Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Herr E.-A. Schulz vom Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt eine kurze Einführung zu den vorgenommenen Untersuchungen auf dem Gelände der ehemaligen Munitionszerlegung in Dragahn, deren Ergebnisse jetzt vorliegen.

Dem vorausgegangen sind 1991 die Bestandaufnahme und 1995 eine Voruntersuchung durch die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IAGB). Hierbei wurde besondere Aufmerksamkeit auf die Feststellung von militärischen Altlasten gelegt. Schwierig gestaltet sich diese Maßnahme dadurch, dass das betroffene Gebiet zwischen zwei Wasserschutzgebieten liegt. Der Landkreis ist für die Sicherstellung der Wasserversorgung verantwortlich. Auch die Wassergewinnung in Wibbese wurde untersucht, obwohl eine Gefährdung eher unwahrscheinlich ist, da die Fließrichtung anders verläuft.

Besondere Berücksichtigung bei den Untersuchungen fand der Zündschnurbetrieb, der von 1941 bis 1945 erfolgte und ab 1944 die TNT-Produktion. Hierbei wurden sowohl bei der früheren Untersuchung als auch bei der jetzigen Untersuchung besondere Messpunkte ausgewählt, wo eventuelle Rückstände im Boden zu vermuten sind.

Da das TNT hier fabriziert wurde, u.a. auch durch Säurezugaben, wurde das schadstoffbelastete Abwasser in hierfür vorgesehenen Bereichen gereinigt und über die vorhandenen Schluckbrunnen verpresst. Während der Betriebszeit geht man von einer Verpressung von 550.000 m³ aus. In den belasteten Bereichen kann man auch davon ausgehen, dass diese durch die Nachnutzung durch andere Betreiber nach 1945 ebenfalls in Anspruch genommen wurden. Betrieben wurden hier chemische Fabrikationen, Demunitionierung und Delaborierung. Der Betrieb, der 1966 hier ansässig war, hat seinerzeit ein Gutachten in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob das anfallende Abwasser über die vorhandenen Schluckbrunnen entsorgt werden kann. Untersuchungsergebnisse hierzu sind nicht bekannt.

Interessant ist auch, dass 1942 das Reichskommando ein Gutachten in Auftrag gegeben hat und davon abgeraten hat, aufgrund der Wasserförderung im Abstrombereich die Abwässer in den Untergrund zu entsorgen. Aufgrund der zeitlichen Bedrängnis des Krieges wurde sogar empfohlen, die Abwässer direkt in die Elbe zu leiten.

In der 1. Untersuchung 1991 wurden ca. 200 Bohrungen durchgeführt. Hierbei wurde Wert auf die Bereiche der Abwasserbeseitigung gelegt wegen der eventuellen Belastung des Grundwassers und andere Teilbereiche, wo strengstofftypische Verbindungen vermutet wurden.

Bei der Untersuchung des Brandplatzes (704) wurde festgestellt, dass hier nicht nur TNT verbrannt wurde, sondern auch Müll und Abfall aus der späteren Zeit.

Die Untersuchungen der Kühlwasserbecken (779, 774 und 775) haben mit die höchsten Werte ergeben. Hier wurden die belasteten Abwässer gesammelt und sie später über die Schluckbrunnen zu verpressen. Eine akute Gefährdung des Grundwassers wurde nicht festgestellt. Hier findet allerdings auch eine regelmäßige Überwachung statt.

 

Ein Einwohner erkundigt sich, ob bei den vorhandenen Betonplatten nicht weitergebohrt wurde.

Herr E.-A. Schulz erläutert, dass weitergebohrt wurde. In den verfüllten Bereichen der Becken gibt es Restbetonsohlen, wo man annehmen kann, dass hier größere zurückgehaltene Schadstoffwerte vorhanden sein könnten. Dies ist geprüft worden, sowohl in der Breite als auch in der Tiefe. Berücksichtigt wurden auf jeden Fall die Bereiche, wo aufgrund ihrer Nutzung und der Ergebnisse der ersten Untersuchung Schadstoffe zu vermuten waren. 

