Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: 30/0018/2018
Sachverhalt:
Die bestehende
Natursteinwand „Am Langenberg“, die derzeit die Böschung sichert, ist von
Bewuchs und Last der Bäume befreit worden. Es ist ein Bodengutachten der IGU
(Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo
und Partner mbH) erstellt worden mit dem Ergebnis, dass die Stützwand in ihrem
jetzigen Zustand nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft standsicher zu
stützen und deshalb saniert werden muss. Derzeit sorgt die intensive
Durchwurzelung der Böschung dafür, dass nicht größere Wandabschnitte versagen.
Zur Sanierung zeigt die IGU drei Varianten auf, die dafür in Frage kommen.
Variante 1:
-Spundwandverfahren durch eine bergseitig dahinter angeordnete Spundwand
mit Kopfbalken, wobei beim Spunden auf massive Widerstände getroffen werden
kann. Die vorhandene Wand, die dann nur noch optische Funktion hat, wird dabei
auch belastet und erschüttert, sodass eine umfangreiche Sanierung oder Neubau
nötig wird.
Variante 2:
-Bohrpfahlwand; hierbei werden Bohrpfähle aus Beton als Verspundung in
der Böschung eingebaut. Eine optische Verkleidung der Betonpfähle in Form einer
Mauer wäre nötig.
Variante 3:
-Fugenverpressung; die Fugen der bestehenden Natursteinmauer werden
injiziert und verfüllt. Dadurch wird die innere Stabilität der Mauer
verbessert. Diese Variante ist jedoch hinsichtlich verschiedener Aspekte u. a.
der Frostanfälligkeit der Fugen nicht nachhaltig.
FDL Donnerstag
erläutert den Sachverhalt.
Die Stützmauer „Am
Langenberg“ ist nicht mehr standsicher. Dies wird in dem Gutachten der IGU
verdeutlicht.
FDL Donnerstag
merkt in diesem Zuge an, dass zunächst drei Varianten der Sicherung in der
Vorlage vorgestellt wurden, seit dem 12.03.18 wurde eine vierte Variante von Rh
Flindt aufgenommen. Hierbei handelt es sich um den Bau einer Gabionenwand die
mit einem Fundament vor dem Hang errichtet werden soll. Für die Hangsicherung
stehen die benötigten Haushaltsmittel in diesem Jahr zur Verfügung.
Herr von der Ohe
stellt die verschiedenen Varianten anhand einer Power Point Präsentation vor.
Die Variante der
Gabionenwand wird ebenfalls erläutert. Die Kosten der Gabionenkörbe werden auf
rund 80.000 € geschätzt.
Herr von der Ohe
stellt die verschiedenen Varianten anhand verschiedener Kriterien gegenüber.
Nach dieser Gegenüberstellung sind das Spundwandverfahren und die Gabionenkörbe
die nachhaltigste Möglichkeit um den Hang langfristig zu sichern. Herr von der
Ohe betont, dass die Nachhaltigkeit je nach Bodenbeschaffenheit unterschiedlich
ausfallen kann.
Rf Laudel-Voigt
fragt an, warum das Datum der Vorlage nicht mit dem Datum des Gutachtens der
IGU übereinstimmt. Dazu erläutert stellv. StDir. Kern, dass sobald eine Vorlage
angelegt ist, sich das Datum trotz verschiedener Bearbeitungszeiträume nicht
mehr verändert.
Auf Nachfrage von
Rf Neumann ergänzt FDL Donnerstag, dass die aufgeführte Gabionenwand in der
Präsentation von Herrn von der Ohe lediglich als Verblendung vor der Spundwand
dient.
Rh Flindt bedankt
sich zunächst für die Beachtung seiner Variante. Er hat die Kosten für die
Gabionenwand in Absprache mit zwei Firmen berechnet. Die Gabionenwand ist eine
kostengünstige Alternative zu den bereits vorgestellten Varianten. Bei einer
Länge von 50 m sind hier Kosten von rund 75.000 € zu erwarten.
Er gibt zu
bedenken, dass es sich bei dem Spundwandverfahren um einen Trockenbau handelt.
