Es liegt eine Anfrage vom AV vor. FDL Donnerstag liest die Anfrage vor.
Hat die Verwaltung der Stadt Hitzacker bis jetzt Anstrengungen unternommen ein öffentliches Wegekataster für den Amtsbezirk der Stadt anzulegen? Wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, aus welchen Gründen?
FDL Donnerstag führt dazu aus, dass in der Stadt Hitzacker (Elbe) unterschiedliche Straßen in verschiedenen Baulasten gibt. Die drei Klassifizierungen sind Bundes- und Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.

Die Gemeindestraßen unterteilen sich wiederum in gewidmete und ungewidmete Straßen Für den Benutzer ist die jeweilige Zuordnung irrelevant, sofern für ihn kein nutzungsverbot erkennbar ist und er davon ausgeht, dass die Straße öffentlich genutzt werden darf.

Bei der Betrachtung des Baulastträgers, ist jeder Eigentümer für seine Straße grundsätzlich selbst im Sinne der Unterhaltung verantwortlich. 

Bei gewidmeten Straßen wird zudem immer das öffentliche Interesse dargelegt. Hier können auch Flächen im Privateigentum sein, die dann durch die Widmung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dadurch geht dann auch die Baulast in der Regel auf die Gemeinde über. Bei der Gemeinde befinden sich auch die Widmungsblätter. In Zweifelsfragen werden diese für die Klärung einer Baulast herangezogen.

Ein öffentliches Straßenkataster liegt nicht vor. 

 

Der Ausschuss nimmt die Erläuterung auf die Anfrage zur Kenntnis.