Sitzung: 15.03.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 4
Im Rahmen der
Maßnahme Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, werden nach der
aktuellen Kostenverfolgung und Prognose vom Architekturbüro Pauker rd. 176.000
Euro mehr benötigt, als grundsätzlich veranschlagt war. Bei der ersten
Kostenschätzung, die dann auch zur Veranschlagung der Haushaltsmittel
herangezogen wurde, ist man davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten bei
1.650.000 Euro liegen. Diese Mittel sind auch im Finanzhaushalt 2016 zur
Verfügung gestellt worden.
Die Gesamtkosten
werden sich nach Kostenaufstellung in der Kostengruppe 400 (Bauwerk-technische
Anlagen), Kostengruppe 500 (Aussenanlagen) sowie Kostengruppe 700
(Baunebenkosten) voraussichtlich weiter erhöhen. In der ursprünglichen Planung
war z. B. keine Fussbodenheizung vorgesehen (Kostengruppe 400). Die
Ausschreibungsergebnisse für die Außenanlagen (Kostengruppe 500) liegen noch
nicht vor.
Die derzeitigen
überplanmäßigen Aufwendungen belaufen sich auf 200.000 Euro und setzen sich wie
folgt zusammen:
1. Kostengruppe 300 (Bauwerk/Baukonstruktion):
Mehrkosten ca. 75.000,00 Euro
setzen sich zusammen aus: 25.000,00
Euro markbedingte Mehrkosten
50.000,00
Euro automatische Türantriebe KiTa und Grundschule
sowie zusätzliche Auflagen Brandschutz
(Brandschutztüren
und Brandschutzanstriche Foyer)
2. Kostengruppe 700 (Baunebenkosten):
Mehrkosten ca. 101.000,00 Euro
setzen sich zusammen aus: Mehrkosten
aufgrund gestiegener Baukosten, zusätzliche
Fachplaner
(Akustikplanung und erweiterte Baugrunduntersuchung)
sowie
zusätzliche Kosten für Prüfingenieure (z. B. Abnahme von
Schweißnähten
der Stahlkonstruktion)
3. Sicherheitsbetrag für die voraussichtlichen
weiteren Erhöhungen in Höhe von 24.000,00 Euro (Kostengruppen 400 und 500 –
fehlende Ausschreibungsergebnisse Außenanlagen)
Darüber hinaus sind
bei der Ausführung der Arbeiten zusätzliche Änderungen umgesetzt worden, die
teilweise nicht in der Kostenschätzung so vorgesehen waren, jetzt jedoch eine
Verbesserung für die Maßnahme darstellen (z. B. Anbindung der Rampen an den
Parkplatz, bauliche Maßnahmen die sich durch die veränderte Nutzung (keine
Krippenplätze in Gusborn) ergeben).
Deckungsvorschlag:
Aus den
Investitionsmaßnahmen 2017 und Vorjahren sind im FD 31 noch Haushaltsreste
vorhanden, die für die Finanzierung der zusätzlichen 200.000 Euro verwendet
werden können.
Hierbei handelt es
sich um folgende zwei Maßnahmen:
Übertrag |
tatsächliche |
noch |
|
aus 2016 |
Ausgaben |
verfügbar |
|
FD 31 |
|||
Planungskosten
energetische Sanierungen (Hitz.) |
164.139,52 € |
2.707,25 € |
94.292,75 € |
FF-Gerätehaus
Metzingen |
107.186,33 € |
0,00 € |
107.186,33 € |
Die Planung für die
energetische Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) ist zum jetzigen
Zeitpunkt abgeschlossen. Sofern ein Förderprogramm für eine entsprechende Maßnahme
aufgelegt wird (Sanierung oder Neubau), muss die vorhandene Planung den
Vorgaben des Förderprogrammes angepasst werden. Die vorhandenen Restmittel in
Höhe von rd. 94.000 Euro können daher als Deckungsvorschlag genannt werden. Für
einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Metzingen sind in den vergangenen Jahren
finanzielle Mittel bereitgestellt worden. Im Rahmen der Planung von
Feuerwehrgerätehäusern allgemein wurde vereinbart, dass zunächst der
Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden soll und anschließend die Planung für
die Gerätehäuser überdacht wird. Bei der Feuerwehr Metzingen stellt sich jedoch
bereits jetzt die Frage, ob ein Neubau des Hauses nicht sinnvoller erscheint.
Die veranschlagten Mittel werden aber so nicht ausreichen und müssen nach der abschließenden
Entscheidung neu in den weiteren Haushaltsjahren eingeplant werden, sodass der
Haushaltsrest in Höhe von rd. 107.000 Euro als Deckungsvorschlag der
Finanzierungslücke gemacht wird.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
200.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.
Erster SgRat Beitz
berichtet, dass sich der Samtgemeindeausschuss in seiner zuvor stattfindenden
Sitzung intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt hat. Er verliest die vom SgA
gefasste Beschlussempfehlung. Des Weiteren erläutert er, dass aufgrund der
Beratung im SgA in naher Zukunft eine Fachausschusssitzung zu dieser Thematik
stattfinden wird. Hierin sollen Details zu der Angelegenheit geklärt werden.
Rh Harms rügt, dass
er der Vorlage entnehmen muss, dass Finanzmittel, die für das Feuerwehrwesen
eingeplant waren, nunmehr für dieses Projekt verwendet werden sollen. Das ist
seiner Meinung nach nicht zielführend, diese Mittel werden auch im
Feuerwehrwesen dringend benötigt.
Des Weiteren sind
seiner Meinung nach auch Brandschutzanlagen/Anstriche in der Planung vergessen
worden, dieses hätte der entsprechende Planer jedoch erkennen müssen.
Herr Kern erläutert
die haushaltstechnischen Hintergründe zur Verwendung der finanziellen Mittel.
Nach Haushaltsrecht dürfen Haushaltsreste übertragen werden, wenn sie für die
geplante Maßnahme weiterverwendet werden. Im Fall des FF Hauses Metzingen ist
das nicht der Fall. Hier werden momentan andere Möglichkeiten geprüft. Dafür
sind neue Mittel zu veranschlagen. Daher steht die Summe in Höhe von ca.
107.000 € nicht zwangsläufig für das Feuerwehrwesen zur Verfügung sondern kann
per Ratsbeschluss anderen Maßnahmen zugeordnet werden.
Stellv. RV Neumann
moniert, dass ihrer Meinung nach bestehende Gesetzeslagen (Brandschutz,
behindertengerechtes Bauen) nicht eingehalten werden. Diese seien doch der
Verwaltung ausreichend bekannt. Sie wolle dem Projekt jedoch nicht im Wege
stehen, die Arbeiten müssen fortgeführt werden, sie wünscht sich jedoch seitens
der Verwaltung eine frühzeitigere Einbindung in so eine Thematik.
Rh Bodendieck
hinterfragt, ob es die Möglichkeit/ die Pflicht zu einer Neuausschreibung gibt,
wenn sich nach Auftragsvergabe herausstellt, dass die kalkulierten Kosten nicht
ausreichend sind und somit finanziell nachgesteuert werden muss.
Erster SgRat Beitz
erwähnt, dass diese und weitere fachliche Dinge in der angesprochenen Sitzung
des Fachausschusses beantwortet werden können.
Auf Nachfrage von
Rf Unterste-Wilms, warum nicht die Gesamtsumme in den Fachausschuss
zurückverwiesen wird, entgegnet Herr Beitz, dass der SgA so empfohlen hat,
damit dringende laufende Arbeiten zunächst fortgeführt werden können.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
vorerst 100.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, für
die Kostengruppen 300, 400 und 500 zu.