Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 3

Herr Kern erläutert anhand einer Präsentation die wichtigsten Eckdaten und des Haushaltes der Stadt Dannenberg (Elbe) für 2018 und geht auf die zukünftige Entwicklung ein.

Diese Präsentation wird der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

Es wird deutlich, dass die anzuwendenden Umlagesysteme die Finanzen der Stadt erheblich schwächen. Dieses Problem belastet mittlerweile alle Kommunen in der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

 

Rh M. Zuther nimmt ab 19:15 Uhr an der Sitzung teil. Nunmehr sind 18 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 

Herr Kern merkt an, dass nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten derzeit nur die Erhöhungen der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer für den Ausgleich des Haushaltes sorgen können. Er schlägt vor, die Grundsteuer A und B um 60 Hebesatzpunkte auf 510% sowie die Gewerbesteuer um 40 Hebesatzpunkte auf 420 % anzuheben und zeigt hierzu entsprechende Berechnungsbeispiele. Er erläutert die Auswirkungen der Erhöhungen auf die Steuerpflichtigen. So liegt beispielsweise bei der Erhöhung der Grundsteuer A die Steuerlast für 94,2 % der Steuerpflichtigen unter 100 € im Jahr. Bei der Grundsteuer B sind es 92,7 %. Die Steuerlast der Gewerbesteuer liegt bei 72,9 % der Gewerbetreibenden unter 1.000 € im Jahr.

 

Die Anhebung der Hebesätze sind im Fachausschuss FCD und im Verwaltungsausschuss ausgiebig diskutiert worden.

 

Auf Nachfrage von stellv. Bgm Hanke erläutert Herr Kern, dass die Beträge für das Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I nur in den Haushalten der Jahre 2015/2016 und 2017 zu finden sind. Für 2018 ist nichts vorgesehen, da keine offizielle Mitteilung über eventuelle Beträge vorliegt. Sollte diese im Laufe des Jahres eingehen, so ist dieses über einen möglichen Nachtragshaushalt oder über den Haushalt 2019 zu regulieren.

 

 

Stellv. Bgm Behning spricht einen Dank an Herrn Kern aus für die umfangreiche Vorbereitung zu den Haushaltsberatungen.

Er sieht die angespannte Lage in vielen Kommunen, so auch in der Stadt Dannenberg (Elbe). Dennoch gibt es viele Versprechungen seitens des Land und des Bundes, für die es nicht die finanzielle Mittel gibt. Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat die freiwilligen Ausgaben derart gekürzt, dass diese bei knapp 40,- € pro Kopf der Bevölkerung und Jahr liegen. Das ist bei weitem nicht gerade viel. Zudem sind weitere Einsparungen vorgenommen worden, so ist der Kulturringzuschuss gekürzt worden und die Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung durch Umrüstung auf LED-Technik laufen bereits.

Es ist seiner Ansicht nach kein weiteres Einsparpotenzial erkennbar. Die Stadt Dannenberg (Elbe) begeht in diesem Jahr ihr 725 jähriges Jubiläum. Selbst hierfür werden keine größeren finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Trotzdem warten große Aufgaben auf die Stadt, hier spricht Herr Behning zum Beispiel den Verkehrsentwicklungsplan und die Ausweisung eines möglichen Baugebietes an. Steuererhöhungen sind immer schmerzlich, aber wenn man den Bürgern die Hintergründe erklärt, werden diese meist auch verstanden. Er möchte, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) handlungsfähig bleibt und appelliert an alle Ratsmitglieder, dem vorgelegten Haushalt zuzustimmen.

 

 

Auch stellv. Bgm Hanke bedankt sich beim Kämmerer für die geleistete Arbeit. Dennoch hat seiner Meinung nach die Verwaltung ihren Auftrag nicht erfüllt und eine nochmalige Prüfung weiterer Einsparmöglichkeiten vorgenommen. Steuererhöhungen wären immer erst die letzte Instanz. Den Gewerbetreibenden sollten mehr Anreize geschaffen werden, statt die Hebesätze anzuheben. Des Weiteren müssen seiner Ansicht nach die Samtgemeinde- und die Kreisumlage deutlich gesenkt werden. Die UWG-Fraktion ist der Meinung, man komme für das Jahr 2018 ohne Steuererhöhungen aus und wird deshalb dem vorgelegten Haushalt nicht zustimmen.

 

 

Stellv. Bgm Behning entgegnet, dass auch er sehr gerne eine Senkung der Umlagesätze sehen würde und bittet stellv. Bgm Hanke in seinen Funktionen im Samtgemeinderat und im Kreistag die entsprechenden Senkungen zu beantragen.

Seiner Meinung nach sind ausreichend Einsparungen vorgenommen worden, so zum Beispiel auch in der Straßenunterhaltung.

 

 

Stellv. Bgm Schultz merkt an, dass er persönlich dem Haushalt und den damit verbundenen Steuererhöhungen zustimmen wird. Dennoch ist die Meinung seiner Fraktion hierzu uneinheitlich. Auch er hält die Erhöhungen für unverzichtbar und erträglich für die steuerpflichtigen Bürger.

Das Umlagesystem ist seiner Meinung nach schizophren und derzeit nicht änderbar.

