Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Für den Zeitraum der Brückenbaumaßnahme (März bis Dezember 2018) an der Brücke über der Landesstraße L 231 auf der Bahnverbindung Dannenberg / Hitzacker, ist es angedacht Parkmöglichkeiten für ca. 30 Pkw im näheren Bereich des Bahnhofes Hitzacker auszuweisen.

Diese zusätzlichen Parkmöglichkeiten sollen die Fahrzeuge von Bahnreisenden aufnehmen, welche im Normalfall in Dannenberg auf den Zug umsteigen würden.

Nach Prüfung der örtlichen Situation ist es vorgesehen, den westlichen Bereich des Bahnhofsweges gem. der Einzeichnung auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) auszuweisen. Desweitern soll der nördliche Abschnitt der Straße „Am Galgenberg“ gem. der Einzeichnung auf dem beigefügten Lageplan (Anlage II) ausgewiesen werden.

Für die Ausweisung ist ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde zu stellen.

FDL Donnerstag trägt den Sachverhalt vor.

Er weist darauf hin, dass ein entsprechender Parkplatz für die Zeit des Pendelverkehrs abgelehnt wurde. Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt erläutert FDL Donnerstag, dass verschiedene Zeiträume als Bauphasen angegeben sind. Er betont, dass die Samtgemeinde abgesichert ist, wenn sie über den gesamten Zeitraum der Bauphase die Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellt, da bereits jetzt eine Verlängerung der Bauphase bekannt wurde.

Rh Porip hält das Parkkonzept für vernünftig, stellt jedoch in Frage, ob die Stadt Hitzacker (Elbe) die Kosten von 500 € für die Maßnahme tragen muss.

FDL Donnerstag entgegnet, dass der Antragsteller, in diesem Fall die Stadt Hitzacker (Elbe), die entsprechenden Kosten zu tragen hat. Er erläutert, dass die Verkehrszeichen lediglich der Ausweisung dienen um den Parkbereich konkret definieren zu können. Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt weist FDL Donnerstag darauf hin, dass die Kosten die Beschaffung, den Auf- und Abbau und die notwendige Befestigung beinhalten.

Rh Flindt merkt an, dass das Anlegen eines Parkstreifens in der Straße „Am Galgenberg“ das Abbiegen erheblich erschweren wird. Er befürchtet, dass die Verkehrsteilnehmer auf die Gegenfahrbahn ausweichen, was eine erhebliche Gefahr mit sich bringt.

Rh Porip schlägt vor den Beschluss dahingehend zu erweitern, dass die Beschilderung erst aufgestellt wird, sofern eine Notwendigkeit hierfür vorliegt und diese Notwendigkeit durch den VA festzustellen ist.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

 

Der in der Anlage I der Vorlage gekennzeichnete Bereich des „Bahnhofsweges“ sowie der in der Anlage II der Vorlage gekennzeichnete Bereich der Straße „Am Galgenberg“ werden als zusätzliche Parkmöglichkeiten während der Bauphase (März bis Dezember 2018) an der Brücke über der Landesstraße  231 ausgewiesen. Hierfür wird ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der SG Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.

Das Aufstellen der Beschilderung für die zusätzlichen Parkmöglichkeiten wird erst durchgeführt, wenn eine Notwendigkeit dazu besteht. Diese Notwendigkeit wir durch den VA festgestellt.