Sitzung: 26.04.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 30/0018/2018/1
-
Sachverhalt sh. Protokolle BPSUH v. 13.03.2018 und
VAH v. 09.04.2018 -
StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.
Die bestehende
Natursteinwand „Am Langenberg“, die derzeit die Böschung sichert, ist von
Bewuchs und Last der Bäume befreit worden. Es ist ein Bodengutachten der IGU
(Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing.
Salomo und Partner mbH) erstellt worden mit dem Ergebnis, dass die Stützwand in
ihrem jetzigen Zustand nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft standsicher
zu stützen und deshalb saniert werden muss. Derzeit sorgt die intensive
Durchwurzelung der Böschung dafür, dass nicht größere Wandabschnitte versagen.
Zur Sanierung zeigt die IGU drei Varianten auf, die dafür in Frage kommen.
Variante 1:
-Spundwandverfahren durch eine bergseitig dahinter angeordnete Spundwand
mit Kopfbalken, wobei beim Spunden auf massive Widerstände getroffen werden
kann. Die vorhandene Wand, die dann nur noch optische Funktion hat, wird dabei
auch belastet und erschüttert, sodass eine umfangreiche Sanierung oder Neubau
nötig wird.
Variante 2:
-Bohrpfahlwand; hierbei werden Bohrpfähle aus Beton als Verspundung in
der Böschung eingebaut. Eine optische Verkleidung der Betonpfähle in Form einer
Mauer wäre nötig.
Variante 3:
-Fugenverpressung; die Fugen der bestehenden Natursteinmauer werden
injiziert und verfüllt. Dadurch wird die innere Stabilität der Mauer
verbessert. Diese Variante ist jedoch hinsichtlich verschiedener Aspekte u. a.
der Frostanfälligkeit der Fugen nicht nachhaltig.
Anmerkung der Verwaltung:
Auf Anregung des Rh
Flindt wurde in der Sitzung des BPSUH am 13.03.2018 eine weitere Variante
aufgezeigt.
Variante 4:
-Errichtung einer Gabionenwand mit Fundament als Hangsicherung.
StDir Meyer verweist auf die intensiven Diskussionen und Beratungen dieses
TOP’s im BPSUH und VAH.
Die
Beschlussempfehlung des BPSUH lautete:
Es wird keine
Hangsicherung durchgeführt.
Der VAH hat den TOP
als behandelt erörtert, es wurde keine Empfehlung abgegeben.
Die betroffenen Bereiche des Hanges werden
auf Fotos mittels Beamer gezeigt, ebenso die Darstellungen der Varianten als
geplante Maßnahmen mit dem Hinweis auf den Alternativ-Vorschlag von Rh Flindt,
der Gabionenwand mit Fundament. Diese Variante ist geprüft worden und kommt ebenfalls als Maßnahme
infrage.
Die Variante der
Fugenverpressung ist verworfen worden.
Seitens der Verwaltung wurde in der
VAH-Sitzung deutlich gemacht, dass der Handlungsbedarf unerlässlich ist. Das
Gutachten bestätigt dieses. Die Stadt Hitzacker (Elbe) und somit der
Stadtdirektor steht in der Haftung und die Stadt in der
Verkehrssicherungspflicht.
Es wurde bekräftigt, dass die Empfehlung,
keine Hangsicherung durchzuführen, nicht die richtige ist.
Insofern sollte sich für eine der
vorgeschlagenen Maßnahmen entschieden werden.
StDir Meyer führt nochmals aus, dass lt.
Gutachten die jetzige Mauer nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft
standsicher zu stützen. Derzeit sorgt die Verwurzelung dafür, dass größere
Abschnitte nicht versagen, es ist daher notwendig, die Stützwand zu sanieren,
dafür kommen grundsätzlich die 3 bzw. 4
Varianten infrage. Wobei die Fugenverpressung nicht zur Standsicherheit
beiträgt. Die Variante 4 mit Verankerung ist realistisch und auch umsetzbar.
Seitens der
Verwaltung wird nochmals, wie bereits im Fachausschuss und im VAH, auf den
dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Das Ergebnis des Gutachtens von Prof.
Salomo zu ignorieren und nicht tätig zu werden wäre fahrlässig und widerspricht der
Verpflichtung des Straßenbaulastträgers.
Insofern sollte
in der heutigen Ratssitzung eine Entscheidung für eine Variante getroffen
werden.
Auf Antrag von
Bgm Mertins erfolgt um 19.21 Uhr eine Sitzungsunterbrechung, der alle
Ratsmitglieder einstimmig zustimmen.
Anwesend ist Herr
Forstamtmann Gerhard Thiele, der auch eine Beratung im Fachausschuss gegeben
hatte.
Er wird von Bgm
Mertins gebeten, eine fachliche Stellungnahme aus einer Sicht abzugeben.
