Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 30/0587/2017
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am
02.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Reetsmoor zu ändern.
Zu a)
Im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie
der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 03.11.2017 bis zum 04.12.2017 aus.
Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Naturpark Elbhöhen-Drawehn
- Biosphärenreservatsverwaltung
- Nds. Landesforsten
- Bürger aus Braasche
Anregungen und Bedenken wurden gem. dem
Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.
Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist
das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der
Bebauungsplan Reetsmoor 2. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen bei
Beschlussfassung:
· Ca. 250 € Bekanntmachungskosten
Anlagen:
· Anlage I: Abwägungsvorschlag gem. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
· Anlage II: Bebauungsplan Reetsmoor- 2.
Änderung mit Begründung
FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt anhand der
Vorlage. Es wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
Der BPSUH empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der
Bebauungsplan Reetsmoor – 2. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.