Der ursprünglich als Erweiterung vorgesehene TOP „ Teileinziehung eines Bereiches der Elbstraße gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz“ wird nicht auf die Tagesordnung gesetzt, da dieser in den heutigen vorangegangenen Sitzungen des BPSUH und VAH vertagt wurde.

Die Tagesordnung wird daher unverändert festgestellt.