Herr E.-A. Schulz vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt eine kurze Einführung zu den vorgenommenen
Untersuchungen auf dem Gelände der ehemaligen Munitionszerlegung in Dragahn,
deren Ergebnisse jetzt vorliegen.
Dem vorausgegangen sind
1991 die Bestandaufnahme und 1995 eine Voruntersuchung durch die
Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IAGB). Hierbei wurde besondere
Aufmerksamkeit auf die Feststellung von militärischen Altlasten gelegt.
Schwierig gestaltet sich diese Maßnahme dadurch, dass das betroffene Gebiet
zwischen zwei Wasserschutzgebieten liegt. Der Landkreis ist für die
Sicherstellung der Wasserversorgung verantwortlich. Auch die Wassergewinnung in
Wibbese wurde untersucht, obwohl eine Gefährdung eher unwahrscheinlich ist, da
die Fließrichtung anders verläuft.
Besondere Berücksichtigung
bei den Untersuchungen fand der Zündschnurbetrieb, der von 1941 bis 1945
erfolgte und ab 1944 die TNT-Produktion. Hierbei wurden sowohl bei der früheren
Untersuchung als auch bei der jetzigen Untersuchung besondere Messpunkte
ausgewählt, wo eventuelle Rückstände im Boden zu vermuten sind.
Da das TNT hier fabriziert
wurde, u.a. auch durch Säurezugaben, wurde das schadstoffbelastete Abwasser in
hierfür vorgesehenen Bereichen gereinigt und über die vorhandenen
Schluckbrunnen verpresst. Während der Betriebszeit geht man von einer
Verpressung von 550.000 m³ aus. In den belasteten Bereichen kann man auch davon
ausgehen, dass diese durch die Nachnutzung durch andere Betreiber nach 1945
ebenfalls in Anspruch genommen wurden. Betrieben wurden hier chemische
Fabrikationen, Demunitionierung und Delaborierung. Der Betrieb, der 1966 hier
ansässig war, hat seinerzeit ein Gutachten in Auftrag gegeben, um
festzustellen, ob das anfallende Abwasser über die vorhandenen Schluckbrunnen
entsorgt werden kann. Untersuchungsergebnisse hierzu sind nicht bekannt.
Interessant ist auch, dass
1942 das Reichskommando ein Gutachten in Auftrag gegeben hat und davon
abgeraten hat, aufgrund der Wasserförderung im Abstrombereich die Abwässer in
den Untergrund zu entsorgen. Aufgrund der zeitlichen Bedrängnis des Krieges
wurde sogar empfohlen, die Abwässer direkt in die Elbe zu leiten.
In der 1. Untersuchung 1991
wurden ca. 200 Bohrungen durchgeführt. Hierbei wurde Wert auf die Bereiche der
Abwasserbeseitigung gelegt wegen der eventuellen Belastung des Grundwassers und
andere Teilbereiche, wo strengstofftypische Verbindungen vermutet wurden.
Bei der Untersuchung des
Brandplatzes (704) wurde festgestellt, dass hier nicht nur TNT verbrannt wurde,
sondern auch Müll und Abfall aus der späteren Zeit.
Die Untersuchungen der
Kühlwasserbecken (779, 774 und 775) haben mit die höchsten Werte ergeben. Hier
wurden die belasteten Abwässer gesammelt und sie später über die Schluckbrunnen
zu verpressen. Eine akute Gefährdung des Grundwassers wurde nicht festgestellt.
Hier findet allerdings auch eine regelmäßige Überwachung statt.
Ein Einwohner erkundigt
sich, ob bei den vorhandenen Betonplatten nicht weitergebohrt wurde.
Herr E.-A. Schulz
erläutert, dass weitergebohrt wurde. In den verfüllten Bereichen der Becken
gibt es Restbetonsohlen, wo man annehmen kann, dass hier größere
zurückgehaltene Schadstoffwerte vorhanden sein könnten. Dies ist geprüft
worden, sowohl in der Breite als auch in der Tiefe. Berücksichtigt wurden auf
jeden Fall die Bereiche, wo aufgrund ihrer Nutzung und der Ergebnisse der
ersten Untersuchung Schadstoffe zu vermuten waren.
