Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Bgm Stegemann erläutert den Sachverhalt.

Die auf dem vorliegenden Lageplan (Anlage I zur Vorlage) gekennzeichnete Gemeindestraße wird trotz entsprechender Beschilderung weiter als Abkürzungstrecke von vielen Verkehrsteilnehmern aus Richtung Lüneburg in Richtung Lüchow genutzt. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Einwohner des OT. Schmessau.

Um diesen Abkürzungsverkehr konsequent zu unterbinden, ist es vorgesehen im Einmündungsbereich  der Gemeindestraße in die B 216 eine Absperrschranke und in der Ortslage auf Höhe des Grundstückes Meyne eine entsprechende Beschilderung (Sackgasse in 700 + keine Wendemöglichkeit) zu errichten. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden ausschließlich von Landwirten aus der Ortslage Schmessau bewirtschaftet, welche aus der Ortslage zu ihren Flächen gelangen können.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst auf Antrag von Rh Timme gemäß Vorlage den 

 


Beschluss:

Auf der Gemeindestraße welche von der B 216 aus nordwestlicher Richtung zur Ortslage Schmessau führt wird im Einmündungsbereich zur B 216 eine Absperrschranke gem. der Einzeichnung auf dem vorliegenden Lageplan errichtet. In der Ortslage wird auf Höhe des Grundstückes Meyne eine entsprechende Beschilderung (Sackgasse in 700 m + keine Wendemöglichkeit) aufgestellt.

An die Samtgemeinde Elbtalaue, als zuständige Verkehrsbehörde, wird ein Antrag auf Erlass einer entsprechenden Anordnung gestellt.