Her Donnerstag berichtet, dass der Landkreis

a)      die von der Stadt beantrage 30 km/h-Begrenzung für den gesamte Bereich der Lüneburger Straße abgelehnt hat.

b)      eine 30 km/h-Begrenzung im Bereich der Kinderhortes in der Lüneburger Straße für rechtlich zulässig erachtet, jedoch das Land als Oberste Verkehrsbehörde die Begrenzung ablehnt.

 

Rh Herzog ergänzt, dass die Kreisverwaltung dem Land gegenüber dargelegt hat, dass die Vorgaben der Straßenverkehrsordnnug erfüllt seien. Die Antwort der Oberste Verkehrsbehörde steht noch aus.