Sitzung: 04.04.2018 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0111/2018
Bgm Stegemann
erläutert den Sachverhalt.
Die auf dem
vorliegenden Lageplan (Anlage I zur Vorlage) gekennzeichnete Gemeindestraße
wird trotz entsprechender Beschilderung weiter als Abkürzungstrecke von vielen
Verkehrsteilnehmern aus Richtung Lüneburg in Richtung Lüchow genutzt. Dies
führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Einwohner des OT. Schmessau.
Um diesen
Abkürzungsverkehr konsequent zu unterbinden, ist es vorgesehen im
Einmündungsbereich der Gemeindestraße in
die B 216 eine Absperrschranke und in der Ortslage auf Höhe des Grundstückes Meyne
eine entsprechende Beschilderung (Sackgasse in 700 + keine Wendemöglichkeit) zu
errichten. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden ausschließlich
von Landwirten aus der Ortslage Schmessau bewirtschaftet, welche aus der
Ortslage zu ihren Flächen gelangen können.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst auf Antrag von Rh Timme gemäß Vorlage den
Beschluss:
Auf der
Gemeindestraße welche von der B 216 aus nordwestlicher Richtung zur Ortslage
Schmessau führt wird im Einmündungsbereich zur B 216 eine Absperrschranke gem.
der Einzeichnung auf dem vorliegenden Lageplan errichtet. In der Ortslage wird
auf Höhe des Grundstückes Meyne eine entsprechende Beschilderung (Sackgasse in
700 m + keine Wendemöglichkeit) aufgestellt.
An die Samtgemeinde
Elbtalaue, als zuständige Verkehrsbehörde, wird ein Antrag auf Erlass einer
entsprechenden Anordnung gestellt.