 

Eine Einwohnerin erkundigt sich nach der Tiefe der Brunnen.

Herr E.-A. Schulz erklärt, dass die Schluckbrunnen ca. 90 m unter Geländeoberkante tief sind. Unter Verpressung ist die Einleitung des Wassers in den Untergrund zu verstehen, um das Wasser in den Grundwasserstrom abzuleiten. Zu bemerken ist auch, dass der Schluckbrunnen 2 in einer Tiefe von ca. 40 m verplombt wurde. Die Gründe hierfür können nicht nachvollzogen werden. Eine Beprobung ist hierdurch nicht möglich.

 

Herr Hades aus Braasche erkundigt sich, ob die Unterlagen im Internet einsehbar sind.

Herr E.-A. Schulz teilt mit, dass dies erst nach Vorstellung der Ergebnisse im Kreistag erfolgt.

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Weiterhin fragt Herr Hades nach den vorhandenen Brunnen, die konkret beprobt werden und in welchem Grundwasserstockwerk die Proben gezogen werden.

Herr E.-A. Schulz erläutert, dass es sich um 3 Brunnen auf dem Gelände handelt und die Proben aus dem 1. Grundwasserstockwerk genommen werden.

Außerdem gibt es außerhalb des Geländes noch ca. 20 Brunnen, die allerdings nie extra für eine Beprobung gesetzt wurden, sondern bereits vorhanden waren. Er vermutet, dass diese Brunnen bei der Planung der WAA (Wiederaufbereitungsanlage) in Dragahn angelegt wurden.

Herr Hades fragt nochmals nach den vorhandenen Unterschieden, wenn Untersuchungen vorgenommen werden bei Nutzungen durch staatlichen Betriebe oder private Betriebe.

Herr E.A. Schulz erklärt, dass es sich hierbei insbesondere um die Nachnutzung der Firma Kaus & Steinhausen und Berkenhoff handelt. Die Firma Berkenhoff hatte seinerzeit bereits ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem festgestellt wurde, dass die anfallenden Abwässer über die Schluckbrunnen verpresst werden können. Leider gibt es hierzu keine weiteren Unterlagen, ob dies so erfolgt ist. Kaus & Steinhausen hat die Delaborierung im Freien durchgeführt und stand unter Aufsicht der Gewerbeaufsicht. Seit ca. 1987 ist  er selbst involviert. Was von Kaus & Steinhausen an Altlasten produziert wurde, ist beseitigt worden.

Die jetzige Untersuchung bezieht sich nur auf die militärischen Altlasten. Der damalige Grundstückseigentümer, die IVG, hat einen Vertrag mit dem Land Niedersachsen geschlossen. Aus einem hieraus bereitgestellten Fonds werden die Untersuchungen bezahlt.

Im Jahr 1995 nach Erhalt des 1. Gutachtens wurde der Landkreis mit allen weiteren Aufgaben zu den militärischen Altlasten beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt sollte ein Gesetz zur weiteren Finanzierung der weiteren Untersuchungen beschlossen werden. Dieses ist allerdings gescheitert. Daraufhin wurde alles zurückgestellt bis auf die Trinkwasseruntersuchungen. Für weitere Maßnahmen waren keine Geldgeber und somit auch keine finanziellen Mittel vorhanden. Hinzu kamen dann die Neubewertung und die angeblich erhöhten Krebsfälle in der Umgebung von Dragahn. Daraufhin wurden 2002 nochmals ergänzende Untersuchungen vor allem des Trinkwassers im Bereich Karwitz vorgenommen. Hiernach hatten die vermehrten Krebsfälle nichts mit Dragahn zu tun. Seitens des Landkreises wurde alles getan, um die Bevölkerung zu schützen. Bei den Untersuchungen muss sich der Landkreis aber auch an die rechtlichen Vorgaben halten.

