Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Es liegt eine Anfrage vom
AV vor. FDL Donnerstag liest die Anfrage vor.
Hat die Verwaltung der Stadt Hitzacker bis jetzt Anstrengungen unternommen ein
öffentliches Wegekataster für den Amtsbezirk der Stadt anzulegen? Wenn ja mit
welchem Ergebnis, wenn nein, aus welchen Gründen?
FDL Donnerstag führt dazu aus, dass in der Stadt Hitzacker (Elbe)
unterschiedliche Straßen in verschiedenen Baulasten gibt. Die drei
Klassifizierungen sind Bundes- und Landesstraßen, Kreisstraßen und
Gemeindestraßen.
Die Gemeindestraßen
unterteilen sich wiederum in gewidmete und ungewidmete Straßen Für den Benutzer
ist die jeweilige Zuordnung irrelevant, sofern für ihn kein nutzungsverbot
erkennbar ist und er davon ausgeht, dass die Straße öffentlich genutzt werden
darf.
Bei der Betrachtung des
Baulastträgers, ist jeder Eigentümer für seine Straße grundsätzlich selbst im
Sinne der Unterhaltung verantwortlich.
Bei gewidmeten Straßen wird
zudem immer das öffentliche Interesse dargelegt. Hier können auch Flächen im
Privateigentum sein, die dann durch die Widmung der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden. Dadurch geht dann auch die Baulast in der Regel auf
die Gemeinde über. Bei der Gemeinde befinden sich auch die Widmungsblätter. In
Zweifelsfragen werden diese für die Klärung einer Baulast herangezogen.
Ein öffentliches
Straßenkataster liegt nicht vor.
Der Ausschuss nimmt die
Erläuterung auf die Anfrage zur Kenntnis.