Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Bgm Sperling berichtet, dass er am heutigen Tage einen Antrag auf Fristverlängerung des Käufers für die Bebauung des Grundstückes in der Gemarkung Breselenz, Flur 1, Flurstück 6/28 in Größe von 1.304 m² erhalten hat und verliest diesen. Dieser beabsichtigt nunmehr, mit der Bebauung des Grundstückes zu beginnen.

Das o.a. Grundstück wurde am 8.12.1998 verkauft.

Bestandteil des Vertrages war unter anderem, dass der Gemeinde ein Rückkaufsrecht zu 90 % des damaligen Verkaufspreises in Höhe von 38.468,00 DM zusteht, wenn das Objekt nicht innerhalb von 5 Jahren mit einem Wohnhaus bebaut wird. Dieses Recht wurde im Grundbuch eingetragen.

Der Käufer wurde mehrfach aufgefordert, seiner Bauverpflichtung nachzukommen. Zuletzt am 21.11.2017 unter Fristsetzung bis 31.1.2017 mit der Bitte, bis dahin einen Bauantrag einzureichen. Diese Frist ist mittlerweile auch verstrichen, ohne dass der damalige Käufer sich gemeldet hat bis zum heutigen Tage.

Die Ausübung des Rechtes kann auf verschiedene Arten erfolgen.

  1. Aufgrund der Eintragung beantragt die Gemeinde durch Erklärung beim Grundbuchamt, dass Sie das Rückkaufsrecht ausüben möchte oder
  2. durch notariellen Aufhebungsvertrag

wobei von Seiten der Verwaltung die 2te Lösung vorgeschlagen wird, da mittlerweile ein Erbfall eingetreten ist. Der Antrag auf Rückübertragung beim Grundbuchamt (Variante 1) wäre in diesem Falle aus verschiedenen Gründen etwas komplizierter.

In der Fraktionssitzung wurde sich dafür ausgesprochen, eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2018 zu gewähren. Allerdings muss dann auch eine bauliche Aktivität vorliegen.

 

Stellv. Bgm’in Merke gibt den Antrag der WGJ-Fraktion bekannt. Hiernach soll von einem Rückkaufsrecht zunächst abgesehen werden. Als Frist wird der 30.06.2018 festgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden bauliche Aktivitäten erwartet. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Gemeinde von ihrem Recht Gebrauch machen.

Rh Thiele hält die festgesetzte Frist für zu gering. Rh Görmann und stellv. Bgm‘in Gröning bemerken, dass der Eigentümer mittlerweile seit 20 Jahren Zeit hatte, mit der Bebauung zu beginnen.

Weiterhin weist stellv. Bgm‘in Gröning darauf hin, dass es bereits ein Interessent und auch Bauwilliger für dieses Grundstück vorhanden ist.

 

Gemäß Antrag der WGJ-Fraktion fasst der Rat der Gemeinde Jameln nach Aussprache den

 

 


Beschluss:

 

Von dem Rückkaufsrecht wird zunächst abgesehen. Dem Eigentümer wird eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2018 gewährt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine bauliche Aktivität zu erkennen sein, wird die Gemeinde von ihrem Recht des Rückkaufes gem. Vertrag des Notares Manfred Seegebarth vom 8.12.1998 über das Flurstück Gemarkung Breselenz, Flur 1, Flurstück 6/28 in Größe von 1.304 m² Gebrauch machen.

Der Rückkaufspreis beträgt 17.701,54 €.

Die mit dem Vertrag und der Umschreibung der Rückübertragung verbundenen Kosten trägt der damalige Käufer.