Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

 

 

Der Haushaltsplanentwurf 2018 wurde bereits Ende Januar 2018 versandt.

 

Stellv. StDir Kern trägt die Eckpunkte des Haushaltes 2018 vor.

 

Es gab Veränderungen zum Entwurf des Planes, die in den Fachausschüssen und im VAH vorgetragen worden sind.

 

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Ergebnis von 4.316.000 in Erträgen und Aufwendungen ab und ist somit ausgeglichen.

In 2018 kann mit ähnlich hohen Gewerbesteuererträgen wie 2017 gerechnet werden, derzeit rd. 700.000,- €.

Auch wird mit Mehrerträgen von rd. 180.000,- € bei den Einkommenssteueranteilen gerechnet; sie sind gestiegen aufgrund der guten Steuerentwicklung und Neufestsetzung der Schlüsselzahlen. Für die Stadt Hitzacker (Elbe) bedeutet das eine erhebliche Steigerung gegenüber den alten Schlüsselzahlen.

 

Es gibt Mehraufwendungen gegenüber dem Haushalt 2017.

An die VERDO GmbH muss ein höherer Nachschuss gezahlt werden, das sind rd. 54.000,- € , da Brandschutzauflagen zu erfüllen sind.

Im AZH sind Holzwurmbekämpfungsmaßnahmen erforderlich, dafür sind 34.000,- € mehr als 2017 eingestellt worden.

Zusätzlich sind Mittel i. H. v. 20.000,- € für die Wiederherstellung der zugewachsenen Sichtschneisen am Weinberg veranschlagt, diese werden in mehreren Schritten in 2018, 2019 und 2020 vorgenommen.

 

Insgesamt sind 203.700,- € für Investitionen vorgesehen, davon

125.000,- € zur Attraktivitätssteigerung der Dauerausstellung im AZH. Für die Teilerneuerung werden Zuschüsse erwartet, der Eigenanteil wird aus Grundstückserlösen finanziert.

 

Die Erneuerung der Heizungsanlage im Museum „Das alte Zollhaus“ verursacht Kosten i.H.v.  52.000,- € , da die 3 abgängigen alten Heizungen nicht mehr den geltenden Verordnungen entsprechen. Außerdem werden hohe Wartungskosten verursacht und sie haben einen hohen Energieverbrauch.

 

Für ein zusätzliches Buswartehäuschen in Bahrendorf sind 9.000,- € vorgesehen,

5.000,- € für die Erneuerung von Spielgeräten auf Spielplätzen und für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungseinrichtungen sind 10.000,- € eingeplant.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Erträgen der Grundstücksverkäufe und Kreditaufnahmen i. H. v.  von 62.900,- €.

 

Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite beträgt 674.000,- € und liegt im Rahmen der genehmigungsfreien Grenze. 

 

Der Jahresabschluss 2017 verzeichnete einen Überschuss von 75.000,-  €, der Haushalt 2018 ist ausgeglichen, trotzdem sind alte Fehlbeträge aus Vorjahren abzudecken, diese betrugen 700.000,- € bis 2016 , und wenn sich der Überschuss 2017 so bestätigt, werden noch 625.000,- €  vorgetragen. Weiterhin ist eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung geboten, um die Fehlbeträge aus Vorjahren weiter abzuschmelzen.

 

Der VAH hat die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan empfohlen. 

 

 

Rf Laudel-Voigt greift den Hinweis auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Pflege der Grünanlagen.

Rh Zühlke hatte beispielsweise auf die Aufwendungen der Pflege einer Berberitzenhecke aufmerksam gemacht, die fast 10.000,- € betrugen.

Damit u. a. der Verbleib der Steuergelder verfolgt werden kann und die Grünanlagenpflege  wirtschaftlich betrieben wird, stellt sie den Antrag, dass die Abrechnungen hierzu in der Verwaltung eingesehen werden können, um mehr Transparenz zu haben.

 

Stellv. Bgm Wedler übernimmt die Sitzungsleitung ab 19.39 Uhr.

Bgm Mertins wechselt an den Sitzungstisch.

 

Rh Schneeberg führt aus, dass er mit dem vorgeschlagenen Haushalt 2018 zwar einverstanden sei, man solle aber auch an die Steuerzahler hinsichtlich der Höhe der Steuersätze von 600 % bei den Realsteuern in Hitzacker (Elbe) denken, welche die Bürger sehr belasten.

Zum Vergleich berichtet er über Hebesätze einiger Landeshauptstädte in Deutschland wie Erfurt, Hamburg, München, Kiel, Magdeburg, Mainz oder Düsseldorf, die bei 440 – 540 % liegen.

Die Entwicklung des Haushaltes sei genau zu beobachten und sobald es möglich sei, solle über eine Senkung der Steuersätze beraten werden.

 

StDir Kern erläutert, dass die Erhöhung der Steuersätze im Jahre 2015 notwendig war, da die Gewerbesteuererträge eingebrochen waren. Andere Kommunen müssen die Hebesätze jetzt anheben, da u. a. Umlagen im Landesdurchschnitt steigen. Hannover liegt beispielsweise bei 800 %.

 

Rh Dr. Jastram erinnert daran, dass er seit Jahren Kritik an dem Aufbau des Etats übe.

Die Analyse der Personalkosten und Sach- und Dienstleistungen sei sehr schwer nachvollziehbar, sie seien auf die einzelnen Abteilungen aufgeteilt, dazu müsse man 70-80 Seiten des Haushaltsplanes aufarbeiten.

