Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Sachverhalt:

Die bestehende Natursteinwand „Am Langenberg“, die derzeit die Böschung sichert, ist von Bewuchs und Last der Bäume befreit worden. Es ist ein Bodengutachten der IGU (Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo und Partner mbH) erstellt worden mit dem Ergebnis, dass die Stützwand in ihrem jetzigen Zustand nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft standsicher zu stützen und deshalb saniert werden muss. Derzeit sorgt die intensive Durchwurzelung der Böschung dafür, dass nicht größere Wandabschnitte versagen. Zur Sanierung zeigt die IGU drei Varianten auf, die dafür in Frage kommen.

 

Variante 1:

-Spundwandverfahren durch eine bergseitig dahinter angeordnete Spundwand mit Kopfbalken, wobei beim Spunden auf massive Widerstände getroffen werden kann. Die vorhandene Wand, die dann nur noch optische Funktion hat, wird dabei auch belastet und erschüttert, sodass eine umfangreiche Sanierung oder Neubau nötig wird.

Variante 2:

-Bohrpfahlwand; hierbei werden Bohrpfähle aus Beton als Verspundung in der Böschung eingebaut. Eine optische Verkleidung der Betonpfähle in Form einer Mauer wäre nötig.

 

Variante 3:

-Fugenverpressung; die Fugen der bestehenden Natursteinmauer werden injiziert und verfüllt. Dadurch wird die innere Stabilität der Mauer verbessert. Diese Variante ist jedoch hinsichtlich verschiedener Aspekte u. a. der Frostanfälligkeit der Fugen nicht nachhaltig.  

 

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt.

Die Stützmauer „Am Langenberg“ ist nicht mehr standsicher. Dies wird in dem Gutachten der IGU verdeutlicht.

FDL Donnerstag merkt in diesem Zuge an, dass zunächst drei Varianten der Sicherung in der Vorlage vorgestellt wurden, seit dem 12.03.18 wurde eine vierte Variante von Rh Flindt aufgenommen. Hierbei handelt es sich um den Bau einer Gabionenwand die mit einem Fundament vor dem Hang errichtet werden soll. Für die Hangsicherung stehen die benötigten Haushaltsmittel in diesem Jahr zur Verfügung.

 

Herr von der Ohe stellt die verschiedenen Varianten anhand einer Power Point Präsentation vor.

Die Variante der Gabionenwand wird ebenfalls erläutert. Die Kosten der Gabionenkörbe werden auf rund 80.000 € geschätzt.

Herr von der Ohe stellt die verschiedenen Varianten anhand verschiedener Kriterien gegenüber. Nach dieser Gegenüberstellung sind das Spundwandverfahren und die Gabionenkörbe die nachhaltigste Möglichkeit um den Hang langfristig zu sichern. Herr von der Ohe betont, dass die Nachhaltigkeit je nach Bodenbeschaffenheit unterschiedlich ausfallen kann.

 

Rf Laudel-Voigt fragt an, warum das Datum der Vorlage nicht mit dem Datum des Gutachtens der IGU übereinstimmt. Dazu erläutert stellv. StDir. Kern, dass sobald eine Vorlage angelegt ist, sich das Datum trotz verschiedener Bearbeitungszeiträume nicht mehr verändert.

Auf Nachfrage von Rf Neumann ergänzt FDL Donnerstag, dass die aufgeführte Gabionenwand in der Präsentation von Herrn von der Ohe lediglich als Verblendung vor der Spundwand dient.

 

Rh Flindt bedankt sich zunächst für die Beachtung seiner Variante. Er hat die Kosten für die Gabionenwand in Absprache mit zwei Firmen berechnet. Die Gabionenwand ist eine kostengünstige Alternative zu den bereits vorgestellten Varianten. Bei einer Länge von 50 m sind hier Kosten von rund 75.000 € zu erwarten.

Er gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Spundwandverfahren um einen Trockenbau handelt.

