Sitzung: 14.03.2018 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0090/2018
Stellv.
Bgm‘in Gröning verliest die zu fassenden Beschlüsse und erläutert den
Sachverhalt.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 12 und 13 des Prüfberichtes einige
spezielle Hinweise:
4.1
Haushaltsüberschreitungen
Der
Hinweis ist grundsätzlich berechtigt.
4.2
Dunstabzugshaube.
Die
Verwaltung war der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um eine wesentliche
Erweiterung der Küche und somit nicht um eine Investition handelt. Im
Nachhinein schließt sich die Verwaltung dem Standpunkt des RPA an. Die Korrektur
erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017.
4.3
Auftragsvergaben
Dieser
Hinweis ist berechtigt, hierauf ist künftig zu achten.
4.4
Verfügungsmittel
Auch
dieser Hinweis ist berechtigt.
4.5
Sturmschaden
Ob die
Eigenschadenversicherung derartige Vorfälle abdeckt, wird geprüft.
4.6
Säumniszuschläge
Dieser
Hinweis ist ebenfalls berechtigt. Künftig wird anders verfahren.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2016 ein ordentliches Ergebnis von -21.439,83 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 33.919,42 € erzielt. Die Unterdeckung des
ordentlichen Ergebnisses wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses ist der entsprechenden Überschussrücklage
zuzuführen.
Überplanmäßige
Aufwendungen entstanden im Budget 1. Diese resultieren aus einer internen
Verrechnung zwischen den Bereichen Kinderspielkreis und Liegenschaftsverwaltung
in Höhe von 3.720,79 € und gestiegenen Personalaufwendungen von 6.821,13 €. Die
interne Verrechnung der Raumkosten wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
vorgenommen, um im Ergebnis die tatsächliche Belastung der Gemeinde durch den
Kinderspielkreis abzubilden. Auszahlungen waren mit dieser Kostenverrechnung
nicht verbunden. Auch das Gesamtergebnis veränderte sich hierdurch nicht. Die
erhöhten Personalaufwendungen mussten aufgrund bestehender vertraglicher
Verpflichtungen auf jeden Fall geleistet werde,
Überplanmäßige
Auszahlungen für die archäologischen Grabungskosten im Baugebiet Zieleitz II entstanden
durch die unerwartet hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Die zusätzlichen
Auszahlungen sind durch die jeweiligen Veräußerungserlöse gedeckt. Der
Beschluss zur Zahlung dieser Kosten bestand im Vorfeld, allerdings wurde es
tatsächlich versäumt, die jeweiligen überplanmäßigen Auszahlungen hierfür
ebenfalls förmlich beschließen zu lassen.
Nach
Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Bgm
Sperling übernimmt wieder den Vorsitz von stellv. Bgm‘in Gröning.
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
b) Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 33.919,42 € wird der
Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.
c) Der
Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen von 7.209,09 € im Budget 1 zu.
d) Der
Rat stimmt überplanmäßigen Auszahlungen von 25.086,38 € bei der
Investitionsnummer 05.3015001 (Grundstücksverkehr Baugebiet "Zieleitz
II") zu.