Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Sperling übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm‘in Gröning und verlässt den Sitzungstisch. Stellv. Bgm‘in Gröning übernimmt den Vorsitz.

Stellv. Bgm‘in Gröning erläutert kurz den Sachverhalt und verliest die zu fassenden Beschlüsse.

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 12 und 13 des Prüfberichtes einige spezielle Hinweise:

 

4.1 Haushaltsüberschreitungen

Der Hinweis ist grundsätzlich berechtigt. Allerdings resultiert die vorliegende überplanmäßige Aufwendung aus einer internen Verrechnung zwischen den Bereichen Kinderspielkreis und Liegenschaftsverwaltung. Diese Verrechnung wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen, um im Ergebnis die tatsächliche Belastung der Gemeinde durch den Kinderspielkreis abzubilden. Auszahlungen waren mit dieser Kostenverrechnung nicht verbunden. Auch das Gesamtergebnis veränderte sich hierdurch nicht.

 

4.2 Auftragsvergaben

Auch dieser Hinweis ist berechtigt, hierauf ist künftig zu achten.

 

4.3 Säumniszuschläge

Dieser Hinweis ist ebenfalls berechtigt. Künftig wird anders verfahren.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von -43.451,03 € und ein außerordentliches Ergebnis von + 23.640,51 € erzielt. Die Unterdeckung des ordentlichen Ergebnisses wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses ist der entsprechenden Überschussrücklage zuzuführen.

 

Überplanmäßige Aufwendungen entstanden im Budget 1. Die Gründe hierfür wurden vorstehend unter Nr. 4.1 bereits erläutert.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 

 

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

b) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 23.640,51 € wird der Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.

c) Der Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 1.931,13 € im Budget 1 zu.