Hier kann eindringende Feuchtigkeit zu Wachstum von Pflanzen führen, die die Standsicherheit gefährden. Rh Flindt verdeutlicht, dass er die Gabionenwand als Variante favorisiert. Wichtig ist zu entscheiden, was vor die Gabionenwand gesetzt werden soll.

Rh Porip kritisiert, dass lediglich ein Beschluss vorlag, die notwendigen Waldbauarbeiten durchzuführen. Erst dann sollte geprüft werden ob eine Sanierung der Mauer überhaupt durchzuführen ist. Seiner Meinung nach verdeutlicht das Gutachten der IGU, dass eine Sanierung nicht notwendig ist.

FDL Donnerstag bemerkt hierzu, dass das Gutachten verdeutlicht, dass die vorhandene Stützmauer in ihrem derzeitigen Zustand nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft standsicher zu stützen. Dieses Gutachten ist die Grundlage dafür, eine Hangsicherung durchzuführen. Es steht also fest, dass gehandelt werden muss.

Stellv. AV Walter merkt an, dass das Gutachten vor den Rodungsarbeiten durchgeführt wurde.

Bei der Ortsbegehung vor der Ausschusssitzung am 04.09.2017 hat der anwesende Förster angemerkt, dass die Standsicherheit durch das Entfernen der Bäume gewährleistet ist, da der Erddruck nachlassen wird.

Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass sowohl im Gutachten der IGU als auch im Vortrag des Herrn von der Ohe die Fugenverpressung eine mögliche Variante zur Sicherung ist, diese aber hier keine Beachtung findet. Sie merkt an, dass aus dem Gutachten hervorgeht, dass der Hang derzeit nicht rutschgefährdet ist.

Stellv. StDir. Kern betont, dass in mehreren Sitzungen deutlich wurde, dass Handlungsbedarf besteht. Es sind bereits Teile des Hanges auf die davorliegende Straße gerutscht. Im Haushaltsplan wurde die Hangsicherung eingeplant und das geforderte Gutachten liegt nun vor.

 

Rf Neumann ergänzt, dass gehandelt werden muss. Bei Entwurzelung ist die Sicherheit nicht mehr gegeben. Zudem ist die Variante der Fugenverpressung nicht nachhaltig genug. Es soll sich für eine langanhaltende Variante entschieden werden.

Rh Porip macht deutlich, dass die Bäume die den Hang zum Rutschen gebracht haben entfernt wurden. Zudem stellt er in Frage ob die Masse an Verschüttung wirklich so hoch ist, wie es vorgetragen wurde oder hier von einer Gefahr gesprochen wird, die gar nicht da ist. 

Er hinterfragt, ob nicht eine andere Form der Bepflanzung der nachhaltigen Sicherung dient. Zudem stellt der die aufgeführten Kosten in Frage.

Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt erklärt Rh Flindt, dass eine Gabionenwand den Hang durchaus sichern kann. Er betont in diesem Zuge, dass nicht die Bäume den Hang belasten und zum Rutschen bringen, sondern die Beschaffenheit des Bodens.

 

Herr von der Ohe macht deutlich, dass bei der Variante der Fugenverpressung nicht die Belastbarkeit der ausschlaggebende Punkt ist, sondern die Nachhaltigkeit. Bei der Fugenverpressung kann man von einer Haltbarkeit von 10-15 Jahren ausgehen. Die anderen Varianten wie das Spundwandverfahren oder die Bohrpfahlwand halten deutlich länger. Hier geht man von einem Zeitraum von 30-40 Jahren aus.

Somit lassen sich auch die deutlichen Preisunterschiede erklären. Er betont, dass es sich bei der Fugenverpressung nur um eine Reparaturmaßnahme an der bestehenden Mauer handelt.

