Sitzung: 14.03.2018 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0047/2018
Bgm Sperling
berichtet, dass er am heutigen Tage einen Antrag auf Fristverlängerung des
Käufers für die Bebauung des Grundstückes in der Gemarkung Breselenz, Flur 1,
Flurstück 6/28 in Größe von 1.304 m² erhalten hat und verliest diesen. Dieser
beabsichtigt nunmehr, mit der Bebauung des Grundstückes zu beginnen.
Das o.a. Grundstück
wurde am 8.12.1998 verkauft.
Bestandteil des
Vertrages war unter anderem, dass der Gemeinde ein Rückkaufsrecht zu 90 % des
damaligen Verkaufspreises in Höhe von 38.468,00 DM zusteht, wenn das Objekt
nicht innerhalb von 5 Jahren mit einem Wohnhaus bebaut wird. Dieses Recht wurde
im Grundbuch eingetragen.
Der Käufer wurde
mehrfach aufgefordert, seiner Bauverpflichtung nachzukommen. Zuletzt am
21.11.2017 unter Fristsetzung bis 31.1.2017 mit der Bitte, bis dahin einen
Bauantrag einzureichen. Diese Frist ist mittlerweile auch verstrichen, ohne
dass der damalige Käufer sich gemeldet hat bis zum heutigen Tage.
Die Ausübung des
Rechtes kann auf verschiedene Arten erfolgen.
- Aufgrund
der Eintragung beantragt die Gemeinde durch Erklärung beim Grundbuchamt,
dass Sie das Rückkaufsrecht ausüben möchte oder
- durch
notariellen Aufhebungsvertrag
wobei von Seiten
der Verwaltung die 2te Lösung vorgeschlagen wird, da mittlerweile ein Erbfall
eingetreten ist. Der Antrag auf Rückübertragung beim Grundbuchamt (Variante 1)
wäre in diesem Falle aus verschiedenen Gründen etwas komplizierter.
In der
Fraktionssitzung wurde sich dafür ausgesprochen, eine Fristverlängerung bis zum
30.06.2018 zu gewähren. Allerdings muss dann auch eine bauliche Aktivität
vorliegen.
Stellv. Bgm’in
Merke gibt den Antrag der WGJ-Fraktion bekannt. Hiernach soll von einem
Rückkaufsrecht zunächst abgesehen werden. Als Frist wird der 30.06.2018
festgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden bauliche Aktivitäten erwartet.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Gemeinde von ihrem Recht Gebrauch
machen.
Rh Thiele hält
die festgesetzte Frist für zu gering. Rh Görmann und stellv. Bgm‘in Gröning
bemerken, dass der Eigentümer mittlerweile seit 20 Jahren Zeit hatte, mit der
Bebauung zu beginnen.
Weiterhin weist
stellv. Bgm‘in Gröning darauf hin, dass es bereits ein Interessent und auch
Bauwilliger für dieses Grundstück vorhanden ist.
Gemäß Antrag der
WGJ-Fraktion fasst der Rat der Gemeinde Jameln nach Aussprache den
Beschluss:
Von dem
Rückkaufsrecht wird zunächst abgesehen. Dem Eigentümer wird eine
Fristverlängerung bis zum 30.06.2018 gewährt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt
keine bauliche Aktivität zu erkennen sein, wird die Gemeinde von ihrem Recht
des Rückkaufes gem. Vertrag des Notares Manfred Seegebarth vom 8.12.1998 über
das Flurstück Gemarkung Breselenz, Flur 1, Flurstück 6/28 in Größe von 1.304 m²
Gebrauch machen.
Der Rückkaufspreis
beträgt 17.701,54 €.
Die mit dem Vertrag und der Umschreibung der Rückübertragung verbundenen Kosten trägt der damalige Käufer.