Sitzung: 22.02.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2/0026/2018
StDir Meyer verlässt den Sitzungsraum.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2016 wurde am 01.08.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.12.2017
erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen ist die Stellungnahme des
Stadtdirektors der Vorlage beigefügt.
Es sind
2016 folgende überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt entstanden:
Ordentlicher Ergebnishaushalt:
Budget 2:
Rechnungsprüfungsgebühren, Überschreitung in Höhe von 152,00 Euro liegt im
Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.
Außerordentlicher
Ergebnishaushalt:
Budget 0: Aufwendungen für
Vorjahre, Überschreitung in Höhe von 2.145,87 Euro liegt im
Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.
Budget 3: diverse
Aufwendungen für Vorjahre 4.272,52 Euro, Buchverluste bei
Grundstücksveräußerungen 3.490,00 Euro.
Im
investiven Bereich gab es folgende überplanmäßige Inanspruchnahme:
Budget 0:
Haushaltsreste
und Ansatz: 3.000,00 Euro
Ist und
neue Haushaltsreste: 3.781,83 Euro
Überschreitung: 781,83 Euro
Begründung: Beschaffung Inventar Archäologisches
Zentrum, Überschreitung in Höhe von 781,83
Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt
Das Rechnungsprüfungsamt
hat abschließend folgendes festgestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen der Vorlage:
- Rechenschaftsbericht
2016
- Prüfbericht
2016
- Stellungnahme
des Stadtdirektors zum Prüfbericht 2016
Stellv. StDir Kern
ergänzt, dass der Ergebnishaushalt 2016 mit einem Überschuss i. H. v. rd.
218.000,- € abschließt. Der außerordentliche Ergebnishaushalt schließt mit
einem Defizit von 5.000,- € ab.
Das RPA hat
festgestellt, dass der Jahresabschluss 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht.
Der VAH hat den
nachstehenden Beschluss empfohlen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2016 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 218.240,13 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.125,57
Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
7.762,52 Euro wird zugestimmt.
StDir Meyer nimmt
wieder an der Sitzung teil.