 

Rh Schaper-Biemann erkundigt sich zu dem Brunnen 901, der nicht beprobt wurde, weil dort Fledermäuse Winterruhe halten, ob diese Beprobung nachgeholt wird.

Herr E.-A. Schulz erläutert, dass der Gutachter dieses nicht als notwendig erachtet, da in unmittelbarer Nähe bei 902 Proben gezogen wurden und davon ausgegangen wird, dass nur Belastungen in geringer Menge vorliegen.

 

Herr Künne-Rosien, Karwitz, fasst zusammen, dass es heute nur über einen Zeitausschnitt von 1933 – 1945 geht. Er vermisst hier Auswertungen zu Arsen und anderen Stoffen.

Herr E.-A. Schulz weist nochmals darauf hin, dass die Untersuchungen im Zusammenhang mit der militärischen Altlast zu sehen sind. Was die Fa. Kaus & Steinhausen in der Zeit der Delaborierung auf dem Gelände verursacht hat, stimmt ihn auch unzufrieden. Obwohl eine Überwachung dieses Betriebes stattgefunden hat, ist kein Zugang zu entsprechenden Unterlagen zu finden.

Herr Künne-Rosien ergänzt, dass man heutzutage Kenntnis davon hat, welche Stoffe bei der TNT-Produktion oder der Zündschnurproduktion verwandt wurden. Dann ist mit Sicherheit auch feststellbar, welche Bestandteile zum Tragen kamen, als zum späteren Zeitpunkt Munition aus dem 2. Weltkrieg und evtl. auch noch aus dem 1. Weltkrieg delaboriert wurde. Es gäbe dann die Möglichkeit auch gezielt nach diesen Verbindungen zu suchen.

E.-A. Schulz bemerkt, dass später die NATO ihre Munition in Dragahn hat delaborieren lassen. Die Aufträge kamen also auch aus anderen Ländern.Er geht davon aus, dass zu dieser Zeit diese Arbeiten entsprechend überwacht wurden und keine Schadstoffe auf dem Gelände zurückgelassen wurden. Hierbei geht es um die Firma Berkenhoff, die seit 1966 demunitioniert und die Fa. Kaus & Steinhausen, die ab 1983 delaboriert haben. Hier müsste festgestellt werden, was alles auf dem Gelände beseitigt wurde.

 

Rh Schaper-Biemann stellt fest, dass es nunmehr die Aufgabe des Landkreises ist, zu recherchieren, ob finanzielle Mittel für entsprechende Untersuchungen bereitgestellt wurden oder werden und diese dann zu beantragen, zu untersuchen und ggfs. zu beseitigen.

 

E.-A. Schulz bittet die Nachnutzungen zurückzustellen und geht weiterhin auf das vorgelegte Gutachten und die Ergänzungsuntersuchungen ein. Hierbei geht es jetzt um eine Gefährdungsabschätzung für das betroffene Gelände und insbesondere dessen, was dort vorhanden ist und was sich ergeben hat. Es muss die Frage gestellt werden, ob ein Sanierungsbedarf besteht und welche Folgemaßnahmen sich aus dem vorgelegten Gutachten ergeben.

Hauptaugenmerk wurde auf die Grundwasseruntersuchung gelegt. Insgesamt sind 26 Brunnen untersucht worden. Des Weiteren wurden vorwiegend die Plätze untersucht, die bereits bei der ersten Untersuchung beprobt wurden.

Die einzelnen Ergebnisse sind dem vorliegenden Gutachten zu entnehmen.

Bei der Frage, ob eine Sanierung notwendig oder eine Überdeckung ausreichend ist, stellen die Gutachter klar, dass dort wo eine Tonschicht im Boden vorhanden ist, eine Überdeckung ausreicht.

Er erläutert einzelne Prüfstellen mit ihren Belastungswerten und den dazu durchgeführten Untersuchungen.

