Sitzung: 22.02.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 30/0587/2017
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 02.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Reetsmoor zu
ändern.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 03.11.2017 bis
zum 04.12.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Naturpark Elbhöhen-Drawehn
- Biosphärenreservatsverwaltung
- Nds. Landesforsten
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I der Vorlage) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Reetsmoor 2. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen bei Beschlussfassung:
· Ca. 250 € Bekanntmachungskosten
Anlagen der Vorlage:
· Anlage I: Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB
· Anlage II: Bebauungsplan Reetsmoor- 2. Änderung mit
Begründung
Als Gast zu diesem
TOP gibt Stadtplaner Henrik Böhme ausführliche Erläuterungen zu der Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere
zu Ausführungen eines Bürgers, sowie der Pläne des B-Planes.
Der Fachausschuss
BPSUH sowie der VAH haben den nachstehend formulierten Beschluss empfohlen.
Nach Beantwortung
von Fragen fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Reetsmoor – 2. Änderung wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.