Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Bgm Stegemann erläutert, dass dieses Thema in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 30.11.2017 vorbesprochen und folgende Beschlussempfehlung auf Vorschlag von stellv. Bgm Goebel gefasst wurde: „Die Waldwege sind von der Spurmitte vom Grundstückseigentümer der rechten Seite und dem Grundstückseigentümer zur linken Seite jeweils im Lichtraumprofil von den jeweiligen Anliegern freizuhalten. Hierfür wird die Holznutzung zugesagt.“

 

Rh Scherlies erläutert, dass er sich zwecks Information mit dem Katasteramt in Verbindung gesetzt hat. Hier hat er Kartenmaterial zu den relevanten Wegen eingesehen. Einige Wege erscheinen ihm sehr groß. Hinzukommt, dass ihm die Wege nicht alle bekannt sind. Sicher sollte eine mögliche Vermessung zu Lasten des Eigentümers gehen. Aber er weist auf den Holzbestand der Wege hin, dessen Vermarktung auch zugunsten der Gemeinde erfolgen könnte.

Stellv. Bgm Goebel weist darauf hin, dass die Gemeinde dafür Sorge zu tragen hat, dass die Wege befahrbar für Rettungsfahrzeuge sind. Dieser Vorschlag stammt aus den damaligen Satzungen der Realgemeinden, die ja mittlerweile aufgelöst wurden, aber immer befolgt wurden. Weiterhin bemerkt er und auch Bgm Stegemann, dass ein Kosten/Nutzen Verhältnis bei dem vorhandenen Baum- bzw. Buschbestand nicht gegeben ist.

Es entsteht eine rege Diskussion.

In deren Verlauf erläutert Bgm Stegemann, dass die derzeitige Situation dadurch entstanden ist, weil ein Weg falsch freigeschnitten wurde. Da der Eigentümer auch Jäger ist, war er sehr erbost über die Entfernung der Dickung. Ein derartiger Fehler würde also nicht mehr auftreten, wenn die Grundstückseigentümer selbst verantwortlich für die Freischneidung sind.

Stellv. Bgm Goebel bietet an, bei einem weiteren Ortstermin die betroffenen Wege nochmals zu begehen und vorzustellen. Einige Wege, die genutzt werden, sind sogar in keiner Karte verzeichnet.

Rh Scherlies gibt zu bedenken, dass kein Generalbeschluss über die Wahlperiode hinaus gefasst werden sollte. Weiterhin wüsste er gerne um welche Wege es sich insgesamt handelt, deren Flurstücksbezeichnung und Größe.

Bgm Stegemann erläutert nochmals, dass man nicht von einer Wegbreite von 12 m ausgehen kann. Hier ist einiges zu bedenken und dann bleibt am Ende nicht mehr viel Nutzholz übrig.

 

Rh Fürch beantragt, den von stellv. Bgm Goebel gemachten Vorschlag zu beschließen.

 

Rh Scherlies beantragt daraufhin, den Ratsmitgliedern sämtliche Wege zu benennen inklusive deren Größe und hierzu eine Ortsbegehung durchzuführen. Anhand dieser Fakten soll dann eine Beschlussfassung erfolgen.

 

Der Antrag von Rh Scherlies wird mit 2 Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Auf Antrag von Rh Fürch fasst der Rat der Gemeinde Göhrde den

 

 


Beschluss:

Die Waldwege sind von der Spurmitte vom Grundstückseigentümer der rechten Seite und dem Grundstückseigentümer zur linken Seite jeweils im Lichtraumprofil von den jeweiligen Anliegern freizuhalten. Hierfür wird die Holznutzung zugesagt.