 

Rh Porip stellt einen kurzen Kostenvergleich auf. Da die Fugenverpressung eine kürzere Haltbarkeit aufweist, muss dies mehrmals getätigt werden. Bei einer Haltbarkeit von 10-15 Jahre kann man davon ausgehen, dass die Fugenverpressung 5 Mal durchgeführt werden muss. Hier geht man bislang von Kosten um die 14.000 € aus. Somit ergeben sich bei mehrmaliger Durchführung Gesamtkosten in Höher von 70.000 €. Das Spundwandverfahren ist im Normalfall mit Kosten von ca. 100.000 € festgesetzt. Rh Porip stellt die Frage, ob bei auftretenden Besonderheiten, wie der Fund von Findlingen, die Kosten weiter ansteigen. Er hält das Spundwandverfahren für fragwürdig und in dieser Situation nicht für nachvollziehbar, da die Fugenverpressung als kostengünstigere Variante zur Verfügung steht.

 

Stellv. StDir. Kern macht deutlich, dass es nicht wichtig ist, wann, wo oder wie der Hang ins Rutschen kommt. Festzuhalten ist, dass sich neben dem Hang eine öffentliche Straße befindet und bei Unterlassen einer Sicherung die Haftung bei der Stadt Hitzacker (Elbe) liegt, sobald Unfälle passieren. Er betont, dass die Gabionenwand eine gute und günstige Alternative zur Fugenverpressund und dem Spundwandverfahren darstellt.

FDL Donnerstag erläutert, dass bei allen Varianten außer der Fugenverpressung ein Fundament gesetzt wird. Dies erhöht die Standsicherheit. Bei der Fugenverpressung werden die Fugen der bestehenden Natursteinmauer injiziert und verfüllt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die bestehende Mauer hält. Es gab bereits Sperrungen und Warnungen aufgrund des Abganges des Hangs und der bestehenden Wölbung der Mauer. Die Verpressung der Fugen kann den Druck nicht auffangen, da die Verpressung keine Standsicherheit gewährleistet. FDL Donnerstag weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) als Straßenbaulastträger zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist.

Er betont, dass die Gabionenwand fachtechnisch durchaus als Alternative in Betracht kommt, ihr Aussehen jedoch auch beachtet werden muss, da man sich hier im Bereich des Kurgebietes befindet.

Rh Flindt stellt den Antrag, sich für die Gabionenwand auszusprechen.

Rh Porip stellt einen weitergehenden Antrag auf Grundlage der bisherigen Bedingungen und die bisher vorliegenden Lösungen keine Sanierung durchzuführen.

Rf Neumann spricht sich für den Antrag von Rh Flindt aus und weist ausdrücklich auf die Gefahrenabwehr hin.

Rf Laudel-Voigt fragt an, ob nur dieser Hang betroffen ist oder auch andere Hänge in Hitzacker (Elbe) gesichert werden müssen. Hierzu entgegnet Rh Flindt, dass die anderen Hänge in ihrer Beschaffenheit unverändert sind, sie haben auslaufende Böschungen. „Am Langenberg“ hingegen wurde der Hang im Zuge des Straßenausbaus angeschnitten, wodurch sich die Kräfteverteilung geändert hat.

Der AV unterbricht die Sitzung um 19:19 Uhr. Bgm Mertins merkt an, dass auch bei dem Bau der Gabionenwand 18 cm des Hanges abgetragen werden müssen. Auch hier kann es zu Funden von Findlingen kommen. Es muss also zunächst geprüft werden, was überhaupt machbar ist. Dies kann durch eine Probebohrung festgestellt werden.

Der AV eröffnet die Sitzung nach diesem Redebeitrag sogleich wieder.

Herr von der Ohe erläutert, dass bei den Auskofferungsarbeiten gefundene Findlinge direkt mit dem Bagger beseitigt werden können.

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet: Die Hangsicherung wird im Spundwandverfahren, wie in Varainte 1 des Sachverhaltes dargestellt, gebaut.

 

Rh Flindt stellt den Antrag die Hangsicherung mit einer Gabionenwand, die mit einem Fundament versetzt wird, durchzuführen.
Im Gegenzug stellt Rh Porip den Antrag keine Hangsicherung durchzuführen.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Hangsicherung wird nicht durchgeführt.