsichtlich Vorschlägen der Fachleute und der Verwaltung, Höhe der Kosten, bisher aufgelaufene Kosten der Gutachter und Alternativen sowie des heutigen Vortrages von Herrn Thiele.

Wenn die Natur sich selbst helfen könne, solle man sie gewähren lassen.

Die bisher aufgelaufenen Planungskosten halte er für sinnvoll und gegenüber den Bürgerinnen u. Bürgern vertretbar, denn der Rat sei tätig geworden, es seien Fachleute befragt worden, aber der Rat könne keinem der Vorschläge der Verwaltung Folge leisten. Er glaube, ohne Baumaßnahmen auskommen zu können und würde der Natur die Chance geben wollen, sich selbst zu helfen.

 

Rh Dr. Jastram verweist auf den Satz im Gutachten zu „Maßnahmen und Empfehlungen“:

„Derzeit sorgen die intensiven Durchwurzelungen der Böschung dafür, dass nicht größere Wandabschnitte versagen.“

Er stehe den heutigen Bauwerken, die überall entstehen, sehr skeptisch gegenüber. Nach 20-30 Jahren würden dann wieder Grundsanierungen bzw. Neubauten anstehen. 

Er möchte von einem Bauwerk Abstand nehmen und weiter genau beobachten. Er seh, dass die Natur sich selbst helfen könne und die intensiven Durchwurzelungen sich weiter intensivieren würden.

 

Stellv. Bgm’in Wiehler schließt sich dem an, denn Ihrer Meinung nach sagt das Gutachten nicht aus, was passiert, wenn sich die Durchwurzelung weiter intensiviert. Die Zeit müsse der Natur gelassen werden. Sie glaube nicht, dass die Verwaltung sich einer Pflichtverletzung schuldig mache, denn das Gutachten habe schlichtweg diese Alternative nicht geprüft.

 

Rf Neumann spricht sich für die Lösung mit der Gabionenwand aus, sie befürchtet, wenn sich auch nur ein Stein lösen würde, könne ein schwerer Unfall entstehen, dazu habe sie ein

„mulmiges“ Gefühl und möchte nicht dafür in der Verantwortung stehen.

Der Hang stelle eine Gefahr dar, die sich an einer viel befahrenen Straße abzeichne, und da müsse man etwas unternehmen.

 

Rh Flindt weist darauf hin, dass sich eindeutig Steine aus der Mauer lösen, und es müsse was getan werden. Auch wäre eine evtl. Reparatur keine nachhaltige Lösung.

Die Fugenverpressung käme bei einer solchen leichten Mauer ebenfalls nicht infrage.

Viele Aussagen des Gutachtes weisen darauf hin, dass eine Gefahr bestehe, und deswegen seien Maßnahmen zur Hangsicherung geboten. Er favorisiere nach wie vor seine vorgeschlagene Alternative der Gabionenwand. Diese könne man bewachsen lassen, und eine weitere Pflege wäre nicht nötig.

 

StDir Meyer weist nochmals darauf hin, dass das Gutachten auf die Verkehrssicherungspflicht hinweist, und dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist.

Die Haftungsfrage liegt beim Stadtdirektor. Im Falle eines Schadens ist die Stadt, sprich der Stadtdirektor, schadensersatzpflichtig.

Wenn der Beschluss so gefasst wird, wie es sich zzt. herausstellt, erwägt er Einspruch zu erheben.

 

Rh Porip stellt klar, dass er sich dafür ausspricht, die notwendigen Reparaturen durchführen zu lassen.

Rh Flindt entgegnet, dass hier eine Reparatur nicht ausreiche, man wüsste nicht, was passiert, wenn danach weitere Steine nachgeben. Hierbei könne man auch nicht vorhersehen, welche Folgen hinsichtlich der Kosten entstehen könnten. Es würde sich nicht um eine nachhaltige Lösung handeln.

 

Bgm Mertins bemerkt, dass der Vortrag von Herrn Thiele als Fachmann Berücksichtigung finden solle und StDir Meyer das mit den Gutachtern nochmals besprechen sollte.

 

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:

Die Hangsicherung wird im Spundwandverfahren, wie in Variante 1 des Sachverhaltes dargestellt, gebaut.

 

 

Nach weiterer Diskussion stellt Rh Flindt den Antrag, die Hangsicherung mit einer Gabionenwand und Fundament durchführen zu lassen (Variante 4).

 

Rh Porip stellt den weitergehenden Antrag, keine der vorgeschlagenen Varianten durchzuführen, Angebote für die notwendige Reparatur, also die punktuelle Instandsetzung der Mauer einzuholen, den Hang weiter genau zu beobachten und dann prüfen zu lassen, ob eine weitere Maßnahme durchgeführt werden muss. 

 

Rh Flindt beantragt namentliche Abstimmung zu dem gestellten Antrag des Rh Porip. 

Diesem Antrag auf namentliche Abstimmung stimmen alle Ratsmitglieder einstimmig zu.

 

 

 

Beschluss:

Es wird keine Hangsicherung durchgeführt.

Es werden Angebote für die notwendige Reparatur, also die punktuelle Instandsetzung der Mauer eingeholt.

Der Hang wird weiter beobachtet, nach erneuter Prüfung wird darüber beraten, ob eine weitere Maßnahme durchgeführt werden muss. 

 

 

 

Bgm Mertins führt die namentliche Abstimmung durch.

 

 

 

 

                                               Name                                                             Abstimmung

Bürgermeister

Mertins, Holger

Ja

stellv. Bürgermeister

Wedler, Jürgen

Ja

stellv. Bürgermeisterin

Wiehler, Julie

Ja

Ratsherr

Bussche-Haddenhausen, Christoph Frhr. von dem

Ja

Ratsherr

Flindt, Joachim

Nein

Ratsherr

Jastram, Karl-Heinz Dr.

Ja

Ratsfrau

Laudel-Voigt, Ulrike-Sabine

Ja

Ratsherr

Maul, Markus

Ja

Ratsfrau

Neumann, Ingrid

Nein

Ratsherr

Porip, Karl-Otto

Ja

Ratsherr

Schulz, Norbert

Nein

Ratsfrau

Thienen, Sybille von

Nein

Ratsherr

Walter, Guido

Ja

Ratsherr

Zühlke, Christian

Ja

 

 

Abstimmungsergebnis:  Ja          10                           Nein                      4