Eine Einwohnerin erkundigt
sich nach der Tiefe der Brunnen.
Herr E.-A. Schulz erklärt,
dass die Schluckbrunnen ca. 90 m unter Geländeoberkante tief sind. Unter
Verpressung ist die Einleitung des Wassers in den Untergrund zu verstehen, um
das Wasser in den Grundwasserstrom abzuleiten. Zu bemerken ist auch, dass der
Schluckbrunnen 2 in einer Tiefe von ca. 40 m verplombt wurde. Die Gründe
hierfür können nicht nachvollzogen werden. Eine Beprobung ist hierdurch nicht
möglich.
Herr Hades aus Braasche
erkundigt sich, ob die Unterlagen im Internet einsehbar sind.
Herr E.-A. Schulz teilt mit,
dass dies erst nach Vorstellung der Ergebnisse im Kreistag erfolgt.
der verneint diene
Weiterhin fragt Herr Hades
nach den vorhandenen Brunnen, die konkret beprobt werden und in welchem
Grundwasserstockwerk die Proben gezogen werden.
Herr E.-A. Schulz
erläutert, dass es sich um 3 Brunnen auf dem Gelände handelt und die Proben aus
dem 1. Grundwasserstockwerk genommen werden.
Außerdem gibt es außerhalb
des Geländes noch ca. 20 Brunnen, die allerdings nie extra für eine Beprobung
gesetzt wurden, sondern bereits vorhanden waren. Er vermutet, dass diese
Brunnen bei der Planung der WAA (Wiederaufbereitungsanlage) in Dragahn angelegt
wurden.
Herr Hades fragt nochmals
nach den vorhandenen Unterschieden, wenn Untersuchungen vorgenommen werden bei
Nutzungen durch staatlichen Betriebe oder private Betriebe.
Herr E.A. Schulz erklärt,
dass es sich hierbei insbesondere um die Nachnutzung der Firma Kaus &
Steinhausen und Berkenhoff handelt. Die Firma Berkenhoff hatte seinerzeit
bereits ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem
festgestellt wurde, dass die anfallenden Abwässer über die Schluckbrunnen
verpresst werden können. Leider gibt es hierzu keine weiteren Unterlagen, ob
dies so erfolgt ist. Kaus & Steinhausen hat die Delaborierung im Freien
durchgeführt und stand unter Aufsicht der Gewerbeaufsicht. Seit ca. 1987
ist er selbst involviert. Was von Kaus
& Steinhausen an Altlasten produziert wurde, ist beseitigt worden.
Die jetzige Untersuchung
bezieht sich nur auf die militärischen Altlasten. Der damalige
Grundstückseigentümer, die IVG, hat einen Vertrag mit dem Land Niedersachsen
geschlossen. Aus einem hieraus bereitgestellten Fonds werden die Untersuchungen
bezahlt.
Im Jahr 1995 nach Erhalt
des 1. Gutachtens wurde der Landkreis mit allen weiteren Aufgaben zu den
militärischen Altlasten beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt sollte ein Gesetz zur
weiteren Finanzierung der weiteren Untersuchungen beschlossen werden. Dieses
ist allerdings gescheitert. Daraufhin wurde alles zurückgestellt bis auf die
Trinkwasseruntersuchungen. Für weitere Maßnahmen waren keine Geldgeber und
somit auch keine finanziellen Mittel vorhanden. Hinzu kamen dann die
Neubewertung und die angeblich erhöhten Krebsfälle in der Umgebung von Dragahn.
Daraufhin wurden 2002 nochmals ergänzende Untersuchungen vor allem des
Trinkwassers im Bereich Karwitz vorgenommen. Hiernach hatten die vermehrten
Krebsfälle nichts mit Dragahn zu tun. Seitens des Landkreises wurde alles
getan, um die Bevölkerung zu schützen. Bei den Untersuchungen muss sich der
Landkreis aber auch an die rechtlichen Vorgaben halten.
