Sitzung: 14.03.2018 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0089/2018
Bgm
Sperling übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm‘in Gröning und verlässt den
Sitzungstisch. Stellv. Bgm‘in Gröning übernimmt den Vorsitz.
Stellv.
Bgm‘in Gröning erläutert kurz den Sachverhalt und verliest die zu fassenden
Beschlüsse.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 12 und 13 des Prüfberichtes einige
spezielle Hinweise:
4.1
Haushaltsüberschreitungen
Der
Hinweis ist grundsätzlich berechtigt. Allerdings resultiert die vorliegende
überplanmäßige Aufwendung aus einer internen Verrechnung zwischen den Bereichen
Kinderspielkreis und Liegenschaftsverwaltung. Diese Verrechnung wurde im Rahmen
der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen, um im Ergebnis die tatsächliche
Belastung der Gemeinde durch den Kinderspielkreis abzubilden. Auszahlungen
waren mit dieser Kostenverrechnung nicht verbunden. Auch das Gesamtergebnis
veränderte sich hierdurch nicht.
4.2
Auftragsvergaben
Auch
dieser Hinweis ist berechtigt, hierauf ist künftig zu achten.
4.3
Säumniszuschläge
Dieser
Hinweis ist ebenfalls berechtigt. Künftig wird anders verfahren.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von -43.451,03 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 23.640,51 € erzielt. Die Unterdeckung des
ordentlichen Ergebnisses wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses ist der entsprechenden Überschussrücklage
zuzuführen.
Überplanmäßige
Aufwendungen entstanden im Budget 1. Die Gründe hierfür wurden vorstehend unter
Nr. 4.1 bereits erläutert.
Nach
Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
b) Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 23.640,51 € wird der
Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.
c) Der
Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 1.931,13 € im Budget 1 zu.