Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Bgm Sperling erläutert, dass zu diesem TOP zwei Vorbesprechungen stattgefunden haben, die jedoch zu keinem einhelligen Ergebnis geführt haben.

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

Der Haushaltsplan 2018 ist im Planungsjahr mit Erträgen und Aufwendungen von jeweils 944.400 € ausgeglichen. Der Ausgleich kann allerdings nur über eine Entnahme aus der Überschussrücklage (der Vorjahre) in Höhe von 49.800 € erreicht werden (s. Haushaltsplan Seite 111, Zeile Nr. 358390). Im Folgejahr wird noch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 16.400 € zum Haushaltsausgleich benötigt und ab 2020 ist mit heutigem Stand dann wieder mit Überschüssen zu rechnen.

 

Eingearbeitet wurden folgende Realsteuer-Hebesatzänderungen:

  • Grundsteuer A: Senkung von 700% auf 490% (-19.700 €)
  • Grundsteuer B: Erhöhung von 400% auf 460% (+ 19.800 €)
  • Gewerbesteuer: Erhöhung von 400% auf 420% (+ 5.400 €)

 

Nennenswerte Aufwandsteigerungen sind in folgenden Produkten eingeplant:

·         36520 Kinderspielkreis (HH-Plan S. 47): + 4.800 €

·         55200 Gewässer (S. 84): + 10.400 €

·         61100 Steuern, Zuweisungen (S. 109): + 69.300 €

 

Nennenswerte Einsparungen in Höhe von 22.300 €  im Vergleich zum Vorjahr liegen im Produkt 11150 Liegenschaften (S. 93) vor.

 

Investiv sind folgende Maßnahmen neu eingeplant:

  • Erneuerung von Kinderspielplätzen: 5.000 € 
  • Grundstücksverkehr Baugebiet "Zieleitz II" (Grabungskosten): 35.000€
  • Erneuerung u. Beschaffung von Buswartehäuschen: 2.000 €
  • Kultur- und Begegnungsstätte Jameln-Breselenz (Planungskosten/Grunderwerb): 50.000 €.

 

Zur geplanten Kultur- und Begegnungsstätte ist zu erklären, dass erst im Sommer dieses Jahres mit der Entscheidung gerechnet wird, welche Maßnahmen eine Förderung erhalten. Sollte ein positiver Entscheid erfolgen, ist mit dem Beginn der Maßnahme vermutlich erst im nächsten Frühjahr zu rechnen.

Des weiteren würde mit dem Neubau einer Kindergartens und der Übernahme durch einen privaten Träger die Gemeinde mit einem Betrag von ca. 30.000 € entlastet werden.

Bgm Sperling geht auf die Schuldenlage des Landkreises und der Samtgemeinden ein, denen schon geholfen wäre, wenn die Schulen vom Land bzw. Bund übernommen würden.

 

Rh Koopmann lehnt die Ungleichbehandlung zur Grundsteuer A und B ab. Er plädiert für gleiche Steuersätze und kann einer Beschlussfassung mit diesen Steuersätzen nicht zustimmen.

In diesem Zusammenhang spricht er die nicht ausgewiesenen Windkraftgebiete im LROP an, die mittlerweile vom Landkreis (zumindest für die Gemeinden Zernien und Jameln) verworfen wurden. Für die Gemeinden wäre das auch eine Chance für Gewerbesteuereinnahmen gewesen.

Bgm Sperling teilt zu den Windkraftgebieten mit, dass sich in der Samtgemeinde Elbtalaue die Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Wasserschutzgebiete befinden. Daher gibt es auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue weniger Vorranggebiete für Windkraft.

Weiterhin verliest er dem Rat den Brief, den er den Ratsmitgliedern zur Haushaltsvorbesprechung übersandt hat.

Des weiteren weist er auf einen Einwurf von Rh Koopmann darauf hin, dass er die Niederschriften aus der Zeit vor der Anhebung der Grundsteuer A zwecks Finanzierung der Wirtschaftswege überprüfen wird. Seiner Ansicht nach ist nie gesagt worden, dass nach der Absenkung der Grundsteuer A wieder ein Gleichstand bei den zu erhebenden Steuern herbeigeführt wird. Außerdem kann er auf die Zukunft gesehen höchstens die Aussage machen, die Grundsteuer A wieder zurückzuführen. Die Steuersätze kann er jedoch nicht beeinflussen, dass unter Umständen keiner der damaligen Ratsmitglieder zum heutigen Zeitpunkt oder zukünftig noch im Rat vertreten ist bzw. sein wird.

Rh Koopmann merkt weiter an, dass es 1995 die sogenannte Zwangsentnahme von Wohngebäuden aus dem Betriebsvermögen der Landwirte gab. In diesem Fall müssten zwei unterschiedliche Steuerbescheide an einen Landwirt gesandt werden. Wird das heute noch so gehandhabt?

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass bei diesen Vorgaben auch so verfahren wird, wenn das Finanzamt entsprechende Festsetzungen getroffen hat.

 

Rh Wiezorek wird diesen Hebesätzen zustimmen, sieht allerdings auch die Notwendigkeit der Erhöhung und findet die Steuergerechtigkeit in den konkreten Zahlen als gegeben.

Er stellt weiterhin  den Antrag, zur nächsten Sitzung die alten Protokolle vorzulegen.

 

Rh Wieckenberg bemerkt, dass die Erhöhung der Grundsteuer A seinerzeit wegen des Wirtschaftswegebaues erfolgt ist. Zu diesem Zeitpunkt bestand Gleichstand bei den Steuersätzen und er hält es für selbstverständlich, dass dieser Gleichstand bei der Rückführung der Grundsteuer A wieder hergestellt wird. Daher wird er dem vorgelegten Haushalt nicht zustimmen. Rh Grunzke schließt sich hier an.

 

Stellv. Bgm‘in Merke stellt den Antrag auf Beschlussfassung gemäß Vorlage.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von stellv. Bgm‘in Merke gemäß Vorlage den

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 gemäß Anlage 1 zur Niederschrift sowie das Investitionsprogramm 2017 – 2021 gemäß Anlage 2 zur Niederschrift.