StDir Meyer berichtet über die Beschlüsse aus dem VAH vom 12.02.2018 und 13.03.2018:

 

 

Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf -Teilneufassung und Erweiterung - 1. Änderung; Vergabe von Planungsleistungen

30/0001/2018

 

Beschluss:

Das Planungsbüro Stadt + Landschaftsplanung Ute Mehring, Stadtkoppel 34, 21337 Lüneburg wird vorbehaltlich des Änderungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Erstellung der Planungsunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf-Teilneufassung und Erweiterung beauftragt. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

 

Ausweisung von Ausweichparkmöglichkeiten für den Zeitraum der Brückenbaumaßnahmen über der Landesstraße L 231 (Bahnverbindung Dannenberg / Hitzacker )

30/0021/2018

 

Beschluss:

Die gekennzeichneten Bereiche des „Bahnhofsweges“ sowie der Straße „Am Galgenberg“ werden als zusätzliche Parkmöglichkeiten während der Bauphase (März bis Dezember 2018) an der Brücke über der Landesstraße  231 ausgewiesen. Hierfür wird ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der SG Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.

Die Beschilderung wird nur durchgeführt, wenn eine Notwendigkeit besteht. Diese Notwendigkeit ist durch den VA festzustellen.

 

Vermietung des Rathausvorplatzes an eine Schlachterei

31/0034/2018

 

Beschluss:

 

Der Fa. Landschlachterei Przygodda Dahlenburg wird weiterhin gestattet, jeweils donnerstagvormittags einen Verkaufswagen vor dem Rathaus Hitzacker zu betreiben. Die Gestattung läuft unbefristet und kann jeweils zum Ende eines Monats von einer der beiden Parteien gekündigt werden.

Es ist ein Nutzungsentgelt in Höhe von 20,-- € pro Standtag zu entrichten. Hierin eingeschlossen sind die Stromkosten.

 

 

 

Umlaufbeschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) am 13.03.2018,  (VAH/X/14)

 

Beschluss:

Frau Silke E. Hetzler wird für die Zeit vom 01.05. – 31.10.2018 als Mitarbeiterin der Rezeption im Archäologischen Zentrum Hitzacker mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden eingestellt.


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