Sitzung: 05.03.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2/0016/2018
Herr Kern erläutert
anhand einer Präsentation die wichtigsten Eckdaten und des Haushaltes der Stadt
Dannenberg (Elbe) für 2018 und geht auf die zukünftige Entwicklung ein.
Diese Präsentation
wird der Niederschrift in der Anlage beigefügt.
Es wird deutlich,
dass die anzuwendenden Umlagesysteme die Finanzen der Stadt erheblich
schwächen. Dieses Problem belastet mittlerweile alle Kommunen in der
Samtgemeinde Elbtalaue.
Rh M. Zuther nimmt ab 19:15 Uhr an der
Sitzung teil. Nunmehr sind 18 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Kern merkt an,
dass nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten derzeit nur die Erhöhungen der
Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für den Ausgleich des Haushaltes sorgen
können. Er schlägt vor, die Grundsteuer A und B um 60 Hebesatzpunkte auf 510%
sowie die Gewerbesteuer um 40 Hebesatzpunkte auf 420 % anzuheben und zeigt
hierzu entsprechende Berechnungsbeispiele. Er erläutert die Auswirkungen der
Erhöhungen auf die Steuerpflichtigen. So liegt beispielsweise bei der Erhöhung
der Grundsteuer A die Steuerlast für 94,2 % der Steuerpflichtigen unter 100 €
im Jahr. Bei der Grundsteuer B sind es 92,7 %. Die Steuerlast der Gewerbesteuer
liegt bei 72,9 % der Gewerbetreibenden unter 1.000 € im Jahr.
Die Anhebung der
Hebesätze sind im Fachausschuss FCD und im Verwaltungsausschuss ausgiebig
diskutiert worden.
Auf Nachfrage von
stellv. Bgm Hanke erläutert Herr Kern, dass die Beträge für das
Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I nur in den Haushalten der Jahre
2015/2016 und 2017 zu finden sind. Für 2018 ist nichts vorgesehen, da keine
offizielle Mitteilung über eventuelle Beträge vorliegt. Sollte diese im Laufe
des Jahres eingehen, so ist dieses über einen möglichen Nachtragshaushalt oder
über den Haushalt 2019 zu regulieren.
Stellv. Bgm Behning
spricht einen Dank an Herrn Kern aus für die umfangreiche Vorbereitung zu den
Haushaltsberatungen.
Er sieht die
angespannte Lage in vielen Kommunen, so auch in der Stadt Dannenberg (Elbe).
Dennoch gibt es viele Versprechungen seitens des Land und des Bundes, für die
es nicht die finanzielle Mittel gibt. Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat die
freiwilligen Ausgaben derart gekürzt, dass diese bei knapp 40,- € pro Kopf der
Bevölkerung und Jahr liegen. Das ist bei weitem nicht gerade viel. Zudem sind
weitere Einsparungen vorgenommen worden, so ist der Kulturringzuschuss gekürzt
worden und die Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung durch Umrüstung
auf LED-Technik laufen bereits.
Es ist seiner
Ansicht nach kein weiteres Einsparpotenzial erkennbar. Die Stadt Dannenberg
(Elbe) begeht in diesem Jahr ihr 725 jähriges Jubiläum. Selbst hierfür werden
keine größeren finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Trotzdem warten
große Aufgaben auf die Stadt, hier spricht Herr Behning zum Beispiel den
Verkehrsentwicklungsplan und die Ausweisung eines möglichen Baugebietes an.
Steuererhöhungen sind immer schmerzlich, aber wenn man den Bürgern die
Hintergründe erklärt, werden diese meist auch verstanden. Er möchte, dass die
Stadt Dannenberg (Elbe) handlungsfähig bleibt und appelliert an alle
Ratsmitglieder, dem vorgelegten Haushalt zuzustimmen.
Auch stellv. Bgm
Hanke bedankt sich beim Kämmerer für die geleistete Arbeit. Dennoch hat seiner
Meinung nach die Verwaltung ihren Auftrag nicht erfüllt und eine nochmalige
Prüfung weiterer Einsparmöglichkeiten vorgenommen. Steuererhöhungen wären immer
erst die letzte Instanz. Den Gewerbetreibenden sollten mehr Anreize geschaffen
werden, statt die Hebesätze anzuheben. Des Weiteren müssen seiner Ansicht nach die
Samtgemeinde- und die Kreisumlage deutlich gesenkt werden. Die UWG-Fraktion ist
der Meinung, man komme für das Jahr 2018 ohne Steuererhöhungen aus und wird
deshalb dem vorgelegten Haushalt nicht zustimmen.
Stellv. Bgm Behning
entgegnet, dass auch er sehr gerne eine Senkung der Umlagesätze sehen würde und
bittet stellv. Bgm Hanke in seinen Funktionen im Samtgemeinderat und im
Kreistag die entsprechenden Senkungen zu beantragen.
Seiner Meinung nach
sind ausreichend Einsparungen vorgenommen worden, so zum Beispiel auch in der
Straßenunterhaltung.
Stellv. Bgm Schultz
merkt an, dass er persönlich dem Haushalt und den damit verbundenen
Steuererhöhungen zustimmen wird. Dennoch ist die Meinung seiner Fraktion hierzu
uneinheitlich. Auch er hält die Erhöhungen für unverzichtbar und erträglich für
die steuerpflichtigen Bürger.
Das Umlagesystem
ist seiner Meinung nach schizophren und derzeit nicht änderbar.
