Sitzung: 04.04.2018 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0101/2018
Bgm
Stegemann erläutert den Sachverhalt.
Die
Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer wurden von
jeweils 450% auf einheitlich 480% angehoben. Zudem wurde der Ansatz 2018 für
die Gewerbesteuer an das Vorjahresergebnis angepasst und die Ansätze für
Straßenunterhaltung (Haushaltsplan S. 81) ab dem Jahr 2019 auf 20.500 €
reduziert.
Im
Gesamtergebnishaushalt werden somit in allen Jahren Überschüsse erzielt.
Auch im
Bereich der Ein- und Auszahlungen ist in allen Jahren mit positiven Salden zu
rechnen (Gesamtfinanzhaushalt, Haushaltsplan S. S. 16). Sollte sich das so
realisieren lassen, werden sich die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten
bis zum Ende des Jahres 2021 um mehr als zwei Drittel auf rund 36.500 €
reduzieren.
Herr
Siems-Wedhorn geht kurz auf die Steuererhöhung ein. Diese Erhöhung beträgt seit
der letzten Erhöhung 6,7 %. Die Steuern wurden letztmalig im Jahr 2012 erhöht.
Er verweist auf die landesdurchschnittlichen Hebesätze, die zur Berechnung der
Samtgemeine- und Kreisumlage beitragen und die in einem kürzeren Zeitraum um 10
% erhöht wurden.
Der
Haushalt hat einen geringen Überschuss in Höhe von 100 €. Größere Maßnahmen
sind allerdings nicht möglich, da der Finanzierungsspielraum fehlt.
Allein
40 % des Haushaltsvolumens entfallen auf den Kindergarten. Das restliche Haushaltsvolumen in Höhe von
545.000 € reduziert sich durch die Samtgemeinde- und Kreisumlage sowie die
Umlage an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege nochmals um 394.200 €. Es
stehen dann noch ca. 151.000 € zur Verfügung. Hiervon werden noch
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten gezahlt. Es verbleiben dann noch
11.400 sogenannte freiwilligen Leistungen von denen 10.000 € allein für das
„Naturum“ zur Verfügung gestellt werden. Der Rest beträgt dann 1.400 €.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Göhrde auf Antrag von stellv. Bgm
Goebel den
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2018 gemäß Anlage 1 sowie das
Investitionsprogramm 2017 – 2021 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift.