Bgm Schulz berichtet in einem Nachtrag über den hohen Grundwasserstand auf einem Grundstück in der Gartenstraße. Mittlerweile wurde von den Eigentümern des Grundstücks, Familie Jakob, die Deutsche Bahn zur Feststellung des hohen Wasserstandes und dem damit verbundenen Eindringen in den Keller ihres Hauses aufgefordert, Untersuchungen vorzunehmen. Die Deutsche Bahn wurde u.a. aufgefordert, die Leitung, welche parallel auf der Nordseite der Bahnstrecke verläuft, auf Undichtigkeiten bzw. auf Rückstauungen durch mögliche Ablagerungen zu untersuchen. Der mehrtägige Einsatz eines Spülwagens und einer Firma mit Kameraausrüstung aus Hamburg zeigten im Ergebnis, dass der Rückstau vom Bahngraben in die Verrohrung von der Höhe her dem Wasserstand des Grabens entsprach. Die Verrohrung vom Bahnübergang bis zum Abzweig Höhe Schweinewaage und weiter bis zum Graben wurde mehrfach gespült, um auch noch die letzten Sandablagerungen zu entfernen. Die Sandablagerung war so gering, dass dadurch keine Abflussverhinderung vorliegen konnte. Das Ergebnis der Untersuchung sagt laut Deutsche Bahn aus, dass sich die Rohrleitung in einem einwandfreien Zustand befindet und das weder von innen noch von außen Wasser eindringen bzw. austreten kann. Daher steht der hohe Grundwasserstand in keinem Zusammenhang mit der Verrohrung.

Bei dem am 02.02. d.J. geführten Gespräch mit den Eheleuten Jakob und Frau Ahrens zeigte sich, dass die Beschwerdeführer sich nicht mit der Tatsache des derzeitig hohen Grundwasserstandes abfinden wollen. Man vertritt unnachgiebig die Meinung, dass hier nur eine Vertiefung des Bahnseitengrabens zur Absenkung des Grundwasserstandes auf der anderen Bahnseite, ihrer Seite, führen wird. Die Deutsche Bahn warnt vor einer Tieferlegung, weil das Folgen für die fort anliegenden Gebäude nach sich ziehen würde.

Im Schreiben der Deutschen Bahn wurden Vorschläge gemacht, die auf der einen Seite deutlich machen sollen, dass eine Nivellierung zur Feststellung des Wasserspiegels in der Rohrleitung, dem des Bahnseitengrabens und des Teiches auf dem Grundstück zum Verständnis des derzeitigen Zustandes hilfreich ist. Das Angebot, das aus dem Keller gepumpte Wasser und das Niederschlagswasser (Dächer) in die über das Grundstück stillgelegte Leitung zu leiten, wurde abgelehnt. Hier hätte die Gemeinde sicherlich zugestimmt. Auch die Anlage eines sogenannten Saugbrunnens, tiefer als die Kellersohle, wurde abgelehnt.

Beide Parteien sind der Ansicht, dass hier die Gemeinde allein in der Verpflichtung steht, tätig zu werden.

Laut Aussage der Deutschen Bahn hat ihr Einsatz weit über 10.000 Euro gekostet.