Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 4

Im Rahmen der Maßnahme Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, werden nach der aktuellen Kostenverfolgung und Prognose vom Architekturbüro Pauker rd. 176.000 Euro mehr benötigt, als grundsätzlich veranschlagt war. Bei der ersten Kostenschätzung, die dann auch zur Veranschlagung der Haushaltsmittel herangezogen wurde, ist man davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten bei 1.650.000 Euro liegen. Diese Mittel sind auch im Finanzhaushalt 2016 zur Verfügung gestellt worden.

 

Die Gesamtkosten werden sich nach Kostenaufstellung in der Kostengruppe 400 (Bauwerk-technische Anlagen), Kostengruppe 500 (Aussenanlagen) sowie Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) voraussichtlich weiter erhöhen. In der ursprünglichen Planung war z. B. keine Fussbodenheizung vorgesehen (Kostengruppe 400). Die Ausschreibungsergebnisse für die Außenanlagen (Kostengruppe 500) liegen noch nicht vor.

 

Die derzeitigen überplanmäßigen Aufwendungen belaufen sich auf 200.000 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:

1.       Kostengruppe 300 (Bauwerk/Baukonstruktion): Mehrkosten ca. 75.000,00 Euro
setzen sich zusammen aus:               25.000,00 Euro markbedingte Mehrkosten
                                                                      50.000,00 Euro automatische Türantriebe KiTa und Grundschule
                                                                                       sowie zusätzliche Auflagen Brandschutz (Brandschutztüren
                                                                                       und Brandschutzanstriche Foyer)

2.       Kostengruppe 700 (Baunebenkosten): Mehrkosten ca. 101.000,00 Euro
setzen sich zusammen aus:                               Mehrkosten aufgrund gestiegener Baukosten, zusätzliche
                                                                      Fachplaner (Akustikplanung und erweiterte Baugrunduntersuchung)

                                                                      sowie zusätzliche Kosten für Prüfingenieure (z. B. Abnahme von
                                                                      Schweißnähten der Stahlkonstruktion)

3.       Sicherheitsbetrag für die voraussichtlichen weiteren Erhöhungen in Höhe von 24.000,00 Euro (Kostengruppen 400 und 500 – fehlende Ausschreibungsergebnisse Außenanlagen)

 

Darüber hinaus sind bei der Ausführung der Arbeiten zusätzliche Änderungen umgesetzt worden, die teilweise nicht in der Kostenschätzung so vorgesehen waren, jetzt jedoch eine Verbesserung für die Maßnahme darstellen (z. B. Anbindung der Rampen an den Parkplatz, bauliche Maßnahmen die sich durch die veränderte Nutzung (keine Krippenplätze in Gusborn) ergeben).

 

Deckungsvorschlag:

Aus den Investitionsmaßnahmen 2017 und Vorjahren sind im FD 31 noch Haushaltsreste vorhanden, die für die Finanzierung der zusätzlichen 200.000 Euro verwendet werden können.

 

Hierbei handelt es sich um folgende zwei Maßnahmen:

Übertrag

tatsächliche

noch 

aus 2016

Ausgaben

verfügbar

FD 31

Planungskosten energetische Sanierungen (Hitz.)

164.139,52 €

2.707,25 €

94.292,75 €

FF-Gerätehaus Metzingen

107.186,33 €

0,00 €

107.186,33 €

 

Die Planung für die energetische Sanierung der Grundschule Hitzacker (Elbe) ist zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen. Sofern ein Förderprogramm für eine entsprechende Maßnahme aufgelegt wird (Sanierung oder Neubau), muss die vorhandene Planung den Vorgaben des Förderprogrammes angepasst werden. Die vorhandenen Restmittel in Höhe von rd. 94.000 Euro können daher als Deckungsvorschlag genannt werden. Für einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Metzingen sind in den vergangenen Jahren finanzielle Mittel bereitgestellt worden. Im Rahmen der Planung von Feuerwehrgerätehäusern allgemein wurde vereinbart, dass zunächst der Feuerwehrbedarfsplan abgewartet werden soll und anschließend die Planung für die Gerätehäuser überdacht wird. Bei der Feuerwehr Metzingen stellt sich jedoch bereits jetzt die Frage, ob ein Neubau des Hauses nicht sinnvoller erscheint. Die veranschlagten Mittel werden aber so nicht ausreichen und müssen nach der abschließenden Entscheidung neu in den weiteren Haushaltsjahren eingeplant werden, sodass der Haushaltsrest in Höhe von rd. 107.000 Euro als Deckungsvorschlag der Finanzierungslücke gemacht wird.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.

 

 

Erster SgRat Beitz berichtet, dass sich der Samtgemeindeausschuss in seiner zuvor stattfindenden Sitzung intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt hat. Er verliest die vom SgA gefasste Beschlussempfehlung. Des Weiteren erläutert er, dass aufgrund der Beratung im SgA in naher Zukunft eine Fachausschusssitzung zu dieser Thematik stattfinden wird. Hierin sollen Details zu der Angelegenheit geklärt werden.

 

Rh Harms rügt, dass er der Vorlage entnehmen muss, dass Finanzmittel, die für das Feuerwehrwesen eingeplant waren, nunmehr für dieses Projekt verwendet werden sollen. Das ist seiner Meinung nach nicht zielführend, diese Mittel werden auch im Feuerwehrwesen dringend benötigt.

Des Weiteren sind seiner Meinung nach auch Brandschutzanlagen/Anstriche in der Planung vergessen worden, dieses hätte der entsprechende Planer jedoch erkennen müssen.

 

Herr Kern erläutert die haushaltstechnischen Hintergründe zur Verwendung der finanziellen Mittel. Nach Haushaltsrecht dürfen Haushaltsreste übertragen werden, wenn sie für die geplante Maßnahme weiterverwendet werden. Im Fall des FF Hauses Metzingen ist das nicht der Fall. Hier werden momentan andere Möglichkeiten geprüft. Dafür sind neue Mittel zu veranschlagen. Daher steht die Summe in Höhe von ca. 107.000 € nicht zwangsläufig für das Feuerwehrwesen zur Verfügung sondern kann per Ratsbeschluss anderen Maßnahmen zugeordnet werden.

 

Stellv. RV Neumann moniert, dass ihrer Meinung nach bestehende Gesetzeslagen (Brandschutz, behindertengerechtes Bauen) nicht eingehalten werden. Diese seien doch der Verwaltung ausreichend bekannt. Sie wolle dem Projekt jedoch nicht im Wege stehen, die Arbeiten müssen fortgeführt werden, sie wünscht sich jedoch seitens der Verwaltung eine frühzeitigere Einbindung in so eine Thematik.

 

Rh Bodendieck hinterfragt, ob es die Möglichkeit/ die Pflicht zu einer Neuausschreibung gibt, wenn sich nach Auftragsvergabe herausstellt, dass die kalkulierten Kosten nicht ausreichend sind und somit finanziell nachgesteuert werden muss.

 

Erster SgRat Beitz erwähnt, dass diese und weitere fachliche Dinge in der angesprochenen Sitzung des Fachausschusses beantwortet werden können.

Auf Nachfrage von Rf Unterste-Wilms, warum nicht die Gesamtsumme in den Fachausschuss zurückverwiesen wird, entgegnet Herr Beitz, dass der SgA so empfohlen hat, damit dringende laufende Arbeiten zunächst fortgeführt werden können.

 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von vorerst 100.000 Euro für die Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn, für die Kostengruppen 300, 400 und 500 zu.