Sitzung: 31.01.2018 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Vorlage: 2/0016/2018
FBL Kern erläutert die Produkte des Haushaltes, die nicht in den anderen
Fachausschüssen vorberaten wurden. Es haben sich gegenüber 2017 keine
wesentlichen Veränderungen ergeben, teilweise gibt es Verschiebungen zwischen
einzelnen Produkten aufgrund genauerer Zuordnungen.
Ausführlicher erläutert FBL Kern den Bereich der Steuern und allgemeinen
Zuweisungen. Hier berichtet er, dass nach dem derzeitigen Stand die
Gewerbesteuererträge rd. 3,3 Mio Euro ausmachen, davon sind aber rd. 270.000
Euro Nachveranlagungen für Vorjahre. Da mit solchen Nachveranlagungen aber
nicht jedes Jahr gerechnet werden kann, sieht die Planung der
Gewerbesteuererträge für die Jahre 2019 bis 2021 einen geringeren Betrag vor.
Da aber im Jahr 2019 auf diese Nachveranlagungen die Kreis-und
Samtgemeindeumlage abgeführt werden müssen, bedeuten diese dann geringeren
Erträge und die höheren Umlagen eine um rd. 500.000 Euro geringeren Überschuss
in diesem Bereich.
Die Einkommensteueranteile sind mit ca. 50.000 Euro höher geplant als
2017, allerdings war hier mit einer noch höheren Steigerung gerechnet worden.
Diese tritt jedoch nicht ein, weil die Schlüsselzahlen für die Berechnung der
Einkommensteueranteile, wie alle drei Jahre, neu festgesetzt worden sind und
für die Stadt Dannenberg (Elbe) diese um 9% niedriger liegen als bisher.
Dir Umsatzsteuersteile dagegen steigen gegenüber 2017 einmalig aufgrund
der Entlastung der Kommunen durch den Bund.
Des Weiteren erläutert er, dass der Ergebnishaushalt 2018 und auch die
Ergebnishaushalte 2019 bis 2021 ausgeglichen abschließen, allerdings nur, wie
bereits 2017, durch Entnahmen aus der Ergebnisrücklage. Diese Betrug am
31.12.2016 rd. 1,35 Mio Euro und wird unter Berücksichtigung des negativen
Ergebnisses 2017 und der Entnahmen 2018 bis 2021 auf rd. 100.000 Euro
abschmelzen.
Da die Stadt Dannenberg (Elbe) keine alten Fehlbeträge aufweist und der
Ausgleich des Ergebnishaushaltes bis 2021 möglich ist, gilt sie nach dem NKomVG
als finanziell leistungsfähig.
FBL Kern verweist dann auf den § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr
2018. Dort ist der Höchstbetrag der Liquiditätskredite ausgewiesen, der nach
der dafür vorgegebenen Berechnung, die im Vorbericht ausführlich dargestellt
ist, rd. 1,9 Mio Euro betragen muss und damit genehmigungspflichtig ist.
Das Problem der Liquidität erläutert er anschließend anhand von
Vergleichen, Berechnungen und Grafiken, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt sind. Durch die ständige Erhöhung der Berechnungsgrundlagen für die
anzuführenden Umlagen verbleiben 2018 von der Gewerbesteuer nur noch 3,71 %.
Bei der Grundsteuer A und B ist der verbleibende Betrag auf das Niveau des
Jahres 2009 abgesunken. Insgesamt verbleiben der Stadt Dannenberg (Elbe) im
Jahr 2018 von der Grundsteuer, der Gewerbesteuer sowie den Einkommens-und
Umsatzsteueranteilen nur noch 7,79%, das sind etwas über 627.000 Euro und damit
zu wenig für eine Stadt in dieser Größenordnung.
Anhand der ebenfalls beigefügten Aufstellung über die freiwilligen
Aufwendungen der Stadt Dannenberg (Elbe), die zwischen 3 und 3,5 % in den
Jahren 2018 bis 2021 liegen, zeigt er auf, dass diese nicht die Verursacher
dieses Problems sind.
FBL Kern erläutert weiterhin, dass in den nächsten Jahren bis 2021 der
Stadt Dannenberg (Elbe) rd. 1,6 Mio Euro liquide Mittel fehlen. Die Rücklagen,
die den Ergebnishaushalt ausgleichen können, helfen hier nicht weiter, da es
sich überwiegend um Beträge von Buchgewinnen aus Grundstücksverkäufen handelt.
Die dazugehörigen tatsächlichen Einzahlungen sind aber bereits für
Investitionen wieder ausgezahlt worden sind, wie es auch gesetzlich
vorgeschrieben ist. Solche Mittel sind vorrangig einzusetzen, um
Kreditaufnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Zur Finanzierung dieser Liquiditätslücke und auch zur Erhöhung des
Betrages, der von den Gewerbesteuererträgen übrig bleibt, erläutert er, wie
sich eine Erhöhung der Hebesätze auswirken würde. Bei einer Erhöhung der
Grundsteuer A und um 50 v.H. und der Gewerbesteuer um 30 v.H. kann der Betrag
von 1,6 Mio gedeckt werden. Um der Stadt Dannenberg (Elbe) aber auch
finanziellen Freiraum für anstehende Projekte, wie z.B. das
Straßensanierungsprogramm zu verschaffen, wäre aus seiner Sicht eine Erhöhung
der Grundsteuer um 60 v.H. und der Gewerbesteuer um 40 v.H. sinnvoll.
In der nachfolgenden Diskussion ist sich der Ausschuss einig, hierüber
keine Empfehlung abzugeben. Diese Situation und die Informationen sollen erst
einmal in den Fraktionen beraten werden, außerdem soll vor der Beratung des Haushaltes im Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) noch eine weitere Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Controlling
stattfinden.
Es soll auch geprüft werde, ob es im Haushalt Möglichkeiten zum Einsparen
gibt, um eine eventuelle Erhöhung der Hebesätze zu minimieren.
Rh. Hanke hätte sich schon früher Informationen zu dieser finanziellen
Situation der Stadt gewünscht. Hierzu erläutert FBL Kern, dass bereits bei der
Genehmigung des Haushaltes 2017 die Liquiditätslage ein Thema war, aber da
lagen die Beträge noch in der genehmigungsfreien Höhe. Außerdem ist in den
Quartalsberichten u.a. schon auf sinkenden Gewerbesteuern und höhere
Fehlbeträge für 2017 aufmerksam gemacht worden und zur Haushaltsvorberatung
2018 im Umwelt-und Bauausschuss wurden die geplanten Straßensanierungen
ausgeplant unter Hinweis auf die nicht mehr so gute Finanzlage der Stadt. Die
tatsächlichen Zahlen können allerdings immer erst Mitte/Ende Dezember bzw.
Anfang Januar konkretisiert werden, weil erst dann die Grundlagen fast alle
bekannt sind.
Rh. Block verweis auf die anstehenden Investitionen, wie z.B. Zukunft
Stadtgrün. Diese sollten nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. FBL Kern
erläutert, dass ein Verzicht auf Investitionen an der Umlagenproblematik nichts
verändert. Die Belastung des Ergebnishaushaltes durch die Investitionen (Zinsen
und Abschreibungen) können noch finanziert werden, die Investition an sich hat
gleich hohe Einzahlungen und Auszahlungen und ändert dadurch grundsätzlich
nichts an der Liquidität.
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan wird beschlossen
b) Das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 wird
beschlossen