Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Ringel trägt den Sachverhalt vor.

 

Im Sommer wird der Schulanbau mit Kindergarten in Groß Gusborn bezugsfertig. Somit werden Teile bzw. das ganze Gebäude der ehemaligen Schule Siemen nicht mehr benötigt. Im Obergeschoss befindet sich eine Wohnung, die zurzeit unbefristet vermietet ist.

 

Der Sachverhalt ist allen Ratsmitgliedern bekannt. Der Rat der Gemeinde Gusborn entscheidet über die weitere Verwendung des Gebäudes hinsichtlich Vermietung oder Verkauf.

 

Es entsteht eine Diskussion über das Für und Wider von Verkauf oder Vermietung. Im Falle einer Vermietung muss an die Kosten für die Sanierung (Heizung, Dach, Herrichtung Untergeschoss) des Gebäudes gedacht werden. Die Frage ist, ob sich die weiteren Unterhaltungskosten durch Mieteinnahmen tragen werden. Auch ist ungewiss, ob sich Mietinteressenten finden lassen.

Bgm Ringel bittet die Ratsmitglieder, Ideen zu sammeln bzw. Personen anzusprechen, die Interesse hätten.

Rf Geuder denkt an eine evtl. Gründung eines Fördervereines oder Initiierung einer Sportgruppe oder dergleichen.

Zuvor sollte die Verwaltung Kosten für eine Sanierung ermitteln.

 

Zum Falle eines Verkaufes äußert Herr Pauls die Auswirkungen auf den Haushalt.

 

Rh Beckmann schlägt vor, eine entsprechende Anzeige über Vermietung oder Verkauf in der EJZ aufzugeben. So könne man sehen, welche Resonanz bestehe.

 

Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass zu gegebener Zeit bei Entscheidungen über Vermietung oder Verkauf z. B. mit Verknüpfung von Bedingungen beraten werden sollte, wie z. B. Vorrang für Gusborner Einwohner oder kinderreiche Familien.

 

Die Ratsmitglieder sind sich einig, zunächst konkrete Auskünfte bzw. Kostengegenüberstellungen bei der Verwaltung einzuholen und in einer der nächsten Ratssitzungen über Verkauf oder Vermietung des Gebäudes ehemalige Schule Siemen zu entscheiden.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Über die weitere Verwendung der ehemaligen Schule wird in einer der nächsten Sitzungen des Rates der Gemeinde Gusborn beraten und entschieden.

Die Verwaltung der Samtgemeinde wird beauftragt, Kosten für eine notwendige Sanierung im Falle einer Vermietung sowie Informationen zum Verkauf des Gebäudes hinsichtlich Ausschreibung zu ermitteln und darzustellen.