Zum Haushaltsvolumen bemerkt er, dass der Etat zwar Erträge u. Aufwendungen von rd. 4 Mio. € aufweise, davon aber ein großer Teil Transferzahlungen, Samtgemeinde- und Kreisumlage, durchlaufende Posten, Abschreibungen und Gewerbesteuer seien.

 

Somit blieben rd. 1 Mio €, davon rd. 800.000,- € für Unterhaltung, Bauten, und Anlagen.

 

Ihm sei aufgefallen, dass die Personalkosten um rund 1 / 3  bis 1 / 2  erhöht seien, teils für die Mitarbeiter des AZH, aber merklich bei den Kosten für die Unterhaltung der Straßen und Grünanlagen, seitdem die 2 Stadtmitarbeiter eingestellt wurden. Es sollten sich die Kosten des KDE reduzieren, dieses sei aber nicht eingetreten bzw. nicht eingehalten worden.

Er würde daher die weitere Entwicklung genau beobachten. 

 

Erfreulich sei, dass nur noch 1.000,- € für Beratungen u. Prozesskosten eingeplant seien.

Der Gesamthaushalt sei für ihn zzt. nicht besser aufstellbar und akzeptabel, deswegen würde er  diesem zustimmen.

Bgm Mertins bemerkt, dass es erhebliche Rückstände bei den Arbeiten der Unterhaltung gegeben habe, insbesondere in der Pflege der öffentlichen Flächen, der Straßenseitenräume, Bürgersteige und Grünanlagen, und deswegen die Stadtmitarbeiter eingestellt worden seien. Dafür sollten Mittel bei der Straßenunterhaltung und Kosten der KDE eingespart werden.

 

 

Er stellt den Antrag, einen gebrauchten Kommunaltrecker (Produkt Hagener Weg) mit Mähwerk zu kaufen, um die Mietkosten für das zzt. vorhandene Mähgerät einzusparen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20.000,- € . Der Antrag wurde von ihm vorab an die Fraktionen des Rates gesandt.

 

(Sachverhalt siehe hierzu VAH-Protokoll X/13 vom 12.02.2018 zu TOP 11, Seite 11).

 

Rh Flindt entgegnet, dass bereits im VAH Einigkeit darüber bestand, dass zu diesem Antrag erst eine Vorberatung im Fachausschuss stattfinden soll.

Es seien noch Fragen offen, die vorher geklärt werden müssen.

Die CDU-Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Sollte sich eine Mehrheit im Rat für den Antrag von Bgm Mertins finden, werde die CDU-Fraktion den Haushalt 2018 ablehnen.

 

Auch Rf Neumann kündigt eine Ablehnung dieses Antrages an, die Berechnung sei nicht nachvollziehbar, es seien viele Fragen offen und sie fordert ebenfalls eine Vorberatung.

Auch die SPD-Fraktion würde den Haushalt ablehnen, wenn der Antrag von Bgm Mertins  berücksichtigt werden sollte.

 

Stellv. StDir Kern erinnert an die Diskussion im VAH, es war sich darauf verständigt worden, diese Beratung zu gegebener Zeit in Ruhe im Fachausschuss zu führen.

Ungeklärt sei, ob der Kommunaltrecker auf 9 Jahre abgeschrieben werden kann, denn der Trecker, der erworben werden solle, ist 12 Jahre alt. Ob dieser dann noch investiv ist, sei fraglich und erfordert Klärung mit dem RPA.

Außerdem müssen bei einer Kaufsumme von 20.000,- €  3 vergleichbare Angebote eingeholt werden.

 

Bgm Mertins ergänzt, dass der Betriebshof sich jetzt in Dannenberg (Elbe) befinde und es lange Wege gäbe, um den Trecker nach Hitzacker (Elbe) zu holen. Das würde Kosten und Arbeitszeit binden.

 

Bgm Mertins zieht den Antrag zurück, möchte aber, dass sich umgehend der Fachausschuss damit befasst und das Verfahren erläutert wird. Er fordert eine detaillierte Auswertung über die Kosten des Produktes Hagener Weg, um dem entgegensteuern zu können, wenn die Kosten zu hoch erscheinen.

 

Auf die Frage, ob der Trecker dann noch in 2018 erworben werden kann, erläutert Herr Kern, dass dies dann nur über einen Nachtragshaushalt abzuwickeln sei. Und wenn der Kauf über Kreditaufnahme finanziert werden müsse, setze das die Genehmigung der Kommunalaufsicht  voraus.

 

 

Stellv. Bgm Wedler lässt über den gestellten Antrag von Rf Laudel-Voigt abstimmen.

Über diesen Antrag wird als gesonderter Beschluss abgestimmt.

 

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Kosten für die Grünanlagenpflege incl. dem Produkt Hagener Weg dem Fachausschuss zur Einsichtnahme vorzulegen.

 

 

Abstimmung     Ja            12

 

Einstimmig beschlossen

 

 

 

Anschließend lässt stellv. Bgm Wedler über den Beschluss zum Haushalt 2018 abstimmen.

 

Der StRH fasst folgenden

 

Beschluss:

 

a)      Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird beschlossen

Einstimmig beschlossen
Ja           11           Enthaltung         1

b)      Das Investitionsprogramm 2017 – 2021 wird beschlossen

Einstimmig beschlossen
Ja           12