Sitzung: 15.02.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0046/2018
Bgm Ringel trägt den Sachverhalt vor.
Im Sommer wird der
Schulanbau mit Kindergarten in Groß Gusborn bezugsfertig. Somit werden Teile
bzw. das ganze Gebäude der ehemaligen Schule Siemen nicht mehr benötigt. Im
Obergeschoss befindet sich eine Wohnung, die zurzeit unbefristet vermietet ist.
Der Sachverhalt ist
allen Ratsmitgliedern bekannt. Der Rat der Gemeinde Gusborn entscheidet über
die weitere Verwendung des Gebäudes hinsichtlich Vermietung oder Verkauf.
Es entsteht eine
Diskussion über das Für und Wider von Verkauf oder Vermietung. Im Falle einer
Vermietung muss an die Kosten für die Sanierung (Heizung, Dach, Herrichtung
Untergeschoss) des Gebäudes gedacht werden. Die Frage ist, ob sich die weiteren
Unterhaltungskosten durch Mieteinnahmen tragen werden. Auch ist ungewiss, ob
sich Mietinteressenten finden lassen.
Bgm Ringel bittet
die Ratsmitglieder, Ideen zu sammeln bzw. Personen anzusprechen, die Interesse
hätten.
Rf Geuder denkt an
eine evtl. Gründung eines Fördervereines oder Initiierung einer Sportgruppe
oder dergleichen.
Zuvor sollte die
Verwaltung Kosten für eine Sanierung ermitteln.
Zum Falle eines
Verkaufes äußert Herr Pauls die Auswirkungen auf den Haushalt.
Rh Beckmann schlägt
vor, eine entsprechende Anzeige über Vermietung oder Verkauf in der EJZ
aufzugeben. So könne man sehen, welche Resonanz bestehe.
Stellv. Bgm Fahren
ergänzt, dass zu gegebener Zeit bei Entscheidungen über Vermietung oder Verkauf
z. B. mit Verknüpfung von Bedingungen beraten werden sollte, wie z. B. Vorrang
für Gusborner Einwohner oder kinderreiche Familien.
Die Ratsmitglieder
sind sich einig, zunächst konkrete Auskünfte bzw. Kostengegenüberstellungen bei
der Verwaltung einzuholen und in einer der nächsten Ratssitzungen über Verkauf
oder Vermietung des Gebäudes ehemalige Schule Siemen zu entscheiden.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Über die weitere
Verwendung der ehemaligen Schule wird in einer der nächsten Sitzungen des Rates
der Gemeinde Gusborn beraten und entschieden.
Die Verwaltung der
Samtgemeinde wird beauftragt, Kosten für eine notwendige Sanierung im Falle
einer Vermietung sowie Informationen zum Verkauf des Gebäudes hinsichtlich
Ausschreibung zu ermitteln und darzustellen.