Beschluss: Ohne Empfehlung

FBL Kern erläutert die Produkte des Haushaltes, die nicht in den anderen Fachausschüssen vorberaten wurden. Es haben sich gegenüber 2017 keine wesentlichen Veränderungen ergeben, teilweise gibt es Verschiebungen zwischen einzelnen Produkten aufgrund genauerer Zuordnungen.

Ausführlicher erläutert FBL Kern den Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Hier berichtet er, dass nach dem derzeitigen Stand die Gewerbesteuererträge rd. 3,3 Mio Euro ausmachen, davon sind aber rd. 270.000 Euro Nachveranlagungen für Vorjahre. Da mit solchen Nachveranlagungen aber nicht jedes Jahr gerechnet werden kann, sieht die Planung der Gewerbesteuererträge für die Jahre 2019 bis 2021 einen geringeren Betrag vor. Da aber im Jahr 2019 auf diese Nachveranlagungen die Kreis-und Samtgemeindeumlage abgeführt werden müssen, bedeuten diese dann geringeren Erträge und die höheren Umlagen eine um rd. 500.000 Euro geringeren Überschuss in diesem Bereich.

Die Einkommensteueranteile sind mit ca. 50.000 Euro höher geplant als 2017, allerdings war hier mit einer noch höheren Steigerung gerechnet worden. Diese tritt jedoch nicht ein, weil die Schlüsselzahlen für die Berechnung der Einkommensteueranteile, wie alle drei Jahre, neu festgesetzt worden sind und für die Stadt Dannenberg (Elbe) diese um 9% niedriger liegen als bisher.

Dir Umsatzsteuersteile dagegen steigen gegenüber 2017 einmalig aufgrund der Entlastung der Kommunen durch den Bund.

Des Weiteren erläutert er, dass der Ergebnishaushalt 2018 und auch die Ergebnishaushalte 2019 bis 2021 ausgeglichen abschließen, allerdings nur, wie bereits 2017, durch Entnahmen aus der Ergebnisrücklage. Diese Betrug am 31.12.2016 rd. 1,35 Mio Euro und wird unter Berücksichtigung des negativen Ergebnisses 2017 und der Entnahmen 2018 bis 2021 auf rd. 100.000 Euro abschmelzen.

Da die Stadt Dannenberg (Elbe) keine alten Fehlbeträge aufweist und der Ausgleich des Ergebnishaushaltes bis 2021 möglich ist, gilt sie nach dem NKomVG als finanziell leistungsfähig.

 

FBL Kern verweist dann auf den § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2018. Dort ist der Höchstbetrag der Liquiditätskredite ausgewiesen, der nach der dafür vorgegebenen Berechnung, die im Vorbericht ausführlich dargestellt ist, rd. 1,9 Mio Euro betragen muss und damit genehmigungspflichtig ist.

Das Problem der Liquidität erläutert er anschließend anhand von Vergleichen, Berechnungen und Grafiken, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind. Durch die ständige Erhöhung der Berechnungsgrundlagen für die anzuführenden Umlagen verbleiben 2018 von der Gewerbesteuer nur noch 3,71 %. Bei der Grundsteuer A und B ist der verbleibende Betrag auf das Niveau des Jahres 2009 abgesunken. Insgesamt verbleiben der Stadt Dannenberg (Elbe) im Jahr 2018 von der Grundsteuer, der Gewerbesteuer sowie den Einkommens-und Umsatzsteueranteilen nur noch 7,79%, das sind etwas über 627.000 Euro und damit zu wenig für eine Stadt in dieser Größenordnung.

Anhand der ebenfalls beigefügten Aufstellung über die freiwilligen Aufwendungen der Stadt Dannenberg (Elbe), die zwischen 3 und 3,5 % in den Jahren 2018 bis 2021 liegen, zeigt er auf, dass diese nicht die Verursacher dieses Problems sind.

FBL Kern erläutert weiterhin, dass in den nächsten Jahren bis 2021 der Stadt Dannenberg (Elbe) rd. 1,6 Mio Euro liquide Mittel fehlen. Die Rücklagen, die den Ergebnishaushalt ausgleichen können, helfen hier nicht weiter, da es sich überwiegend um Beträge von Buchgewinnen aus Grundstücksverkäufen handelt. Die dazugehörigen tatsächlichen Einzahlungen sind aber bereits für Investitionen wieder ausgezahlt worden sind, wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche Mittel sind vorrangig einzusetzen, um Kreditaufnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Zur Finanzierung dieser Liquiditätslücke und auch zur Erhöhung des Betrages, der von den Gewerbesteuererträgen übrig bleibt, erläutert er, wie sich eine Erhöhung der Hebesätze auswirken würde. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer A und um 50 v.H. und der Gewerbesteuer um 30 v.H. kann der Betrag von 1,6 Mio gedeckt werden. Um der Stadt Dannenberg (Elbe) aber auch finanziellen Freiraum für anstehende Projekte, wie z.B. das Straßensanierungsprogramm zu verschaffen, wäre aus seiner Sicht eine Erhöhung der Grundsteuer um 60 v.H. und der Gewerbesteuer um 40 v.H. sinnvoll.

In der nachfolgenden Diskussion ist sich der Ausschuss einig, hierüber keine Empfehlung abzugeben. Diese Situation und die Informationen sollen erst einmal in den Fraktionen beraten werden, außerdem soll vor der Beratung  des Haushaltes im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) noch eine weitere Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Controlling stattfinden.

Es soll auch geprüft werde, ob es im Haushalt Möglichkeiten zum Einsparen gibt, um eine eventuelle Erhöhung der Hebesätze zu  minimieren.

Rh. Hanke hätte sich schon früher Informationen zu dieser finanziellen Situation der Stadt gewünscht. Hierzu erläutert FBL Kern, dass bereits bei der Genehmigung des Haushaltes 2017 die Liquiditätslage ein Thema war, aber da lagen die Beträge noch in der genehmigungsfreien Höhe. Außerdem ist in den Quartalsberichten u.a. schon auf sinkenden Gewerbesteuern und höhere Fehlbeträge für 2017 aufmerksam gemacht worden und zur Haushaltsvorberatung 2018 im Umwelt-und Bauausschuss wurden die geplanten Straßensanierungen ausgeplant unter Hinweis auf die nicht mehr so gute Finanzlage der Stadt. Die tatsächlichen Zahlen können allerdings immer erst Mitte/Ende Dezember bzw. Anfang Januar konkretisiert werden, weil erst dann die Grundlagen fast alle bekannt sind.

Rh. Block verweis auf die anstehenden Investitionen, wie z.B. Zukunft Stadtgrün. Diese sollten nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. FBL Kern erläutert, dass ein Verzicht auf Investitionen an der Umlagenproblematik nichts verändert. Die Belastung des Ergebnishaushaltes durch die Investitionen (Zinsen und Abschreibungen) können noch finanziert werden, die Investition an sich hat gleich hohe Einzahlungen und Auszahlungen und ändert dadurch grundsätzlich nichts an der Liquidität.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan wird beschlossen

b)      Das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 wird beschlossen