Hier kann
eindringende Feuchtigkeit zu Wachstum von Pflanzen führen, die die
Standsicherheit gefährden. Rh Flindt verdeutlicht, dass er die Gabionenwand als
Variante favorisiert. Wichtig ist zu entscheiden, was vor die Gabionenwand
gesetzt werden soll.
Rh Porip
kritisiert, dass lediglich ein Beschluss vorlag, die notwendigen
Waldbauarbeiten durchzuführen. Erst dann sollte geprüft werden ob eine
Sanierung der Mauer überhaupt durchzuführen ist. Seiner Meinung nach
verdeutlicht das Gutachten der IGU, dass eine Sanierung nicht notwendig ist.
FDL Donnerstag
bemerkt hierzu, dass das Gutachten verdeutlicht, dass die vorhandene Stützmauer
in ihrem derzeitigen Zustand nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft
standsicher zu stützen. Dieses Gutachten ist die Grundlage dafür, eine
Hangsicherung durchzuführen. Es steht also fest, dass gehandelt werden muss.
Stellv. AV Walter
merkt an, dass das Gutachten vor den Rodungsarbeiten durchgeführt wurde.
Bei der
Ortsbegehung vor der Ausschusssitzung am 04.09.2017 hat der anwesende Förster
angemerkt, dass die Standsicherheit durch das Entfernen der Bäume gewährleistet
ist, da der Erddruck nachlassen wird.
Rf Laudel-Voigt
weist darauf hin, dass sowohl im Gutachten der IGU als auch im Vortrag des
Herrn von der Ohe die Fugenverpressung eine mögliche Variante zur Sicherung
ist, diese aber hier keine Beachtung findet. Sie merkt an, dass aus dem
Gutachten hervorgeht, dass der Hang derzeit nicht rutschgefährdet ist.
Stellv. StDir. Kern
betont, dass in mehreren Sitzungen deutlich wurde, dass Handlungsbedarf
besteht. Es sind bereits Teile des Hanges auf die davorliegende Straße
gerutscht. Im Haushaltsplan wurde die Hangsicherung eingeplant und das
geforderte Gutachten liegt nun vor.
Rf Neumann ergänzt,
dass gehandelt werden muss. Bei Entwurzelung ist die Sicherheit nicht mehr
gegeben. Zudem ist die Variante der Fugenverpressung nicht nachhaltig genug. Es
soll sich für eine langanhaltende Variante entschieden werden.
Rh Porip macht
deutlich, dass die Bäume die den Hang zum Rutschen gebracht haben entfernt
wurden. Zudem stellt er in Frage ob die Masse an Verschüttung wirklich so hoch
ist, wie es vorgetragen wurde oder hier von einer Gefahr gesprochen wird, die
gar nicht da ist.
Er hinterfragt, ob
nicht eine andere Form der Bepflanzung der nachhaltigen Sicherung dient. Zudem
stellt der die aufgeführten Kosten in Frage.
Auf Nachfrage von
Rf Laudel-Voigt erklärt Rh Flindt, dass eine Gabionenwand den Hang durchaus
sichern kann. Er betont in diesem Zuge, dass nicht die Bäume den Hang belasten
und zum Rutschen bringen, sondern die Beschaffenheit des Bodens.
Herr von der Ohe
macht deutlich, dass bei der Variante der Fugenverpressung nicht die
Belastbarkeit der ausschlaggebende Punkt ist, sondern die Nachhaltigkeit. Bei
der Fugenverpressung kann man von einer Haltbarkeit von 10-15 Jahren ausgehen.
Die anderen Varianten wie das Spundwandverfahren oder die Bohrpfahlwand halten
deutlich länger. Hier geht man von einem Zeitraum von 30-40 Jahren aus.
Somit lassen sich
auch die deutlichen Preisunterschiede erklären. Er betont, dass es sich bei der
Fugenverpressung nur um eine Reparaturmaßnahme an der bestehenden Mauer
handelt.
Rh Porip stellt
einen kurzen Kostenvergleich auf. Da die Fugenverpressung eine kürzere
Haltbarkeit aufweist, muss dies mehrmals getätigt werden. Bei einer Haltbarkeit
von 10-15 Jahre kann man davon ausgehen, dass die Fugenverpressung 5 Mal
durchgeführt werden muss. Hier geht man bislang von Kosten um die 14.000 € aus.
Somit ergeben sich bei mehrmaliger Durchführung Gesamtkosten in Höher von
70.000 €. Das Spundwandverfahren ist im Normalfall mit Kosten von ca. 100.000 €
festgesetzt. Rh Porip stellt die Frage, ob bei auftretenden Besonderheiten, wie
der Fund von Findlingen, die Kosten weiter ansteigen. Er hält das
Spundwandverfahren für fragwürdig und in dieser Situation nicht für
nachvollziehbar, da die Fugenverpressung als kostengünstigere Variante zur Verfügung
steht.
Stellv. StDir. Kern
macht deutlich, dass es nicht wichtig ist, wann, wo oder wie der Hang ins
Rutschen kommt. Festzuhalten ist, dass sich neben dem Hang eine öffentliche
Straße befindet und bei Unterlassen einer Sicherung die Haftung bei der Stadt
Hitzacker (Elbe) liegt, sobald Unfälle passieren. Er betont, dass die
Gabionenwand eine gute und günstige Alternative zur Fugenverpressund und dem
Spundwandverfahren darstellt.
FDL Donnerstag
erläutert, dass bei allen Varianten außer der Fugenverpressung ein Fundament
gesetzt wird. Dies erhöht die Standsicherheit. Bei der Fugenverpressung werden
die Fugen der bestehenden Natursteinmauer injiziert und verfüllt. Es gibt
jedoch keine Garantie dafür, dass die bestehende Mauer hält. Es gab bereits
Sperrungen und Warnungen aufgrund des Abganges des Hangs und der bestehenden
Wölbung der Mauer. Die Verpressung der Fugen kann den Druck nicht auffangen, da
die Verpressung keine Standsicherheit gewährleistet. FDL Donnerstag weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) als
Straßenbaulastträger zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist.
Er betont, dass die
Gabionenwand fachtechnisch durchaus als Alternative in Betracht kommt, ihr
Aussehen jedoch auch beachtet werden muss, da man sich hier im Bereich des
Kurgebietes befindet.
Rh Flindt stellt
den Antrag, sich für die Gabionenwand auszusprechen.
Rh Porip stellt
einen weitergehenden Antrag auf Grundlage der bisherigen Bedingungen und die
bisher vorliegenden Lösungen keine Sanierung durchzuführen.
Rf Neumann spricht
sich für den Antrag von Rh Flindt aus und weist ausdrücklich auf die
Gefahrenabwehr hin.
Rf Laudel-Voigt
fragt an, ob nur dieser Hang betroffen ist oder auch andere Hänge in Hitzacker
(Elbe) gesichert werden müssen. Hierzu entgegnet Rh Flindt, dass die anderen
Hänge in ihrer Beschaffenheit unverändert sind, sie haben auslaufende
Böschungen. „Am Langenberg“ hingegen wurde der Hang im Zuge des Straßenausbaus
angeschnitten, wodurch sich die Kräfteverteilung geändert hat.
Der AV unterbricht
die Sitzung um 19:19 Uhr. Bgm Mertins merkt an, dass auch bei dem Bau der
Gabionenwand 18 cm des Hanges abgetragen werden müssen. Auch hier kann es zu
Funden von Findlingen kommen. Es muss also zunächst geprüft werden, was
überhaupt machbar ist. Dies kann durch eine Probebohrung festgestellt werden.
Der AV eröffnet die
Sitzung nach diesem Redebeitrag sogleich wieder.
Herr von der Ohe
erläutert, dass bei den Auskofferungsarbeiten gefundene Findlinge direkt mit
dem Bagger beseitigt werden können.
Der ursprüngliche
Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet: Die Hangsicherung wird im Spundwandverfahren, wie in Varainte 1 des
Sachverhaltes dargestellt, gebaut.
Rh Flindt stellt
den Antrag die Hangsicherung mit einer Gabionenwand, die mit einem Fundament
versetzt wird, durchzuführen.
Im Gegenzug stellt Rh Porip den Antrag keine Hangsicherung durchzuführen.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die Hangsicherung wird nicht durchgeführt.