Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Bgm Deegen erläutert den Sachverhalt.

Gegenwärtig mündet die Straße „Eichenweg“ unbeschildert in die Straße „Gusborner Weg“. Für alle in Richtung Gusborn fahrenden Fahrzeuge bedeutet die derzeitige Situation, dass die auf dem „Eichenweg“ befindlichen Verkehrsteilnehmer vorfahrtsberechtigt sind (Rechts- vor Linksregel).

 

Dies ist für die Verkehrsteilnehmer des „Gusborner Weges“ schwer erkennbar, da aufgrund der örtlichen Situation erst sehr spät erkannt werden kann, dass es sich bei der einmündenden Straße um eine vorfahrtsberechtigte Straße handelt. Um hier eine klare und verkehrssichere Situation herzustellen, ist es beabsichtigt, den „Gusborner Weg“ als vorfahrtsberechtigte Straße( VZ 306) auszuweisen und den „Eichenweg“ mit einem als Vorfahrt zu beachtende Straße (VZ 205) auszuweisen.

 

Hierzu ist eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung bei der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde zu beantragen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden

 


Beschluss:

Der „Gusborner Weg“ wird als vorfahrtsberechtigte Straße und der „Eichenweg“ als Vorfahrt zu beachtende Straße ausgewiesen. Es wird ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.