 

Jetzt stellt sich die Frage, ob die Bereiche so belassen werden, oder punktuell die betroffenen Flächen saniert werden. Eine Klärung mit dem Eigentümer oder der eventuell geldgebenden Stelle müsste hierzu erfolgen. Ein Gespräch mit Herrn Reemtsma hat bereits stattgefunden. Für den Fall, dass er eine Sanierung oder Entsorgung vornimmt, möchte er dann auch, dass das Gelände für altlastenfrei erklärt wird. Eine übergreifende Freistellung des Geländes erscheint jedoch unmöglich.

Auf die Nachfrage von Herrn Hades nach dem vorgenommenen Raster bei den Untersuchungen erklärt Herr E.-A. Schulz, das der Gutachter nach den erfolgten Voruntersuchungen die Bohransatzpunkte festgelegt hat.

Herr Schaper-Biemann ergänzt, dass es sich dann um die laut Vorgutachten festgestellten Verdachtsflächen handelt und um den angrenzenden Bereich.

Herr Hades merkt an, dass bei den durchgeführten Untersuchungen also nicht ausgeschlossen werden kann, dass 5 m weiter evtl. wieder hohe Werte vorhanden sind.

Herr E.-A. Schulz erwidert, dass das aufgrund der Untersuchung nicht ausgeschlossen werden kann aber die Wahrscheinlichkeit eher gering ist. Ein gewisses Restrisiko bleibt auf jeden Fall zurück.

 

Rh Schaper-Biemann spricht an, dass die höchsten Werte immer kurz über der Bodenkante festgestellt wurden. Da das Gelände forstwirtschaftlich genutzt wird, ist auch die Belastung der vorhandenen Bäume relevant. Bei Nadelhölzern ist vor allem das Wurzelwerk betroffen und bei Laubhölzern das führt die Belastung auch ins Stammholz und das Geäst. Laut Gutachten soll dieses Holz vorwiegend als Brennholz genutzt werden. Wurden hier dann Brandproben gemacht, ob über die Rauchentwicklung weitere Belastungen erfolgen. Des Weiteren haben in den letzten Monaten schwere Stürme stattgefunden, die viele Bäume haben umstürzen lassen. So fand eine Öffnung der Oberfläche durch die umgestürzten Bäume statt. Die empfohlene Geschlossenheit der Oberfläche ist hierdurch nicht mehr gegeben. Wie verhält es sich weiterhin mit den Wildtieren, die hier bejagt und verwertet werden.

Herr E.-A. Schulz erläutert, dass hierzu laut Gutachter keine Ergebnisse vorliegen. Literatur hierzu ist ebenfalls nicht vorhanden.

Herr Schaper-Biemann hatte seinerzeit bereits gebeten, das Veterinäramt einzuschalten.

 

Herr E.-A. Schulz geht nunmehr auf die vorhandenen Brunnen ein. Hierzu ist zu bemerken, dass der Brunnen HY 12 die höchsten Belastungswerte vorweist, die jedoch unterhalb der Mindestwerte liegen und das, obwohl dieser Brunnen nicht in Fließrichtung des Grundwassers liegt.

Er weist ferner darauf hin, dass der Landkreis sich gerade im Genehmigungsverfahren für das Wasserwerk Kähmen befindet, das eine neue Erlaubnis benötigt. Zusätzlich wird dem Wasserwerksbesitzer entsprechend dem Gutachten eine neue Wasseranalytik mit in Auftrag gegeben und zur Sicherung der Wasserversorgung ist zu überlegen, ob weitere Messstellen erforderlich sind.

 

In diesem Zusammenhang weist Rh Schaper-Biemann darauf hin, weitere STV-Untersuchungen (sprengstofftypische Untersuchungen) vorzunehmen. Herr E.-A. Schulz erläutert, dass diese Untersuchungen seit 2002 dem Wasserwerksbesitzer aufgegeben wurden. Dieses wird zukünftig noch erweitert.

Herr Hades erkundigt sich nach den Zeitabständen, in denen die vorhandenen Brunnen beprobt werden.

Herr E.-A. Schulz erläutert, dass die Brunnen in ihrer Gänze 1995, 2002 und 2016 beprobt wurden. Zusätzlich macht der Wasserverband einmal jährlich Einzeluntersuchungen.

