Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

(Sachverhalt siehe Protokoll BPSUH v. 13.03.2018 sowie VAH-Protokoll v. 09.04.2018)

 

StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.

 

Im Dezember 2017 stellten Anwohner den Antrag, das Grundstück zu erwerben, um dort Anpflanzungen vorzunehmen und einen Wildschutzzaun zu errichten. Ob sich die Anpflanzungswünsche mit den Bestimmungen des B-Planes vereinbaren lassen, wird geprüft. Die Bedingungen werden in einem zu schließenden Vertrag festgehalten.

 

Bisher haben sich mehrere Personen für den Ankauf dieser Fläche interessiert, daher könnte auch ein Verkauf an mehrere Personen erfolgen. Dieses jedoch nur dann, wenn der Verkaufspreis für alle Interessenten gleich ist. In der Regel ist für den Verkauf von Kommunalen Grundstücken kein Ausschreibungsverfahren erforderlich. Da sich jedoch mehrere Personen für das Grundstück interessieren, sollte es über ein Inserat in der Elbe – Jeetzel – Zeitung angeboten werden und an den Meistbietenden verkauft werden.

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat das Flurstück zu einem Preis von 2,30 €/m² als Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben.

 

Der Bodenrichtwert für Kiefernwald beträgt ca. 0,15 €/m². Der Wert des Baumbestandes (ca. 50jährig) liegt bei ca. 0,20 €/m² bis 0,30 €/m².

Auch wenn man davon ausgeht, dass die Holzpreise möglicherweise steigen, wird der Bestand in Zukunft keine entscheidende Wertsteigerung erfahren.

 

Der B-Plan setzt unter anderem folgendes fest:

 

Für die Flächen Naturnaher Wald 1-4 gilt:

 

Innerhalb der Flächen - mit Ausnahme der der Sukzession zu überlassenden Teilflächen - ist eine forstwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung zulässig, dass sie extensiv mit den Baumarten des trockenen Buchen-Eichenwaldes erfolgt. Kahlschläge sind nicht zulässig. Stehendes Totholz sowie Horst- u. Höhlenbäume sind zu erhalten.

 

Für die Fläche naturnaher Wald 4 gilt:

 

Die innerhalb der Fläche bestehenden versiegelten Flächen sind zu entsiegeln.

Innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und Sträuchern auf Flurstück 307/67 (nicht ausgefüllte Punktelinie) ist unter Berücksichtigung der bestehenden Laubgehölze je 5 qm ein Laubbaum, Art und Qualität gemäß Artenliste Wald zu pflanzen und zu erhalten. Innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und Sträuchern auf Flurstück 69 sind unter Berücksichtigung der bestehenden Gehölze Strauchgruppen zu je 10 Sträuchern in einem Abstand von 10 m zueinander zu pflanzen und zu erhalten, Pflanzabstand der Sträucher untereinander 1-2 m, Arten und Qualitäten gem. Artenliste Waldrand. Innerhalb dieser Fläche sind entlang der Grenze zu Flurstück 67 (Wirtschaftsweg) 10 Eichen, Mindestqualität Heister, 200-250, zu pflanzen und zu erhalten. Die Flächen der Flurstücke 71, 215 und 307/67, außerhalb der Flächen zum Anpflanzen, sind der Sukzession zu überlassen.

Wege sind nicht zulässig.

Die Pflanzliste ist den textlichen Festsetzungen zu entnehmen.

 

Für die Fläche Biotopschutz 4 gilt folgendes:

keine Wege zulässig.

 

Auf dem Grundstück steht eine baufällige Hütte. Diese Hütte gehört zu zwei Dritteln auf das Nachbargrundstück, das dem Realverband Marwedel gehört. Die bisherigen Interessenten haben sich bereit erklärt, diese Hütte auf ihre Kosten abreißen zu lassen. Hier ist die rechtliche Lage noch nicht geklärt. Der Realverband Marwedel wird in seiner nächsten Vorstandssitzung darüber entscheiden, ob sie

 

  1. das Grundstück auch zum Kauf anbieten oder
  2. die Fläche, auf der die Hütte steht, auf ihre Kosten herausmessen zu lassen oder
  3. sich an den Abrisskosten beteiligen

 

 

 

Der BPSUH hat am 13.03.2018 den Beschlussvorschlag der Verwaltung empfohlen.

 

Der VAH hat am 09.04.2018 den Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Satz

„Die Ausschreibung soll erst nach der Vorstandssitzung des Realverbandes durchgeführt werden“ ergänzt und geändert empfohlen.

 

Diesem Beschlussvorschlag schließt sich der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) an und fasst folgenden

 


Beschluss:

Das Waldstück in der Flur 69/6 der Flur 10 der Gemarkung Hitzacker in einer Größe von 6.364 m² wird an den Meistbietenden verkauft. Potentielle Käufer haben die Vorschriften des Bebauungsplanes einzuhalten. Der Kaufpreis darf nicht unter 2,30 € je m² liegen. Das Grundstück wird in der Elbe-Jeetzel-Zeitung inseriert. Die bisherigen Interessenten werden in diesem Zuge über die Verkaufsabsicht informiert. Ein Verkauf in Teilstücken ist möglich.

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten tragen die Käufer. Sollten im Falle einer Veräußerung an mehrere Personen Vermessungskosten anfallen, werden diese anteilmäßig auf die Flächenanteile verteilt.

Die Bestimmungen des B-Planes werden grundbuchlich sowie als Baulast gesichert.

 

Die Käufer verpflichten sich zur Nachzahlung des Kaufpreises von zurzeit 35,00 € /m² wenn das Grundstück bei einer möglichen Änderung des B – Planes zu Bauland wird. Dieses gilt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für 15 Jahre.

 

Die Ausschreibung soll erst nach der Vorstandssitzung des Realverbandes durchgeführt werden.