Von
Bezirksförster Thiele wurden Fotos des Hanges in der jetzigen Situation angefertigt,
die in der Sitzung gezeigt werden.
Er trägt vor,
dass das Ziel sei,
den Hang nachhaltig naturnah zu stabilisieren,
dass er nicht in Bewegung, also ins rutschen komme und zum anderen,
dass die Steinwand nicht durch das rutschen gefährdet sei.
Nach der
Entnahme des Holzes bzw. Rückschnitt habe sich eine neue Vegetation entwickelt,
die alten Laubholzstöcke seien wieder ausgetrieben, es hätten sich neue
Pflanzen entwickelt und die Wurzeln der Bäume würden den Boden verfestigen,
ebenso der krautige Bewuchs. Insofern könne man von einer naturnahen
Stabilisierung des Hanges ausgehen, die Vegetation würde sich weiter entwickeln
und den Boden verdichten. Der Stockausschlag bzw. die austreibenden Bäume und
Büsche müssten jedoch regelmäßig beschnitten werden, kontrolliert werden und
die Einhaltung des Lichtraumprofiles müsse gewährleistet werden.
Die
Sitzungsunterbrechung wird um 19.27 Uhr beendet.
StDir Meyer
entgegnet dazu, dass es in Teilen zutreffen mag, eine gewisse Festigkeit zu
erzielen, es jedoch im Widerspruch zum
Gutachten steht, das eindeutig aussagt, dass die Standsicherheit nicht gegeben
ist und auch nicht durch den stehenden Bewuchs zur Standsicherheit beiträgt.
Rh Porip führt
aus, dass es mehrere Vorschlags-Lösungen v. d. Stadt gegeben habe, das
Spundwandverfahren favorisiert wurde und die Kosten zwischen 100.000,- € und
150.000,- € schwankten.
Sollten aber
darunter große Steine gefunden werden, sei das ganze Verfahren hinfällig, die
Steine müssten herausgeholt werden und dieses wiederum würde teurer werden.
Kurzum – für ihn stehe diese Planung auf wackligen Füßen, und dieser könne man
nicht zustimmen.
Auch die
Fugenverpressung war ein Vorschlag – wurde aber verworfen. Für ihn stelle sich
die Frage, warum er verworfen wurde. Er folgere daraus die Tatsache, dass die
Sicherheit des Hanges nicht so wirklich gefährdet sei, denn die Natur helfe
sich selbst, verankere sich durch den Bewuchs. Dazu sollten Untersuchungen
gemacht werden, die er aber vermisse, obwohl er im Fachausschuss darauf
hingewiesen habe.
Die Schutzwand
sei nur an einer Stelle in Bewegung, es seien ein paar Steine herausgedrückt,
das müsse repariert werden. Dieses würde aber nicht immense Kosten verursachen.
Weiterhin würde
er unterstreichen, was Herr Thiele als Fachmann dazu gesagt habe.
Auch Rf Laudel
Voigt sieht die Planung der Verwaltung als sehr kritisch an und hält es für ein
völlig
überdimensioniertes Verfahren mit immensen Kosten. Wenn der Mensch in die Natur
eingreife, gäbe es Abrutsche und in anderen Regionen würden eben Hänge mit
Bäumen bepflanzt, um dem entgegen zu wirken.
Rh Zühlke
resümiert den bisherigen Sachverhalt hinsichtlich Vorschlägen der Fachleute und
der Verwaltung, Höhe der Kosten, bisher aufgelaufene Kosten der Gutachter und
Alternativen sowie des heutigen Vortrages von Herrn Thiele.
Wenn die Natur
sich selbst helfen könne, solle man sie gewähren lassen.
Die bisher
aufgelaufenen Planungskosten halte er für sinnvoll und gegenüber den
Bürgerinnen u. Bürgern vertretbar, denn der Rat sei tätig geworden, es seien
Fachleute befragt worden, aber der Rat könne keinem der Vorschläge der
Verwaltung Folge leisten. Er glaube, ohne Baumaßnahmen auskommen zu können und
würde der Natur die Chance geben wollen, sich selbst zu helfen.
Rh Dr. Jastram
verweist auf den Satz im Gutachten zu „Maßnahmen und Empfehlungen“:
„Derzeit sorgen
die intensiven Durchwurzelungen der Böschung dafür, dass nicht größere
Wandabschnitte versagen.“
Er stehe den
heutigen Bauwerken, die überall entstehen, sehr skeptisch gegenüber. Nach 20-30
Jahren würden dann wieder Grundsanierungen bzw. Neubauten anstehen.
Er möchte von
einem Bauwerk Abstand nehmen und weiter genau beobachten. Er seh, dass die
Natur sich selbst helfen könne und die intensiven Durchwurzelungen sich weiter intensivieren
würden.
