Bgm Harms begrüßt die anwesenden Einwohner, Interessierten, die Vertreter des Landkreises und der Verwaltung.

Der Rat der Gemeinde Karwitz beschließt gem. § 62 Abs. 2 NKomVG einstimmig, die Einwohnerfragestunde nicht durchzuführen und stattdessen Anfragen der Anwesenden während des TOP 3 zuzulassen.

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