Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Ringel trägt den Sachverhalt vor.

Es liegt ein Antrag zur Fortführung des Verkehrskonzeptes der Gruppe „Unabhängige Gusborner / Soli“ vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Zu dem Punkt 1 des Antrages:

Die Thematik ist  im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 20.11.2014 mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg  bereits diskutiert worden, seitens des Landkreises wurde damals deutlich gemacht, das der Landkreis keinen Einfluss auf die Beschriftung der Vorwegweisungstafeln an den Landes- oder Bundesstraßen hat.

 

 

Rh Peemöller gibt ergänzende Erläuterungen zu dem gestellten Antrag.

Zu Pkt. 1 des Antrages

 

Er führt aus, dass der Durchgangsverkehr durch die Gusborner Dörfer in den letzten Jahren stark zugenommen habe, besonders durch Zadrau, Klein Gusborn und Quickborn. Es handele sich um Durchgangsverkehr aus Wolfsburg, Braunschweig, Schwerin, Rostock sowie aus Süddeutschland. Dieser Verkehr solle eigentlich über die Bundesstraßen geleitet werden.

Als erste Maßnahme wird eine Änderung der Beschilderung beantragt, um dem entgegen zu wirken.

Mit dem Hinweis der Verwaltung sei er bzw. die Gruppe so nicht einverstanden. Es müsse sich eine Möglichkeit der Einwirkung auf die Hinweisbeschilderung finden lassen.

 

Rh Beckmann ergänzt, dass man dem Durchgangsverkehr von Dömitz-Richtung Braunschweig-  Hannover vorgeben müsse, dass die Bundesstraße zu nutzen sei.  Die Gemeinde- Samtgemeinde-  und Kreisstraßen seien für diese Verkehrsbelastung nicht ausgebaut. Die Allgemeinheit müsse Interesse daran haben, dass nicht der überörtliche Verkehr diese Straßen kaputt fährt.

 

Bgm Ringel führt aus, dass er dem Antrag grundsätzlich zustimmt. Er ruft aber in Erinnerung, dass der Landkreis auf diese Vorwegweisung keinen Einfluss hat. Dieses wird vom Land bestimmt. Bei Vorwegweisern gibt es Prioritäten, nämlich die Nah- und Fernziele – und die Vorwegweiser weisen immer auf das nächstgelegene Fernziel hin; in diesem Fall Dannenberg- Uelzen . Er stellt infrage, dass dem Antrag entsprochen wird.

 

Nach kurzer Aussprache sind sich die Ratsmitglieder einstimmig einig, den Antrag an die Landesbehörde , Straßenbauverwaltung, zu stellen.

Des weiteren auch an den Landkreis und die Samtgemeinde zur Abgabe einer positiven Stellungnahme dazu. 

 

 

Zu Pkt. 2 ) des Antrages erläutert Rh Peemöller, wie man mit dem Navigationsprogramm über die Dörfer geleitet wird (bei Eingabe kürzeste Verbindung).

Dem gelte es, entgegen zu wirken.

Es soll eine Anfrage an den Landkreis gerichtet werden, welche Möglichkeiten der Einflussnahme es gibt, desgleichen auch für die Punkte 3, 4 und 5 des Antrages mit der Bitte um Stellungnahme und Abhilfe.

 

Rh Beckmann ergänzt, dass der Antrag auch an die politischen Gremien des Landkreises (Verkehrsausschuss) gerichtet und an die Samtgemeinde bei den zuständigen Gremien eingereicht werden soll.

Die Ratsmitglieder sind sich auch hierzu einstimmig einig, so zu verfahren.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Gusborn stellt gemäß dem Antrag der Gruppe „Unabhängige Gusborner/Soli“ zur Fortführung des Gusborner Verkehrskonzeptes (sh. Anlage I dieser Niederschrift) folgende Anträge:

 

Zu 1 )

Der Antrag zur Änderung der Hinweisbeschilderung wird an die Landesbehörde,  Straßenbauverwaltung, gestellt.

Des Weiteren wird er auch beim Landkreis Lüchow-Dannenberg und bei der Samtgemeinde Elbtalaue mit der Bitte um Abgabe einer positiven Stellungnahme dazu eingereicht.

 

Zu 2 )-5 )

 

Es wird eine Anfrage an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gerichtet, welche Möglichkeiten der Einflussnahme es gibt, sowie mit der Bitte um Stellungnahme und Abhilfe.

 

Der Antrag wird auch an die politischen Gremien des Landkreises Lüchow-Dannenberg (Verkehrsausschuss) und der Samtgemeinde Elbtalaue an die zuständigen Gremien gerichtet.