Es liegt eine Anfrage der Burgerbauer vor, den Stellplatz auf dem Amtshof zu nutzen, um dort ihren Verkauf zu tätigen. FDL Demmer erklärt in diesem Zuge, dass donnerstags bereits ein Schlachterwagen diesen Platz belegt. Da hier der Gleichbehandlungsgrundsatz greift, gibt es keine Begründung den Burgerbauern die Nutzung zu verbieten. FDL Demmer schlägt eine befristete Nutzung vor, bis die Umgestaltungsmaßnahmen des Amtshofes beginnen.

Der Ausschuss sieht keine Bedenken in der Nutzung.