Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 02.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Reetsmoor zu ändern.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 03.11.2017 bis zum 04.12.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-      Landkreis Lüchow-Dannenberg

-      Naturpark Elbhöhen-Drawehn

-      Biosphärenreservatsverwaltung

-      Nds. Landesforsten

-      Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Reetsmoor 2. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·    Ca. 250 € Bekanntmachungskosten

 

Anlagen:

·    Anlage I: Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

·    Anlage II: Bebauungsplan Reetsmoor- 2. Änderung mit Begründung

 

 

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Es wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a)    Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)    Der Bebauungsplan Reetsmoor – 2. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.