Sitzung: 15.02.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0035/2018
Bgm Ringel trägt den Sachverhalt vor.
Es liegt ein Antrag
zur Fortführung des Verkehrskonzeptes der Gruppe „Unabhängige Gusborner / Soli“
vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Zu dem Punkt 1 des
Antrages:
Die Thematik
ist im Rahmen einer Ortsbesichtigung am
20.11.2014 mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
bereits diskutiert worden, seitens des Landkreises wurde damals deutlich
gemacht, das der Landkreis keinen Einfluss auf die Beschriftung der
Vorwegweisungstafeln an den Landes- oder Bundesstraßen hat.
Rh Peemöller gibt
ergänzende Erläuterungen zu dem gestellten Antrag.
Zu Pkt. 1 des Antrages
Er führt aus, dass
der Durchgangsverkehr durch die Gusborner Dörfer in den letzten Jahren stark
zugenommen habe, besonders durch Zadrau, Klein Gusborn und Quickborn. Es
handele sich um Durchgangsverkehr aus Wolfsburg, Braunschweig, Schwerin,
Rostock sowie aus Süddeutschland. Dieser Verkehr solle eigentlich über die
Bundesstraßen geleitet werden.
Als erste Maßnahme
wird eine Änderung der Beschilderung beantragt, um dem entgegen zu wirken.
Mit dem Hinweis der
Verwaltung sei er bzw. die Gruppe so nicht einverstanden. Es müsse sich eine
Möglichkeit der Einwirkung auf die Hinweisbeschilderung finden lassen.
Rh Beckmann ergänzt,
dass man dem Durchgangsverkehr von Dömitz-Richtung Braunschweig- Hannover vorgeben müsse, dass die
Bundesstraße zu nutzen sei. Die
Gemeinde- Samtgemeinde- und Kreisstraßen
seien für diese Verkehrsbelastung nicht ausgebaut. Die Allgemeinheit müsse
Interesse daran haben, dass nicht der überörtliche Verkehr diese Straßen kaputt
fährt.
Bgm Ringel führt
aus, dass er dem Antrag grundsätzlich zustimmt. Er ruft aber in Erinnerung,
dass der Landkreis auf diese Vorwegweisung keinen Einfluss hat. Dieses wird vom
Land bestimmt. Bei Vorwegweisern gibt es Prioritäten, nämlich die Nah- und
Fernziele – und die Vorwegweiser weisen immer auf das nächstgelegene Fernziel
hin; in diesem Fall Dannenberg- Uelzen . Er stellt infrage, dass dem Antrag
entsprochen wird.
Nach kurzer
Aussprache sind sich die Ratsmitglieder einstimmig einig, den Antrag an die
Landesbehörde , Straßenbauverwaltung, zu stellen.
Des weiteren auch
an den Landkreis und die Samtgemeinde zur Abgabe einer positiven Stellungnahme
dazu.
Zu Pkt. 2 ) des Antrages erläutert Rh Peemöller, wie
man mit dem Navigationsprogramm über die Dörfer geleitet wird (bei Eingabe
kürzeste Verbindung).
Dem gelte es,
entgegen zu wirken.
Es soll eine
Anfrage an den Landkreis gerichtet werden, welche Möglichkeiten der
Einflussnahme es gibt, desgleichen auch für die Punkte 3, 4 und 5 des Antrages mit der Bitte um Stellungnahme und
Abhilfe.
Rh Beckmann
ergänzt, dass der Antrag auch an die politischen Gremien des Landkreises
(Verkehrsausschuss) gerichtet und an die Samtgemeinde bei den zuständigen
Gremien eingereicht werden soll.
Die Ratsmitglieder
sind sich auch hierzu einstimmig einig, so zu verfahren.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Gusborn stellt gemäß dem Antrag der Gruppe
„Unabhängige Gusborner/Soli“ zur Fortführung des Gusborner Verkehrskonzeptes
(sh. Anlage I dieser Niederschrift) folgende Anträge:
Zu 1 )
Der Antrag zur
Änderung der Hinweisbeschilderung wird an die Landesbehörde, Straßenbauverwaltung, gestellt.
Des Weiteren wird
er auch beim Landkreis Lüchow-Dannenberg und bei der Samtgemeinde Elbtalaue mit
der Bitte um Abgabe einer positiven Stellungnahme dazu eingereicht.
Zu 2 )-5 )
Es wird eine
Anfrage an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gerichtet, welche Möglichkeiten der
Einflussnahme es gibt, sowie mit der Bitte um Stellungnahme und Abhilfe.
Der Antrag wird
auch an die politischen Gremien des Landkreises Lüchow-Dannenberg
(Verkehrsausschuss) und der Samtgemeinde Elbtalaue an die zuständigen Gremien
gerichtet.