Sitzung: 27.02.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Her Donnerstag berichtet,
dass der Landkreis
a)
die von der Stadt beantrage
30 km/h-Begrenzung für den gesamte Bereich der Lüneburger Straße abgelehnt hat.
b)
eine 30 km/h-Begrenzung im
Bereich der Kinderhortes in der Lüneburger Straße für rechtlich zulässig erachtet,
jedoch das Land als Oberste Verkehrsbehörde die Begrenzung ablehnt.
Rh Herzog ergänzt, dass die
Kreisverwaltung dem Land gegenüber dargelegt hat, dass die Vorgaben der
Straßenverkehrsordnnug erfüllt seien. Die Antwort der Oberste Verkehrsbehörde
steht noch aus.