Rh Schaper-Biemann
erkundigt sich zu dem Brunnen 901, der nicht beprobt wurde, weil dort
Fledermäuse Winterruhe halten, ob diese Beprobung nachgeholt wird.
Herr E.-A. Schulz
erläutert, dass der Gutachter dieses nicht als notwendig erachtet, da in
unmittelbarer Nähe bei 902 Proben gezogen wurden und davon ausgegangen wird,
dass nur Belastungen in geringer Menge vorliegen.
Herr Künne-Rosien, Karwitz,
fasst zusammen, dass es heute nur über einen Zeitausschnitt von 1933 – 1945
geht. Er vermisst hier Auswertungen zu Arsen und anderen Stoffen.
Herr E.-A. Schulz weist
nochmals darauf hin, dass die Untersuchungen im Zusammenhang mit der
militärischen Altlast zu sehen sind. Was die Fa. Kaus & Steinhausen in der
Zeit der Delaborierung auf dem Gelände verursacht hat, stimmt ihn auch
unzufrieden. Obwohl eine Überwachung dieses Betriebes stattgefunden hat, ist
kein Zugang zu entsprechenden Unterlagen zu finden.
Herr Künne-Rosien ergänzt,
dass man heutzutage Kenntnis davon hat, welche Stoffe bei der TNT-Produktion
oder der Zündschnurproduktion verwandt wurden. Dann ist mit Sicherheit auch
feststellbar, welche Bestandteile zum Tragen kamen, als zum späteren Zeitpunkt
Munition aus dem 2. Weltkrieg und evtl. auch noch aus dem 1. Weltkrieg
delaboriert wurde. Es gäbe dann die Möglichkeit auch gezielt nach diesen
Verbindungen zu suchen.
E.-A. Schulz bemerkt, dass
später die NATO ihre Munition in Dragahn hat delaborieren lassen. Die Aufträge
kamen also auch aus anderen Ländern.Er geht davon aus, dass zu dieser Zeit
diese Arbeiten entsprechend überwacht wurden und keine Schadstoffe auf dem
Gelände zurückgelassen wurden. Hierbei geht es um die Firma Berkenhoff, die
seit 1966 demunitioniert und die Fa. Kaus & Steinhausen, die ab 1983
delaboriert haben. Hier müsste festgestellt werden, was alles auf dem Gelände
beseitigt wurde.
Rh Schaper-Biemann stellt
fest, dass es nunmehr die Aufgabe des Landkreises ist, zu recherchieren, ob
finanzielle Mittel für entsprechende Untersuchungen bereitgestellt wurden oder
werden und diese dann zu beantragen, zu untersuchen und ggfs. zu beseitigen.
E.-A. Schulz bittet die
Nachnutzungen zurückzustellen und geht weiterhin auf das vorgelegte Gutachten
und die Ergänzungsuntersuchungen ein. Hierbei geht es jetzt um eine
Gefährdungsabschätzung für das betroffene Gelände und insbesondere dessen, was
dort vorhanden ist und was sich ergeben hat. Es muss die Frage gestellt werden,
ob ein Sanierungsbedarf besteht und welche Folgemaßnahmen sich aus dem
vorgelegten Gutachten ergeben.
Hauptaugenmerk wurde auf
die Grundwasseruntersuchung gelegt. Insgesamt sind 26 Brunnen untersucht
worden. Des Weiteren wurden vorwiegend die Plätze untersucht, die bereits bei
der ersten Untersuchung beprobt wurden.
Die einzelnen Ergebnisse
sind dem vorliegenden Gutachten zu entnehmen.
Bei der Frage, ob eine
Sanierung notwendig oder eine Überdeckung ausreichend ist, stellen die
Gutachter klar, dass dort wo eine Tonschicht im Boden vorhanden ist, eine
Überdeckung ausreicht.
