Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

StDir Meyer verlässt den Sitzungsraum.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde am 01.08.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.12.2017 erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen ist die Stellungnahme des Stadtdirektors der Vorlage beigefügt.

 

Es sind 2016 folgende überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt entstanden:

 

Ordentlicher Ergebnishaushalt:

Budget 2: Rechnungsprüfungsgebühren, Überschreitung in Höhe von 152,00 Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

 

Außerordentlicher Ergebnishaushalt:

Budget 0: Aufwendungen für Vorjahre, Überschreitung in Höhe von 2.145,87 Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

Budget 3: diverse Aufwendungen für Vorjahre 4.272,52 Euro, Buchverluste bei Grundstücksveräußerungen 3.490,00 Euro.

 

Im investiven Bereich gab es folgende überplanmäßige Inanspruchnahme:

 

Budget 0:
Haushaltsreste und Ansatz:   3.000,00 Euro

Ist und neue Haushaltsreste: 3.781,83 Euro

Überschreitung:                      781,83 Euro

Begründung: Beschaffung Inventar Archäologisches Zentrum, Überschreitung in Höhe von 781,83 Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

Finanzielle Auswirkungen:

  • Keine

 

Anlagen der Vorlage:

  • Rechenschaftsbericht 2016
  • Prüfbericht 2016
  • Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfbericht 2016

 

 

 

Stellv. StDir Kern ergänzt, dass der Ergebnishaushalt 2016 mit einem Überschuss i. H. v. rd. 218.000,- € abschließt. Der außerordentliche Ergebnishaushalt schließt mit einem Defizit von 5.000,- € ab.

Das RPA hat festgestellt, dass der Jahresabschluss 2016 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

 

Der VAH hat den nachstehenden Beschluss empfohlen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 218.240,13 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.125,57 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,

d)      Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 7.762,52 Euro wird zugestimmt.

 

StDir Meyer nimmt wieder an der Sitzung teil.