Die Bürgerliste hat
bereits seit langer Zeit vorausgesehen, dass solche Situationen eintreten
werden. Die Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass das Hauptproblem zu
viel Verwaltung ist. Mit knapp 50.000 Einwohner leistet sich der Landkreis 3
unterschiedliche Verwaltungen. Man müsse den Mut haben, neue Wege zu denken und
zu gehen bzw. die Diskussion neu zu entfachen.
Schultz macht
nochmal deutlich, dass der Austausch des Pflasters in der Langen Straße seitens
seiner Fraktion grundsätzlich abgelehnt wird. Stattdessen sollten mit den dafür
vorgesehenen Geldern die Sanierungsrückstände behoben werden.
Rh Zuther teilt
mit, dass es auch in der Fraktion B90/Die Grünen zwiespältige Meinungen hierzu
gibt. Die Fraktion lehnt sich an die Aussagen der UWG an und wird die
Steuererhöhungen nicht mittragen und den Haushalt ablehnen. Seiner Meinung nach
würde die Stadt in diesem Jahr noch ohne Erhöhungen auskommen. Es müsse
vielmehr jährlich geprüft werden, inwieweit Anpassungen vorgenommen werden
müssen.
Herr Kern nimmt
nochmal Stellung zu den Umlagesystemen. Diese sind wirklich sehr schwer
erklärbar. Zu der Problematik der Langen Straße merkt Herr Kern an, dass die
Mittel für den Pflasteraustausch im Bereich der Investitionen vorgesehen sind.
Diese können haushaltstechnisch nicht für die Unterhaltung verwendet werden.
Rh Herzog erwähnt,
dass sich auch die SOLi-Fraktion gegen den Haushalt und die vorgesehenen
Steuererhöhung aussprechen wird.
Er begründet die
Ablehnung mit der unzureichenden Aufgabenerfüllung des Bundes und der Länder
was die Finanzausstattung der Kommunen betrifft. Grundlagen sind hier das
Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung. Es fehlt eine ausreichende
Finanzausstattung bzw. das fehlende Finanzausgleichssystem. Auch die
Spitzenverbände sind hier seiner Meinung nach nicht ausreichend tätig.
Alle Aufgaben, die
von Bund und Land an die Kommunen durchgereicht werden sind von
Finanzausstattungen betroffen, die nicht erfolgt.
In der
Gesamtbetrachtung des Haushaltes ist feststellbar, dass es sich bei knapp 97 %
um Pflichtaufgaben und nur etwas über 3 % um freiwillige Aufgaben handelt.
Selbst bei den dargestellten freiwilligen Aufgaben kann eine zwingende
Freiwilligkeit nicht unbedingt erkannt werden. Als Beispiel führt er die Kultur
an. Ist diese wirklich nur als freiwillig zu sehen oder ist sie gar Teil des
Bildungsauftrages? Der Gesetzesauftrag lautet: gleiche Lebensbedingungen für
alle. Von diesem Ziel scheint man weit entfernt.
Er bestreitet
nicht, dass es zu erhöhten Personalkostenansätzen gekommen ist. Das bedeutet
aber nicht, dass die Verwaltungen überbesetzt sind. Vielmehr sieht er die
Personalbemessungen weiterhin für zu eng und für eine sachgerechte
Aufgabenerfüllung nicht ausreichend. Dazu hat es Aufgabenausweitungen gegeben.
In der Zusammenfassung von Verwaltungen sieht er nicht die Lösung zur
Einsparung von Personalkosten.
Als Fazit bleibt
für ihn festzuhalten, dass die Vorgaben des Grundgesetzes und der
Niedersächsischen Verfassung auf gar keinen Fall eingehalten werden. Die kommunale
Selbstverwaltung beschränkt sich in seinen Augen nicht mehr darin, zu
entscheiden ob Steuererhöhungen kommen müssen, sondern nur noch wann und wie
hoch. Systemische Fehler werden erkannt, aber nicht geändert.
Zudem teilt er
nicht die Ansicht, dass für Bürgerinnen und Bürger eine überschaubare Belastung
vorliegt.
Rh Siemke erinnert
daran, dass in den Haushaltsberatungen auf allen drei kommunalen Ebenen
(Landkreis, Samtgemeinde und Stadt) die Themen ähnlich gelagert sind. Dieses
ist auf ein generelles strukturelles Problem auf Landkreisebene zurückzuführen.
Über Jahre zurückgestellte Investitionsstaus zeigen auf allen Ebenen ihre
Auswirkungen. Dadurch kommen in den Jahren überproportionale Ausgaben zum
Tragen.
Im Bereich der
Stadt Dannenberg (Elbe) kann diesem mit dem vorliegenden Haushaltsmodell
entgegengewirkt werden. Wenn entsprechende Erhöhung jetzt nicht vorgenommen
werden, werden die Haushaltsdebatten in den kommenden Jahren schwieriger und
die Rahmenbedingungen schlechter.
Auch er appelliert
nochmal an alle Ratsmitglieder, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu halten und
dem Haushalt zuzustimmen.
Auf Nachfrage von
stellv. Bgm Behning erläutert Herr Kern, dass bei einer Ablehnung der
Steuererhöhungen die Liquiditätskredite voraussichtlich nicht genehmigungsfrei
bleiben und seitens der Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept
verlangt werden könnte.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan wird beschlossen
b) Das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 wird
beschlossen