Er erläutert einzelne
Prüfstellen mit ihren Belastungswerten und den dazu durchgeführten
Untersuchungen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob die
Bereiche so belassen werden, oder punktuell die betroffenen Flächen saniert
werden. Eine Klärung mit dem Eigentümer oder der eventuell geldgebenden Stelle
müsste hierzu erfolgen. Ein Gespräch mit Herrn Reemtsma hat bereits
stattgefunden. Für den Fall, dass er eine Sanierung oder Entsorgung vornimmt,
möchte er dann auch, dass das Gelände für altlastenfrei erklärt wird. Eine
übergreifende Freistellung des Geländes erscheint jedoch unmöglich.
Auf die Nachfrage von Herrn Hades nach dem
vorgenommenen Raster bei den Untersuchungen erklärt Herr E.-A. Schulz, das der
Gutachter nach den erfolgten Voruntersuchungen die Bohransatzpunkte festgelegt
hat.
Herr Schaper-Biemann ergänzt, dass es sich
dann um die laut Vorgutachten festgestellten Verdachtsflächen handelt und um
den angrenzenden Bereich.
Herr Hades merkt an, dass bei den
durchgeführten Untersuchungen also nicht ausgeschlossen werden kann, dass 5 m
weiter evtl. wieder hohe Werte vorhanden sind.
Herr E.-A. Schulz erwidert, dass das
aufgrund der Untersuchung nicht ausgeschlossen werden kann aber die
Wahrscheinlichkeit eher gering ist. Ein gewisses Restrisiko bleibt auf jeden
Fall zurück.
Rh Schaper-Biemann spricht an, dass die
höchsten Werte immer kurz über der Bodenkante festgestellt wurden. Da das
Gelände forstwirtschaftlich genutzt wird, ist auch die Belastung der
vorhandenen Bäume relevant. Bei Nadelhölzern ist vor allem das Wurzelwerk
betroffen und bei Laubhölzern das führt die Belastung auch ins Stammholz und
das Geäst. Laut Gutachten soll dieses Holz vorwiegend als Brennholz genutzt
werden. Wurden hier dann Brandproben gemacht, ob über die Rauchentwicklung
weitere Belastungen erfolgen. Des Weiteren haben in den letzten Monaten schwere
Stürme stattgefunden, die viele Bäume haben umstürzen lassen. So fand eine
Öffnung der Oberfläche durch die umgestürzten Bäume statt. Die empfohlene
Geschlossenheit der Oberfläche ist hierdurch nicht mehr gegeben. Wie verhält es
sich weiterhin mit den Wildtieren, die hier bejagt und verwertet werden.
Herr E.-A. Schulz erläutert, dass hierzu
laut Gutachter keine Ergebnisse vorliegen. Literatur hierzu ist ebenfalls nicht
vorhanden.
Herr Schaper-Biemann hatte seinerzeit
bereits gebeten, das Veterinäramt einzuschalten.
Herr E.-A. Schulz geht nunmehr auf die
vorhandenen Brunnen ein. Hierzu ist zu bemerken, dass der Brunnen HY 12 die
höchsten Belastungswerte vorweist, die jedoch unterhalb der Mindestwerte liegen
und das, obwohl dieser Brunnen nicht in Fließrichtung des Grundwassers liegt.
Er weist ferner darauf hin, dass der
Landkreis sich gerade im Genehmigungsverfahren für das Wasserwerk Kähmen
befindet, das eine neue Erlaubnis benötigt. Zusätzlich wird dem
Wasserwerksbesitzer entsprechend dem Gutachten eine neue Wasseranalytik mit in
Auftrag gegeben und zur Sicherung der Wasserversorgung ist zu überlegen, ob
weitere Messstellen erforderlich sind.
In diesem Zusammenhang weist Rh
Schaper-Biemann darauf hin, weitere STV-Untersuchungen (sprengstofftypische
Untersuchungen) vorzunehmen. Herr E.-A. Schulz erläutert, dass diese
Untersuchungen seit 2002 dem Wasserwerksbesitzer aufgegeben wurden. Dieses wird
zukünftig noch erweitert.
Herr Hades erkundigt sich nach den
Zeitabständen, in denen die vorhandenen Brunnen beprobt werden.
Herr E.-A. Schulz erläutert, dass die
Brunnen in ihrer Gänze 1995, 2002 und 2016 beprobt wurden. Zusätzlich macht der
Wasserverband einmal jährlich Einzeluntersuchungen.