Frau Deegen, Bgm Langendorf, erkundigt sich, ob hier Veränderungen festgestellt wurden. Dieses wird verneint.

Herr Künne-Rosien merkt an, ob diese Genehmigung für das Wasserwerk nicht Anlass sein könnte, um weitere Untersuchungen des Grundwassers auf eventuell vorhandene Schadstoffe, verursacht durch die Nachnutzer, durchzuführen.

 

Herr E.-A. Schulz erklärt, dass das Trinkwasser im Rahmen der Trinkwasserordnung ohnehin untersucht wird. Wichtig ist, dass der Grundwasserstrom überwacht wird, um das Trinkwasser nicht zu gefährden.

Hierbei ist zu bemerken, dass als neuer Parameter der Borgehalt in die Untersuchungen mit aufgenommen wurde.

Er gibt weiterhin einen kurzen Ausblick auf die Maßnahmeempfehlungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden – Mensch und des Wirkungspfades Boden – Grundwasser. Der Gutachter empfiehlt hier die regelmäßige Beprobung der Brunnen (ohne die Werksbrunnen) in einem Turnus von 2 Jahren. Nach Möglichkeit sollte kein Brunnenwasser aus den Werksbrunnen gefördert werden.

Mit Herrn Reemtsma wurden bereits Gespräche über die Sanierung geführt. Die Entsorgung des teerhaltigen Bodens würde Kosten in Höhe von 56 €/t. zusätzlich der Nebenkosten (Ausbaggern, Ingenieurleistungen u.a.) verursachen.

Zu den Grundwasseruntersuchungen stellt er fest, dass evtl. hierüber nochmals als Ergänzung zu diesem Gutachten eine Beauftragung des Landkreises erfolgen kann, um über Fördermittel diese Untersuchungen durchzuführen. Hierzu hat er bereits Kontakte aufgenommen, sowohl mit dem Gewerbeaufsichtsamt, das diese Fördermittel bewilligt, als auch mit dem Amt für Bergbau, Energie und Geologie und dem Ministerium. Hier werden nochmals Gespräche geführt. Er plant ein entsprechendes Grundwassermonitoring für das er auch bereits ein Angebot eingeholt hat. Eine vierteljährlich Beprobung über 2 Jahre würde dann ca. 120.000 € kosten. Die Durchführbarkeit steht noch in Frage und muss geklärt werden. Eventuell könnte man wenigstens Folgeuntersuchungen aufgrund der Einmaligkeit der Sachlage finanziert bekommen.

Frau Mützel hält es für wichtig das Trinkwasser zu schützen und hier auch die Nachnutzergefährdungen zu berücksichtigen.

Herr E.-A. Schulz bemerkt, dass das Trinkwasser regelmäßig untersucht wird.

Was ihn erschreckt hat, sind die Messwerte des einen Schluckbrunnens, der 1995 gering belastet, 2002 frei von Belastungen und 2016 wieder hoch belastet war. Da stellt sich die Frage, wie so etwas möglich ist. Eine Möglichkeit dieser Verlagerung ist, dass der nötige Abstrom fehlt. Auf Nachfrage erläutert er zur „Karwitzer Rinne“, dass diese von Nord nach Süd verläuft und in einer Tiefe von 170 m vorhanden ist. Hier weiß allerdings niemand, in welche Richtung das Grundwasser abfließt. Eine Möglichkeit wäre in Richtung Elbe. Dies konnte bisher allerdings nicht festgestellt werden. Er geht davon aus, dass die Verpressung der belasteten Abwässer im Grundwasserstrom erfolgt ist. Er würde der „Karwitzer Rinne“ hierbei mittlerweile nicht mehr zu viel Bedeutung beimessen.

 

Hiernach bedankt er sich für die Aufmerksamkeit.

Frau Stellmann weist darauf hin, dass das Gutachten nach Vorstellung im Fachausschuss auch der Öffentlichkeit zugänglich sein wird.