Sitzung: 14.03.2018 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0088/2018
Bgm
Sperling erläutert, dass zu diesem TOP zwei Vorbesprechungen stattgefunden
haben, die jedoch zu keinem einhelligen Ergebnis geführt haben.
Herr
Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.
Der
Haushaltsplan 2018 ist im Planungsjahr mit Erträgen und Aufwendungen von
jeweils 944.400 € ausgeglichen. Der Ausgleich kann allerdings nur über eine
Entnahme aus der Überschussrücklage (der Vorjahre) in Höhe von 49.800 €
erreicht werden (s. Haushaltsplan Seite 111, Zeile Nr. 358390). Im Folgejahr
wird noch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 16.400 € zum Haushaltsausgleich
benötigt und ab 2020 ist mit heutigem Stand dann wieder mit Überschüssen zu
rechnen.
Eingearbeitet
wurden folgende Realsteuer-Hebesatzänderungen:
- Grundsteuer
A: Senkung von 700% auf 490% (-19.700 €)
- Grundsteuer
B: Erhöhung von 400% auf 460% (+ 19.800 €)
- Gewerbesteuer:
Erhöhung von 400% auf 420% (+ 5.400 €)
Nennenswerte
Aufwandsteigerungen sind in folgenden Produkten eingeplant:
·
36520 Kinderspielkreis (HH-Plan S. 47): + 4.800 €
·
55200 Gewässer (S. 84): + 10.400 €
·
61100 Steuern, Zuweisungen (S. 109): + 69.300 €
Nennenswerte
Einsparungen in Höhe von 22.300 € im
Vergleich zum Vorjahr liegen im Produkt 11150 Liegenschaften (S. 93) vor.
Investiv
sind folgende Maßnahmen neu eingeplant:
- Erneuerung von Kinderspielplätzen: 5.000 €
- Grundstücksverkehr Baugebiet "Zieleitz II"
(Grabungskosten): 35.000€
- Erneuerung u. Beschaffung von Buswartehäuschen: 2.000 €
- Kultur- und Begegnungsstätte Jameln-Breselenz
(Planungskosten/Grunderwerb): 50.000 €.
Zur geplanten
Kultur- und Begegnungsstätte ist zu erklären, dass erst im Sommer dieses Jahres
mit der Entscheidung gerechnet wird, welche Maßnahmen eine Förderung erhalten.
Sollte ein positiver Entscheid erfolgen, ist mit dem Beginn der Maßnahme
vermutlich erst im nächsten Frühjahr zu rechnen.
Des weiteren würde
mit dem Neubau einer Kindergartens und der Übernahme durch einen privaten
Träger die Gemeinde mit einem Betrag von ca. 30.000 € entlastet werden.
Bgm Sperling geht
auf die Schuldenlage des Landkreises und der Samtgemeinden ein, denen schon
geholfen wäre, wenn die Schulen vom Land bzw. Bund übernommen würden.
Rh Koopmann lehnt
die Ungleichbehandlung zur Grundsteuer A und B ab. Er plädiert für gleiche
Steuersätze und kann einer Beschlussfassung mit diesen Steuersätzen nicht
zustimmen.
In diesem
Zusammenhang spricht er die nicht ausgewiesenen Windkraftgebiete im LROP an,
die mittlerweile vom Landkreis (zumindest für die Gemeinden Zernien und Jameln)
verworfen wurden. Für die Gemeinden wäre das auch eine Chance für
Gewerbesteuereinnahmen gewesen.
Bgm Sperling teilt
zu den Windkraftgebieten mit, dass sich in der Samtgemeinde Elbtalaue die
Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Wasserschutzgebiete befinden.
Daher gibt es auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue weniger Vorranggebiete
für Windkraft.
Weiterhin verliest
er dem Rat den Brief, den er den Ratsmitgliedern zur Haushaltsvorbesprechung
übersandt hat.
Des weiteren weist
er auf einen Einwurf von Rh Koopmann darauf hin, dass er die Niederschriften
aus der Zeit vor der Anhebung der Grundsteuer A zwecks Finanzierung der
Wirtschaftswege überprüfen wird. Seiner Ansicht nach ist nie gesagt worden,
dass nach der Absenkung der Grundsteuer A wieder ein Gleichstand bei den zu
erhebenden Steuern herbeigeführt wird. Außerdem kann er auf die Zukunft gesehen
höchstens die Aussage machen, die Grundsteuer A wieder zurückzuführen. Die
Steuersätze kann er jedoch nicht beeinflussen, dass unter Umständen keiner der
damaligen Ratsmitglieder zum heutigen Zeitpunkt oder zukünftig noch im Rat
vertreten ist bzw. sein wird.
Rh Koopmann merkt
weiter an, dass es 1995 die sogenannte Zwangsentnahme von Wohngebäuden aus dem
Betriebsvermögen der Landwirte gab. In diesem Fall müssten zwei
unterschiedliche Steuerbescheide an einen Landwirt gesandt werden. Wird das
heute noch so gehandhabt?
Herr Siems-Wedhorn
weist darauf hin, dass bei diesen Vorgaben auch so verfahren wird, wenn das
Finanzamt entsprechende Festsetzungen getroffen hat.
Rh Wiezorek wird
diesen Hebesätzen zustimmen, sieht allerdings auch die Notwendigkeit der
Erhöhung und findet die Steuergerechtigkeit in den konkreten Zahlen als
gegeben.
Er stellt
weiterhin den Antrag, zur nächsten
Sitzung die alten Protokolle vorzulegen.
Rh Wieckenberg
bemerkt, dass die Erhöhung der Grundsteuer A seinerzeit wegen des
Wirtschaftswegebaues erfolgt ist. Zu diesem Zeitpunkt bestand Gleichstand bei
den Steuersätzen und er hält es für selbstverständlich, dass dieser Gleichstand
bei der Rückführung der Grundsteuer A wieder hergestellt wird. Daher wird er
dem vorgelegten Haushalt nicht zustimmen. Rh Grunzke schließt sich hier an.
Stellv. Bgm‘in
Merke stellt den Antrag auf Beschlussfassung gemäß Vorlage.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von stellv. Bgm‘in
Merke gemäß Vorlage den
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2018 gemäß Anlage 1 zur Niederschrift sowie das
Investitionsprogramm 2017 – 2021 gemäß Anlage 2 zur Niederschrift.