Sitzung: 15.03.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Gemäß § 15 (2) der
Geschäftsordnung für den Rat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und
die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde
Elbtalaue erfolgt die Abstimmung durch Erheben der Hand unter Nutzung einer farbigen
Abstimmungskarte, in Zweifelsfällen durch Aufstehen.
Bisher sind zur Abstimmung
3 farbige Karten (Grün =Ja, Rot = Nein, Gelb = Enthaltung) verwendet worden. Es
ist seinerzeit vorgeschlagen worden, die Abstimmungen auf eine Karte zu
begrenzen. Bei der Wahl der Farbe konnte bisher keine Einigkeit erzielt werden.
Seitens der Verwaltung ist
nunmehr eine Karte entworfen worden, die das Wappen der Samtgemeinde Elbtalaue
zum Aufdruck hat. RV Sperling zeigt diese den Ratsmitgliedern und bittet um
Zustimmung für die künftige Nutzung.
Es erhebt sich kein Wiederspruch hierzu. Ab der kommenden Ratssitzung sollen die Karten mit dem Samtgemeindewappen für die Abstimmung genutzt werden..