Frau Deegen, Bgm Langendorf, erkundigt
sich, ob hier Veränderungen festgestellt wurden. Dieses wird verneint.
Herr Künne-Rosien merkt an, ob diese
Genehmigung für das Wasserwerk nicht Anlass sein könnte, um weitere
Untersuchungen des Grundwassers auf eventuell vorhandene Schadstoffe,
verursacht durch die Nachnutzer, durchzuführen.
Herr E.-A. Schulz erklärt, dass das
Trinkwasser im Rahmen der Trinkwasserordnung ohnehin untersucht wird. Wichtig
ist, dass der Grundwasserstrom überwacht wird, um das Trinkwasser nicht zu
gefährden.
Hierbei ist zu bemerken, dass als neuer
Parameter der Borgehalt in die Untersuchungen mit aufgenommen wurde.
Er gibt weiterhin einen kurzen Ausblick
auf die Maßnahmeempfehlungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden – Mensch und
des Wirkungspfades Boden – Grundwasser. Der Gutachter empfiehlt hier die
regelmäßige Beprobung der Brunnen (ohne die Werksbrunnen) in einem Turnus von 2
Jahren. Nach Möglichkeit sollte kein Brunnenwasser aus den Werksbrunnen
gefördert werden.
Mit Herrn Reemtsma wurden bereits
Gespräche über die Sanierung geführt. Die Entsorgung des teerhaltigen Bodens
würde Kosten in Höhe von 56 €/t. zusätzlich der Nebenkosten (Ausbaggern,
Ingenieurleistungen u.a.) verursachen.
Zu den Grundwasseruntersuchungen stellt er
fest, dass evtl. hierüber nochmals als Ergänzung zu diesem Gutachten eine
Beauftragung des Landkreises erfolgen kann, um über Fördermittel diese
Untersuchungen durchzuführen. Hierzu hat er bereits Kontakte aufgenommen,
sowohl mit dem Gewerbeaufsichtsamt, das diese Fördermittel bewilligt, als auch
mit dem Amt für Bergbau, Energie und Geologie und dem Ministerium. Hier werden
nochmals Gespräche geführt. Er plant ein entsprechendes Grundwassermonitoring
für das er auch bereits ein Angebot eingeholt hat. Eine vierteljährlich
Beprobung über 2 Jahre würde dann ca. 120.000 € kosten. Die Durchführbarkeit
steht noch in Frage und muss geklärt werden. Eventuell könnte man wenigstens
Folgeuntersuchungen aufgrund der Einmaligkeit der Sachlage finanziert bekommen.
Frau Mützel hält es für wichtig das
Trinkwasser zu schützen und hier auch die Nachnutzergefährdungen zu
berücksichtigen.
Herr E.-A. Schulz bemerkt, dass das
Trinkwasser regelmäßig untersucht wird.
Was ihn erschreckt hat, sind die Messwerte
des einen Schluckbrunnens, der 1995 gering belastet, 2002 frei von Belastungen
und 2016 wieder hoch belastet war. Da stellt sich die Frage, wie so etwas
möglich ist. Eine Möglichkeit dieser Verlagerung ist, dass der nötige Abstrom
fehlt. Auf Nachfrage erläutert er zur „Karwitzer Rinne“, dass diese von Nord
nach Süd verläuft und in einer Tiefe von 170 m vorhanden ist. Hier weiß
allerdings niemand, in welche Richtung das Grundwasser abfließt. Eine
Möglichkeit wäre in Richtung Elbe. Dies konnte bisher allerdings nicht
festgestellt werden. Er geht davon aus, dass die Verpressung der belasteten
Abwässer im Grundwasserstrom erfolgt ist. Er würde der „Karwitzer Rinne“
hierbei mittlerweile nicht mehr zu viel Bedeutung beimessen.
Hiernach bedankt er sich für die
Aufmerksamkeit.
Frau Stellmann weist darauf hin, dass das
Gutachten nach Vorstellung im Fachausschuss auch der Öffentlichkeit zugänglich
sein wird.