Sitzung: 27.02.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0055/2018
Nach § 1a Abs. Abs.
3 S. 3 BauGB können Flächen und Maßnahamen zur Vermeidung und zum Ausgleich
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auch an anderer Stelle als
am Ort des Eingriffes erfolgen, soweit dies mit einer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des
Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist.
In der Sitzung des
Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Dannenberg (Elbe) am 28.11.2017 wurde
darauf hingewiesen, dass die Kompensationsflächen möglichst in einem engeren
Zusammenhang mit dem Eingriff, zumindest im Gemeindegebiet liegen sollten.
Der Hinweis ist von
der Verwaltung zur Kenntnis genommen worden und wird bei weiteren
Bauleitplanungen berücksichtigt.
AV Siemke informiert über
den Sachverhalt.
Rh Schmidtke trägt vor,
dass StD Meyer darauf hingewiesen hat, dass für größere Ausgleichsmaßnahmen
nicht ausreichend Flächen im Stadtbereich zur Verfügung stehen, weil ein großer
Teil des Stadtgebietes unter Schutz steht.
Auf Vorschlag von Rh Herzog empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschluss:
Kompensationsflächen
werden im engen räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff geplant. Ausnahmen
sind in den Gremien der Stadt zu begründen, zu beraten und zu beschließen.