Stellv. Bgm’in
Wiehler schließt sich dem an, denn Ihrer Meinung nach sagt das Gutachten nicht
aus, was passiert, wenn sich die Durchwurzelung weiter intensiviert. Die Zeit
müsse der Natur gelassen werden. Sie glaube nicht, dass die Verwaltung sich
einer Pflichtverletzung schuldig mache, denn das Gutachten habe schlichtweg
diese Alternative nicht geprüft.
Rf Neumann
spricht sich für die Lösung mit der Gabionenwand aus, sie befürchtet, wenn sich
auch nur ein Stein lösen würde, könne ein schwerer Unfall entstehen, dazu habe
sie ein
„mulmiges“
Gefühl und möchte nicht dafür in der Verantwortung stehen.
Der Hang stelle
eine Gefahr dar, die sich an einer viel befahrenen Straße abzeichne, und da
müsse man etwas unternehmen.
Rh Flindt weist
darauf hin, dass sich eindeutig Steine aus der Mauer lösen, und es müsse was
getan werden. Auch wäre eine evtl. Reparatur keine nachhaltige Lösung.
Die
Fugenverpressung käme bei einer solchen leichten Mauer ebenfalls nicht infrage.
Viele Aussagen des
Gutachtes weisen darauf hin, dass eine Gefahr bestehe, und deswegen seien
Maßnahmen zur Hangsicherung geboten. Er favorisiere nach wie vor seine
vorgeschlagene Alternative der Gabionenwand. Diese könne man bewachsen lassen,
und eine weitere Pflege wäre nicht nötig.
StDir Meyer weist
nochmals darauf hin, dass das Gutachten auf die Verkehrssicherungspflicht
hinweist, und dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist.
Die Haftungsfrage
liegt beim Stadtdirektor. Im Falle eines Schadens ist die Stadt, sprich der
Stadtdirektor, schadensersatzpflichtig.
Wenn der Beschluss
so gefasst wird, wie es sich zzt. herausstellt, erwägt er Einspruch zu erheben.
Rh Porip stellt
klar, dass er sich dafür ausspricht, die notwendigen Reparaturen durchführen zu
lassen.
Rh Flindt
entgegnet, dass hier eine Reparatur nicht ausreiche, man wüsste nicht, was
passiert, wenn danach weitere Steine nachgeben. Hierbei könne man auch nicht
vorhersehen, welche Folgen hinsichtlich der Kosten entstehen könnten. Es würde
sich nicht um eine nachhaltige Lösung handeln.
Bgm Mertins
bemerkt, dass der Vortrag von Herrn Thiele als Fachmann Berücksichtigung finden
solle und StDir Meyer das mit den Gutachtern nochmals besprechen sollte.
Der Beschlussvorschlag
der Verwaltung lautete:
Die Hangsicherung
wird im Spundwandverfahren, wie in Variante 1 des Sachverhaltes dargestellt,
gebaut.
Nach weiterer
Diskussion stellt Rh Flindt den Antrag, die Hangsicherung mit einer
Gabionenwand und Fundament durchführen zu lassen (Variante 4).
Rh Porip stellt den
weitergehenden Antrag, keine der vorgeschlagenen Varianten durchzuführen,
Angebote für die notwendige Reparatur, also die punktuelle Instandsetzung der
Mauer einzuholen, den Hang weiter genau zu beobachten und dann prüfen zu
lassen, ob eine weitere Maßnahme durchgeführt werden muss.
Rh Flindt beantragt
namentliche Abstimmung zu dem gestellten Antrag des Rh Porip.
Diesem Antrag auf
namentliche Abstimmung stimmen alle Ratsmitglieder einstimmig zu.
Beschluss:
Es wird keine Hangsicherung durchgeführt.
Es werden Angebote
für die notwendige Reparatur, also die punktuelle Instandsetzung der Mauer
eingeholt.
Der Hang wird
weiter beobachtet, nach erneuter Prüfung wird darüber beraten, ob eine weitere
Maßnahme durchgeführt werden muss.
Bgm Mertins führt
die namentliche Abstimmung durch.
Name Abstimmung
Bürgermeister |
Mertins, Holger |
Ja |
stellv.
Bürgermeister |
Wedler, Jürgen |
Ja |
stellv.
Bürgermeisterin |
Wiehler, Julie |
Ja |
Ratsherr |
Bussche-Haddenhausen, Christoph Frhr.
von dem |
Ja |
Ratsherr |
Flindt, Joachim |
Nein |
Ratsherr |
Jastram, Karl-Heinz Dr. |
Ja |
Ratsfrau |
Laudel-Voigt, Ulrike-Sabine |
Ja |
Ratsherr |
Maul, Markus |
Ja |
Ratsfrau |
Neumann, Ingrid |
Nein |
Ratsherr |
Porip, Karl-Otto |
Ja |
Ratsherr |
Schulz, Norbert |
Nein |
Ratsfrau |
Thienen, Sybille von |
Nein |
Ratsherr |
Walter, Guido |
Ja |
Ratsherr |
Zühlke, Christian |
Ja |
Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 4