Die Bürgerliste hat bereits seit langer Zeit vorausgesehen, dass solche Situationen eintreten werden. Die Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass das Hauptproblem zu viel Verwaltung ist. Mit knapp 50.000 Einwohner leistet sich der Landkreis 3 unterschiedliche Verwaltungen. Man müsse den Mut haben, neue Wege zu denken und zu gehen bzw. die Diskussion neu zu entfachen.

Schultz macht nochmal deutlich, dass der Austausch des Pflasters in der Langen Straße seitens seiner Fraktion grundsätzlich abgelehnt wird. Stattdessen sollten mit den dafür vorgesehenen Geldern die Sanierungsrückstände behoben werden.

 

 

Rh Zuther teilt mit, dass es auch in der Fraktion B90/Die Grünen zwiespältige Meinungen hierzu gibt. Die Fraktion lehnt sich an die Aussagen der UWG an und wird die Steuererhöhungen nicht mittragen und den Haushalt ablehnen. Seiner Meinung nach würde die Stadt in diesem Jahr noch ohne Erhöhungen auskommen. Es müsse vielmehr jährlich geprüft werden, inwieweit Anpassungen vorgenommen werden müssen.

 

 

Herr Kern nimmt nochmal Stellung zu den Umlagesystemen. Diese sind wirklich sehr schwer erklärbar. Zu der Problematik der Langen Straße merkt Herr Kern an, dass die Mittel für den Pflasteraustausch im Bereich der Investitionen vorgesehen sind. Diese können haushaltstechnisch nicht für die Unterhaltung verwendet werden.

 

 

Rh Herzog erwähnt, dass sich auch die SOLi-Fraktion gegen den Haushalt und die vorgesehenen Steuererhöhung aussprechen wird.

Er begründet die Ablehnung mit der unzureichenden Aufgabenerfüllung des Bundes und der Länder was die Finanzausstattung der Kommunen betrifft. Grundlagen sind hier das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung. Es fehlt eine ausreichende Finanzausstattung bzw. das fehlende Finanzausgleichssystem. Auch die Spitzenverbände sind hier seiner Meinung nach nicht ausreichend tätig.

Alle Aufgaben, die von Bund und Land an die Kommunen durchgereicht werden sind von Finanzausstattungen betroffen, die nicht erfolgt.

In der Gesamtbetrachtung des Haushaltes ist feststellbar, dass es sich bei knapp 97 % um Pflichtaufgaben und nur etwas über 3 % um freiwillige Aufgaben handelt. Selbst bei den dargestellten freiwilligen Aufgaben kann eine zwingende Freiwilligkeit nicht unbedingt erkannt werden. Als Beispiel führt er die Kultur an. Ist diese wirklich nur als freiwillig zu sehen oder ist sie gar Teil des Bildungsauftrages? Der Gesetzesauftrag lautet: gleiche Lebensbedingungen für alle. Von diesem Ziel scheint man weit entfernt.

Er bestreitet nicht, dass es zu erhöhten Personalkostenansätzen gekommen ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Verwaltungen überbesetzt sind. Vielmehr sieht er die Personalbemessungen weiterhin für zu eng und für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung nicht ausreichend. Dazu hat es Aufgabenausweitungen gegeben. In der Zusammenfassung von Verwaltungen sieht er nicht die Lösung zur Einsparung von Personalkosten.

 

Als Fazit bleibt für ihn festzuhalten, dass die Vorgaben des Grundgesetzes und der Niedersächsischen Verfassung auf gar keinen Fall eingehalten werden. Die kommunale Selbstverwaltung beschränkt sich in seinen Augen nicht mehr darin, zu entscheiden ob Steuererhöhungen kommen müssen, sondern nur noch wann und wie hoch. Systemische Fehler werden erkannt, aber nicht geändert.

Zudem teilt er nicht die Ansicht, dass für Bürgerinnen und Bürger eine überschaubare Belastung vorliegt.

 

 

Rh Siemke erinnert daran, dass in den Haushaltsberatungen auf allen drei kommunalen Ebenen (Landkreis, Samtgemeinde und Stadt) die Themen ähnlich gelagert sind. Dieses ist auf ein generelles strukturelles Problem auf Landkreisebene zurückzuführen. Über Jahre zurückgestellte Investitionsstaus zeigen auf allen Ebenen ihre Auswirkungen. Dadurch kommen in den Jahren überproportionale Ausgaben zum Tragen.

Im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) kann diesem mit dem vorliegenden Haushaltsmodell entgegengewirkt werden. Wenn entsprechende Erhöhung jetzt nicht vorgenommen werden, werden die Haushaltsdebatten in den kommenden Jahren schwieriger und die Rahmenbedingungen schlechter.

Auch er appelliert nochmal an alle Ratsmitglieder, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu halten und dem Haushalt zuzustimmen.

 

 

Auf Nachfrage von stellv. Bgm Behning erläutert Herr Kern, dass bei einer Ablehnung der Steuererhöhungen die Liquiditätskredite voraussichtlich nicht genehmigungsfrei bleiben und seitens der Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept verlangt werden könnte.

 

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird beschlossen

b)      Das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 wird beschlossen