Sitzung: 26.04.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 31/0051/2018
(Sachverhalt siehe Protokoll BPSUH v. 13.03.2018 sowie VAH-Protokoll v.
09.04.2018)
StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.
Im Dezember 2017
stellten Anwohner den Antrag, das Grundstück zu erwerben, um dort Anpflanzungen
vorzunehmen und einen Wildschutzzaun zu errichten. Ob sich die
Anpflanzungswünsche mit den Bestimmungen des B-Planes vereinbaren lassen, wird
geprüft. Die Bedingungen werden in einem zu schließenden Vertrag festgehalten.
Bisher haben sich
mehrere Personen für den Ankauf dieser Fläche interessiert, daher könnte auch
ein Verkauf an mehrere Personen erfolgen. Dieses jedoch nur dann, wenn der
Verkaufspreis für alle Interessenten gleich ist. In der Regel ist für den
Verkauf von Kommunalen Grundstücken kein Ausschreibungsverfahren erforderlich.
Da sich jedoch mehrere Personen für das Grundstück interessieren, sollte es
über ein Inserat in der Elbe – Jeetzel – Zeitung angeboten werden und an den
Meistbietenden verkauft werden.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat das Flurstück zu einem Preis
von 2,30 €/m² als Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben.
Der Bodenrichtwert für Kiefernwald beträgt ca. 0,15 €/m². Der
Wert des Baumbestandes (ca. 50jährig) liegt bei ca. 0,20 €/m² bis 0,30 €/m².
Auch wenn man davon ausgeht, dass die Holzpreise möglicherweise steigen, wird der Bestand in Zukunft keine entscheidende Wertsteigerung erfahren.
Der B-Plan setzt
unter anderem folgendes fest:
Für die Flächen Naturnaher Wald 1-4 gilt:
Innerhalb der Flächen - mit
Ausnahme der der Sukzession zu überlassenden Teilflächen - ist eine
forstwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung zulässig, dass sie
extensiv mit den Baumarten des trockenen Buchen-Eichenwaldes erfolgt.
Kahlschläge sind nicht zulässig. Stehendes Totholz sowie Horst- u. Höhlenbäume
sind zu erhalten.
Für die Fläche naturnaher Wald 4
gilt:
Die innerhalb der Fläche
bestehenden versiegelten Flächen sind zu entsiegeln.
Innerhalb der Fläche zum Anpflanzen
von Laubbäumen und Sträuchern auf Flurstück 307/67 (nicht ausgefüllte
Punktelinie) ist unter Berücksichtigung der bestehenden Laubgehölze je 5 qm ein
Laubbaum, Art und Qualität gemäß Artenliste Wald zu pflanzen und zu erhalten.
Innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und Sträuchern auf Flurstück
69 sind unter Berücksichtigung der bestehenden Gehölze Strauchgruppen zu je 10
Sträuchern in einem Abstand von 10 m zueinander zu pflanzen und zu erhalten,
Pflanzabstand der Sträucher untereinander 1-2 m, Arten und Qualitäten gem.
Artenliste Waldrand. Innerhalb dieser Fläche sind entlang der Grenze zu
Flurstück 67 (Wirtschaftsweg) 10 Eichen, Mindestqualität Heister, 200-250, zu
pflanzen und zu erhalten. Die Flächen der Flurstücke 71, 215 und 307/67,
außerhalb der Flächen zum Anpflanzen, sind der Sukzession zu überlassen.
Wege sind nicht zulässig.
Die Pflanzliste ist den textlichen
Festsetzungen zu entnehmen.
Für die Fläche Biotopschutz 4 gilt
folgendes:
keine Wege zulässig.
Auf dem Grundstück steht eine
baufällige Hütte. Diese Hütte gehört zu zwei Dritteln auf das
Nachbargrundstück, das dem Realverband Marwedel gehört. Die bisherigen
Interessenten haben sich bereit erklärt, diese Hütte auf ihre Kosten abreißen
zu lassen. Hier ist die rechtliche Lage noch nicht geklärt. Der Realverband
Marwedel wird in seiner nächsten Vorstandssitzung darüber entscheiden, ob sie
- das
Grundstück auch zum Kauf anbieten oder
- die
Fläche, auf der die Hütte steht, auf ihre Kosten herausmessen zu lassen
oder
- sich
an den Abrisskosten beteiligen
Der BPSUH hat am
13.03.2018 den Beschlussvorschlag der Verwaltung empfohlen.
Der VAH hat am
09.04.2018 den Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Satz
„Die Ausschreibung soll erst nach der Vorstandssitzung
des Realverbandes durchgeführt werden“ ergänzt und geändert empfohlen.
Diesem
Beschlussvorschlag schließt sich der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) an und
fasst folgenden
Beschluss:
Das Waldstück in
der Flur 69/6 der Flur 10 der Gemarkung Hitzacker in einer Größe von 6.364 m²
wird an den Meistbietenden verkauft. Potentielle Käufer haben die Vorschriften
des Bebauungsplanes einzuhalten. Der Kaufpreis darf nicht unter 2,30 € je m²
liegen. Das Grundstück wird in der Elbe-Jeetzel-Zeitung inseriert. Die
bisherigen Interessenten werden in diesem Zuge über die Verkaufsabsicht
informiert. Ein Verkauf in Teilstücken ist möglich.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten tragen die Käufer. Sollten im Falle einer Veräußerung an
mehrere Personen Vermessungskosten anfallen, werden diese anteilmäßig auf die
Flächenanteile verteilt.
Die Bestimmungen
des B-Planes werden grundbuchlich sowie als Baulast gesichert.
Die Käufer
verpflichten sich zur Nachzahlung des Kaufpreises von zurzeit 35,00 € /m² wenn das Grundstück bei einer
möglichen Änderung des B – Planes zu Bauland wird. Dieses gilt vom Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses für 15 Jahre.
Die Ausschreibung soll erst nach der
Vorstandssitzung des Realverbandes durchgeführt werden.