Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

 

Der Jeetzeldeichverband beantragt demnächst die Planfeststellung zur Erhöhung und Verstärkung des vorhandenen Deiches zwischen Elbe-km 519,80 und 521,95 (Hochwasserschutzwand-Wussegel bis Hochwasserschutzwand Hitzacker), sowie Verlegung der Kreisstraße als Deichverteidigungsweg einschließlich Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege. Hiermit sollen Fehlhöhen im vorhandenen Deich egalisiert und ein Hochwasserschutz nach dem Stand der Technik errichtet werden.

 

Am Deichfuß an der südlichen Seite des Deiches verläuft der oben genannte kommunale Weg. Dieser Weg wird teilweise überbaut. Es wird vertraglich geregelt, dass der Weg in ähnlicher Weise wieder hergestellt werden muss. Sollte dieses im Planfeststellungsbeschluss bereits geregelt sein, kann der Passus entfallen.

 

Derzeit ist geplant, möglicherweise ein Verkehrswertgutachten durch das NLWKN in Auftrag zu geben. Sollten sich danach die Richtwerte bzw. Verkehrswerte auch für die Flächen der Stadt Hitzacker (Elbe) anders ergeben, so hat eine Ausgleichzahlung zu erfolgen.

Der Bodenrichtwert liegt zum Bewertungsstichtag 31.12.2016 je nach Lage und Beschaffenheit zurzeit zwischen 1,25 (Grünland) und 2,15 € (Acker). Nach Empfehlung des Gutachterausschusses ist bei Straßenflächen der Wert der umgebenen Grün – oder Ackerflächen zugrunde zu legen.

Teilzahlungen sollten nicht erfolgen, da dies in Vergangenheit zu einem erheblichen Mehraufwand für beide Parteien geführt hat.

Detaillierte Lagepläne können bei Bedarf in der Sitzung eingesehen werden.

 

Herr Warnecke vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellt die Notwendigkeit des Verkaufs anhand der vorliegenden Pläne vor.

Herr Warnecke erklärt den Anwesenden, dass eine Erhöhung des Deiches gleichzeitig zu einer Verbreiterung führt. Es wird eine neue Breite von 10-12 m benötigt. Da nicht in das Elbevorland gebaut werden darf, bleibt nur die Ausweichmöglichkeit nach innen. Herr Warnecke erläutert, dass das Planfeststellungsverfahren bis zu einem Jahr dauern kann. Auf Nachfrage von Rh Walter erklärt Herr Warnecke, dass der vorhandene Parkplatz vergrößert wird um eine bessere Deichverteidigung zu gewährleisten. Er soll als Begegnungs- und Wendepunkt im Katastrophenfall genutzt werden.

Rh Walter betont, dass es unstrittig ist, dass die Flächen zum Deichbau zur Verfügung gestellt werden müssen.

Rh Porip erfragt, ob eine Deicherhöhung die einzige Alternative ist.

Herr Warnecke entgegnet hierzu, dass für die Bemessung das höchste zu erwartende Hochwasserereignis zu Grunde gelegt wird. Als Maßstab gilt hier das Hochwasser aus dem Jahr 2013. Die Erhöhung ist erforderlich, da in hiesigen Bereichen nicht mehr mit Retentionsflächen gearbeitet werden kann.

Auf Nachfrage von Rh Porip führt Herr Warnecke aus, dass wenn Bau- oder Grünland zerstört wird, Ausgleichsflächen zu schaffen sind.

Der AV fragt an, ob im Rahmen der Verkaufsverhandlungen auch ein Tausch von Grundstücken eingeplant ist. Hier zum Beispiel eine Übergabe eines Trennstückes neben dem ehemaligen Pumpgrundstück. Herr Warnecke meint dazu, dass bei den Verkaufsverhandlungen natürlich auch solch ein Tausch besprochen werden kann.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden 

 


Beschluss:

Die nachfolgend aufgeführten Grundstücke werden zu dem Bodenrichtwert an den Jeetzeldeichverband verkauft, der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültig ist:

 

Falls im Rahmen des Deichausbaues geringfügige Änderungen erforderlich sind, werden die Verträge entsprechend den Flächengrößen angepasst.

Sollten sich später durch Gutachten die Bodenricht - bzw. Verkehrswerte auch für die Flächen der Stadt Hitzacker (Elbe) ändern, so hat eine Ausgleichzahlung zu erfolgen.

Die Zahlung der Kaufpreise erfolgt nach erfolgtem Ausbau und endgültiger Vermessung der Flächen.

 

Nr.

Eigentümer

Gemarkung

Flur

Flur-stück

Grund-buch

Größe

benötigte Fläche in m²

Bodenpreis je m²

Gesamt-summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Stadt Hitzacker

Wussegel

1

79/8

2508

39

1

1,25 €

1,25 €

2

Stadt Hitzacker

Wussegel

1

18/9

3490

184

40

1,25 €

50,00 €

3

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

78/2

3455

4.861

40

1,25 €

50,00 €

4

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

77/4

3455

4.271

3.370

1,25 €

4.212,50 €

5

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

76

3455

157

10

1,25 €

12,50 €

6

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

2/16

3455

2.572

570

1,25 €

712,50 €

7

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

2/16

3455

2.572

620

1,25 €

775,00 €

8

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

77/2

3455

4

2

1,25 €

2,50 €

9

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

75/2

3455

97

50

1,25 €

62,50 €

10

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

75/2

3455

97

10

1,25 €

12,50 €

11

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

2/15

3455

1.442

775

1,25 €

968,75 €

12

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

2/15

3455

1.442

75

1,25 €

93,75 €

13

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

2/28

3455

2.886

935

1,25 €

1.168,75 €

14

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

2/28

3455

2.886

130

1,25 €

162,50 €

15

Stadt Hitzacker

Hitzacker

5

2/38

3455

12.629

1

1,25 €

1,25 €

16

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

67

3458

3.643

20

1,25 €

25,00 €

17

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

63/1

3458

8.848

631

1,25 €

788,75 €

18

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

63/1

3458

8.848

6.780

1,25 €

8.475,00 €

19

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

64

3458

185

1

1,25 €

1,25 €

20

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

1/5

3455

93

93

1,25 €

116,25 €

21

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

1/6

3458

16

16

1,25 €

20,00 €

22

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

1/4

3455

952

385

1,25 €

481,25 €

23

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

1/13

3458

3.339

1.180

1,25 €

1.475,00 €

24

Stadt Hitzacker

Hitzacker

8

1/13

3458

3.339

45

1,25 €

56,25 €

 

 

 

 

 

 

15780

 

19.725,00 €