Sitzung: 15.02.2018 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet in
einem Nachtrag über den hohen Grundwasserstand auf einem Grundstück in der
Gartenstraße. Mittlerweile wurde von den Eigentümern des Grundstücks, Familie
Jakob, die Deutsche Bahn zur Feststellung des hohen Wasserstandes und dem damit
verbundenen Eindringen in den Keller ihres Hauses aufgefordert, Untersuchungen
vorzunehmen. Die Deutsche Bahn wurde u.a. aufgefordert, die Leitung, welche
parallel auf der Nordseite der Bahnstrecke verläuft, auf Undichtigkeiten bzw.
auf Rückstauungen durch mögliche Ablagerungen zu untersuchen. Der mehrtägige
Einsatz eines Spülwagens und einer Firma mit Kameraausrüstung aus Hamburg
zeigten im Ergebnis, dass der Rückstau vom Bahngraben in die Verrohrung von der
Höhe her dem Wasserstand des Grabens entsprach. Die Verrohrung vom Bahnübergang
bis zum Abzweig Höhe Schweinewaage und weiter bis zum Graben wurde mehrfach
gespült, um auch noch die letzten Sandablagerungen zu entfernen. Die
Sandablagerung war so gering, dass dadurch keine Abflussverhinderung vorliegen
konnte. Das Ergebnis der Untersuchung sagt laut Deutsche Bahn aus, dass sich
die Rohrleitung in einem einwandfreien Zustand befindet und das weder von innen
noch von außen Wasser eindringen bzw. austreten kann. Daher steht der hohe
Grundwasserstand in keinem Zusammenhang mit der Verrohrung.
Bei dem am 02.02. d.J.
geführten Gespräch mit den Eheleuten Jakob und Frau Ahrens zeigte sich, dass
die Beschwerdeführer sich nicht mit der Tatsache des derzeitig hohen
Grundwasserstandes abfinden wollen. Man vertritt unnachgiebig die Meinung, dass
hier nur eine Vertiefung des Bahnseitengrabens zur Absenkung des
Grundwasserstandes auf der anderen Bahnseite, ihrer Seite, führen wird. Die
Deutsche Bahn warnt vor einer Tieferlegung, weil das Folgen für die fort anliegenden
Gebäude nach sich ziehen würde.
Im Schreiben der Deutschen
Bahn wurden Vorschläge gemacht, die auf der einen Seite deutlich machen sollen,
dass eine Nivellierung zur Feststellung des Wasserspiegels in der Rohrleitung,
dem des Bahnseitengrabens und des Teiches auf dem Grundstück zum Verständnis
des derzeitigen Zustandes hilfreich ist. Das Angebot, das aus dem Keller
gepumpte Wasser und das Niederschlagswasser (Dächer) in die über das Grundstück
stillgelegte Leitung zu leiten, wurde abgelehnt. Hier hätte die Gemeinde
sicherlich zugestimmt. Auch die Anlage eines sogenannten Saugbrunnens, tiefer
als die Kellersohle, wurde abgelehnt.
Beide Parteien sind der
Ansicht, dass hier die Gemeinde allein in der Verpflichtung steht, tätig zu
werden.
Laut Aussage der Deutschen
Bahn hat ihr Einsatz weit über 10.000 Euro gekostet.