Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0021/2018
Sachverhalt:
Für den Zeitraum
der Brückenbaumaßnahme (März bis Dezember 2018) an der Brücke über der
Landesstraße L 231 auf der Bahnverbindung Dannenberg / Hitzacker, ist es
angedacht Parkmöglichkeiten für ca. 30 Pkw im näheren Bereich des Bahnhofes
Hitzacker auszuweisen.
Diese zusätzlichen
Parkmöglichkeiten sollen die Fahrzeuge von Bahnreisenden aufnehmen, welche im
Normalfall in Dannenberg auf den Zug umsteigen würden.
Nach Prüfung der
örtlichen Situation ist es vorgesehen, den westlichen Bereich des Bahnhofsweges
gem. der Einzeichnung auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) auszuweisen.
Desweitern soll der nördliche Abschnitt der Straße „Am Galgenberg“ gem. der
Einzeichnung auf dem beigefügten Lageplan (Anlage II) ausgewiesen werden.
Für die Ausweisung
ist ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der Samtgemeinde Elbtalaue als
zuständige Verkehrsbehörde zu stellen.
FDL Donnerstag
trägt den Sachverhalt vor.
Er weist darauf
hin, dass ein entsprechender Parkplatz für die Zeit des Pendelverkehrs
abgelehnt wurde. Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt erläutert FDL Donnerstag,
dass verschiedene Zeiträume als Bauphasen angegeben sind. Er betont, dass die
Samtgemeinde abgesichert ist, wenn sie über den gesamten Zeitraum der Bauphase
die Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellt, da bereits jetzt eine Verlängerung
der Bauphase bekannt wurde.
Rh Porip hält das
Parkkonzept für vernünftig, stellt jedoch in Frage, ob die Stadt Hitzacker
(Elbe) die Kosten von 500 € für die Maßnahme tragen muss.
FDL Donnerstag entgegnet, dass der Antragsteller, in diesem
Fall die Stadt Hitzacker (Elbe), die entsprechenden Kosten zu tragen hat. Er
erläutert, dass die Verkehrszeichen lediglich der Ausweisung dienen um den
Parkbereich konkret definieren zu können. Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt weist FDL Donnerstag darauf hin, dass die
Kosten die Beschaffung, den Auf- und Abbau und die notwendige Befestigung
beinhalten.
Rh Flindt merkt an,
dass das Anlegen eines Parkstreifens in der Straße „Am Galgenberg“ das Abbiegen
erheblich erschweren wird. Er befürchtet, dass die Verkehrsteilnehmer auf die
Gegenfahrbahn ausweichen, was eine erhebliche Gefahr mit sich bringt.
Rh Porip schlägt
vor den Beschluss dahingehend zu erweitern, dass die Beschilderung erst
aufgestellt wird, sofern eine Notwendigkeit hierfür vorliegt und diese
Notwendigkeit durch den VA festzustellen ist.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Der in der Anlage I
der Vorlage gekennzeichnete Bereich des „Bahnhofsweges“ sowie der in der Anlage
II der Vorlage gekennzeichnete Bereich der Straße „Am Galgenberg“ werden als
zusätzliche Parkmöglichkeiten während der Bauphase (März bis Dezember 2018) an der
Brücke über der Landesstraße 231
ausgewiesen. Hierfür wird ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der SG
Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.
Das Aufstellen der
Beschilderung für die zusätzlichen Parkmöglichkeiten wird erst durchgeführt,
wenn eine Notwendigkeit dazu besteht. Diese Notwendigkeit wir durch den VA
festgestellt.