Sitzung: 04.04.2018 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 30/0109/2018
Bgm Stegemann
erläutert, dass dieses Thema in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates am
30.11.2017 vorbesprochen und folgende Beschlussempfehlung auf Vorschlag von
stellv. Bgm Goebel gefasst wurde: „Die Waldwege sind von der Spurmitte vom
Grundstückseigentümer der rechten Seite und dem Grundstückseigentümer zur
linken Seite jeweils im Lichtraumprofil von den jeweiligen Anliegern
freizuhalten. Hierfür wird die Holznutzung zugesagt.“
Rh Scherlies
erläutert, dass er sich zwecks Information mit dem Katasteramt in Verbindung
gesetzt hat. Hier hat er Kartenmaterial zu den relevanten Wegen eingesehen.
Einige Wege erscheinen ihm sehr groß. Hinzukommt, dass ihm die Wege nicht alle
bekannt sind. Sicher sollte eine mögliche Vermessung zu Lasten des Eigentümers
gehen. Aber er weist auf den Holzbestand der Wege hin, dessen Vermarktung auch
zugunsten der Gemeinde erfolgen könnte.
Stellv. Bgm Goebel
weist darauf hin, dass die Gemeinde dafür Sorge zu tragen hat, dass die Wege
befahrbar für Rettungsfahrzeuge sind. Dieser Vorschlag stammt aus den damaligen
Satzungen der Realgemeinden, die ja mittlerweile aufgelöst wurden, aber immer
befolgt wurden. Weiterhin bemerkt er und auch Bgm Stegemann, dass ein
Kosten/Nutzen Verhältnis bei dem vorhandenen Baum- bzw. Buschbestand nicht
gegeben ist.
Es entsteht eine
rege Diskussion.
In deren Verlauf
erläutert Bgm Stegemann, dass die derzeitige Situation dadurch entstanden ist,
weil ein Weg falsch freigeschnitten wurde. Da der Eigentümer auch Jäger ist,
war er sehr erbost über die Entfernung der Dickung. Ein derartiger Fehler würde
also nicht mehr auftreten, wenn die Grundstückseigentümer selbst verantwortlich
für die Freischneidung sind.
Stellv. Bgm Goebel
bietet an, bei einem weiteren Ortstermin die betroffenen Wege nochmals zu
begehen und vorzustellen. Einige Wege, die genutzt werden, sind sogar in keiner
Karte verzeichnet.
Rh Scherlies gibt
zu bedenken, dass kein Generalbeschluss über die Wahlperiode hinaus gefasst
werden sollte. Weiterhin wüsste er gerne um welche Wege es sich insgesamt
handelt, deren Flurstücksbezeichnung und Größe.
Bgm Stegemann
erläutert nochmals, dass man nicht von einer Wegbreite von 12 m ausgehen kann.
Hier ist einiges zu bedenken und dann bleibt am Ende nicht mehr viel Nutzholz
übrig.
Rh Fürch beantragt,
den von stellv. Bgm Goebel gemachten Vorschlag zu beschließen.
Rh Scherlies
beantragt daraufhin, den Ratsmitgliedern sämtliche Wege zu benennen inklusive
deren Größe und hierzu eine Ortsbegehung durchzuführen. Anhand dieser Fakten
soll dann eine Beschlussfassung erfolgen.
Der Antrag von Rh
Scherlies wird mit 2 Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung
abgelehnt.
Auf Antrag von Rh
Fürch fasst der Rat der Gemeinde Göhrde den
Beschluss:
Die Waldwege sind
von der Spurmitte vom Grundstückseigentümer der rechten Seite und dem
Grundstückseigentümer zur linken Seite jeweils im Lichtraumprofil von den
jeweiligen Anliegern freizuhalten. Hierfür wird die Holznutzung zugesagt.