Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Stegemann erläutert den Sachverhalt.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer wurden von jeweils 450% auf einheitlich 480% angehoben. Zudem wurde der Ansatz 2018 für die Gewerbesteuer an das Vorjahresergebnis angepasst und die Ansätze für Straßenunterhaltung (Haushaltsplan S. 81) ab dem Jahr 2019 auf 20.500 € reduziert.

 

Im Gesamtergebnishaushalt werden somit in allen Jahren Überschüsse erzielt.

 

Auch im Bereich der Ein- und Auszahlungen ist in allen Jahren mit positiven Salden zu rechnen (Gesamtfinanzhaushalt, Haushaltsplan S. S. 16). Sollte sich das so realisieren lassen, werden sich die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten bis zum Ende des Jahres 2021 um mehr als zwei Drittel auf rund 36.500 € reduzieren.

 

Herr Siems-Wedhorn geht kurz auf die Steuererhöhung ein. Diese Erhöhung beträgt seit der letzten Erhöhung 6,7 %. Die Steuern wurden letztmalig im Jahr 2012 erhöht. Er verweist auf die landesdurchschnittlichen Hebesätze, die zur Berechnung der Samtgemeine- und Kreisumlage beitragen und die in einem kürzeren Zeitraum um 10 % erhöht wurden.

Der Haushalt hat einen geringen Überschuss in Höhe von 100 €. Größere Maßnahmen sind allerdings nicht möglich, da der Finanzierungsspielraum fehlt.

Allein 40 % des Haushaltsvolumens entfallen auf den Kindergarten. Das restliche Haushaltsvolumen in Höhe von 545.000 € reduziert sich durch die Samtgemeinde- und Kreisumlage sowie die Umlage an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege nochmals um 394.200 €. Es stehen dann noch ca. 151.000 € zur Verfügung. Hiervon werden noch Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten gezahlt. Es verbleiben dann noch 11.400 sogenannte freiwilligen Leistungen von denen 10.000 € allein für das „Naturum“ zur Verfügung gestellt werden. Der Rest beträgt dann 1.400 €.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Göhrde auf Antrag von stellv. Bgm Goebel  den

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 gemäß Anlage 1 sowie das Investitionsprogramm 2017 – 2021 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift.