Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0051/2018
Sachverhalt:
Im Dezember 2017
stellten Anwohner den Antrag, das Grundstück zu erwerben, um dort Anpflanzungen
vorzunehmen und einen Wildschutzzaun zu errichten. Ob sich die
Anpflanzungswünsche mit den Bestimmungen des B-Planes vereinbaren lassen, wird
geprüft. Die Bedingungen werden in einem zu schließenden Vertrag festgehalten.
Bisher haben sich
mehrere Personen für den Ankauf dieser Fläche interessiert, daher könnte auch
ein Verkauf an mehrere Personen erfolgen. Dieses jedoch nur dann, wenn der
Verkaufspreis für alle Interessenten gleich ist. In der Regel ist für den
Verkauf von kommunalen Grundstücken kein Ausschreibungsverfahren erforderlich.
Da sich jedoch mehrere Personen für das Grundstück interessieren, sollte es
über ein Inserat in der Elbe-Jeetzel-Zeitung angeboten werden und an den
Meistbietenden verkauft werden.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat das Flurstück zu einem Preis
von 2,30 €/m² als Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben.
Der Bodenrichtwert für Kiefernwald beträgt ca. 0,15 €/m². Der Wert des Baumbestandes
(ca. 50-jährig) liegt bei ca. 0,20 €/m² bis 0,30 €/m².
Auch wenn man davon ausgeht, dass die Holzpreise möglicherweise steigen, wird der Bestand in Zukunft keine entscheidende Wertsteigerung erfahren.
Der B-Plan setzt
unter anderem folgendes fest:
Für die
Flächen Naturnaher Wald 1-4 gilt:
Innerhalb
der Flächen - mit Ausnahme der der Sukzession zu überlassenden Teilflächen -
ist eine forstwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung zulässig, dass
sie extensiv mit den Baumarten des trockenen Buchen-Eichenwaldes erfolgt.
Kahlschläge sind nicht zulässig. Stehendes Totholz sowie Horst- u. Höhlenbäume
sind zu erhalten.
Für die
Fläche naturnaher Wald 4 gilt:
Die
innerhalb der Fläche bestehenden versiegelten Flächen sind zu entsiegeln.
Innerhalb
der Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und Sträuchern auf Flurstück 307/67
(nicht ausgefüllte Punktelinie) ist unter Berücksichtigung der bestehenden
Laubgehölze je 5 qm ein Laubbaum, Art und Qualität gemäß Artenliste Wald zu
pflanzen und zu erhalten. Innerhalb der Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen
und Sträuchern auf Flurstück 69 sind unter Berücksichtigung der bestehenden
Gehölze Strauchgruppen zu je 10 Sträuchern in einem Abstand von 10 m zueinander
zu pflanzen und zu erhalten, Pflanzabstand der Sträucher untereinander 1-2 m,
Arten und Qualitäten gem. Artenliste Waldrand. Innerhalb dieser Fläche sind
entlang der Grenze zu Flurstück 67 (Wirtschaftsweg) 10 Eichen, Mindestqualität
Heister, 200-250, zu pflanzen und zu erhalten. Die Flächen der Flurstücke 71,
215 und 307/67, außerhalb der Flächen zum Anpflanzen, sind der Sukzession zu
überlassen.
Wege
sind nicht zulässig.
Die
Pflanzliste ist den textlichen Festsetzungen zu entnehmen.
Für die
Fläche Biotopschutz 4 gilt folgendes:
keine
Wege zulässig.
Auf dem
Grundstück steht eine baufällige Hütte. Diese Hütte gehört zu zwei Dritteln auf
das Nachbargrundstück, das dem Realverband Marwedel gehört. Die bisherigen
Interessenten haben sich bereit erklärt, diese Hütte auf ihre Kosten abreißen
zu lassen. Hier ist die rechtliche Lage noch nicht geklärt. Der Realverband
Marwedel wird in seiner nächsten Vorstandssitzung darüber entscheiden, ob sie
- das
Grundstück auch zum Kauf anbieten oder
- die
Fläche, auf der die Hütte steht, auf ihre Kosten herausmessen zu lassen
oder
- sich
an den Abrisskosten beteiligen
FDL Demmer trägt
den Sachverhalt vor.
Stellv. AV Walter
merkt an, dass das Gebäude zu einem Drittel der Stadt und zu zwei Dritteln dem
Realverband gehört. FDL Demmer entgegnet, dass bereits Kontakt zum Realverband
aufgenommen wurde, dieser bestätigt, dass die bauliche Anlage die sich auf dem
Grundstück befindet abgängig ist und somit vom Grundstück entfernt werden kann.
Daraufhin stellt
der stellv. AV Walter den Antrag dem Beschluss zu folgen und das Grundstück im
Bieterverfahren zu verkaufen.
Auf Nachfrage von
Rf Neumann erläutert FDL Demmer, dass die Fläche als Ausgleichsfläche für die
Baugrundstücke Hitzacker Süd angekauft wurde.
In diesem Zuge
erläutert sie, dass die Zweckbestimmung der Fläche im Bebauungsplan
festgehalten wurde und somit keine Baumaßnahmen darauf stattfinden werden. Das
Grundstück bleibt somit auch bei einem Verkauf als Ausgleichfläche bestehen.
Rf Neumann fragt
an, ob ein Kataster mit Ausgleichsflächen existiert. FDL Demmer entgegnet
darauf, dass der Bebauungsplan festsetzt, wofür die Flächen genutzt werden. Ein
Kataster liegt in der Form also nicht vor.
Stellv. AV Walter
stellt den Antrag dem Beschlussvorschlag zu entsprechen.
Der BPSUH
empfiehlt folgenden
Beschluss:
Das Waldstück in
der Flur 69/6 der Flur 10 der Gemarkung Hitzacker in einer Größe von 6.364 m²
wird an den Meistbietenden verkauft. Potentielle Käufer haben die Vorschriften
des Bebauungsplanes einzuhalten. Der Kaufpreis darf nicht unter 2,30 € je m²
liegen. Das Grundstück wird in der Elbe-Jeetzel-Zeitung inseriert. Die
bisherigen Interessenten werden in diesem Zuge über die Verkaufsabsicht
informiert. Ein Verkauf in Teilstücken ist möglich.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten tragen die Käufer. Sollten im Falle einer Veräußerung an
mehrere Personen Vermessungskosten anfallen, werden diese anteilmäßig auf die
Flächenanteile verteilt.
Die Bestimmungen
des B-Planes werden grundbuchlich sowie als Baulast gesichert.
Die Käufer
verpflichten sich zur Nachzahlung des Kaufpreises von zurzeit 35,00 € wenn das
Grundstück bei einer möglichen Änderung des B – Planes zu Bauland wird. Dieses
gilt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für 15 Jahre.