Sitzung: 06.02.2018 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0022/2018
Rh Dübler nimmt
gem. § 41 NKomVG nicht an der Abstimmung teil.
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Gem. § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Karwitz hat der
Rat über die Vergabe von Aufträgen ab einem Wert von 1.000,- € zu entscheiden.
Diese Notwendigkeit besteht auch bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im
Rahmen der laufenden Verwaltung.
Herr Reinhard
Dübler ist Mitglied des Rates, führt seit mehr als 15 Jahren
Winterdienstleistungen im Auftrage der Samtgemeinde Elbtalaue als auch im
Auftrage der Gemeinde Karwitz durch. Diese Leistungen werden auf der Grundlage
der jeweils gültigen Verrechnungssätze des Maschinenringes Lüchow e.V. abgerechnet. Die Verrechnungssätze betragen
derzeit 15,50 € netto pro AK / Stunde und 0,28 € netto pro PS/ Stunde für den
Schleppereinsatz. Das eingesetzte
Streugerät befindet sich im Eigentum der Gemeinde Karwitz.
Im Falle eines
stärkeren, länger anhaltenden Winters können die Aufwendungen der Gemeinde für
die vorgenannten Winterdienstleistungen die nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung
festgelegte Wertgrenze von 1.000 € überschreiten. Für diesen Fall ist ein
Ratsbeschluss herbeizuführen, dass auch bei einer Überschreitung der Wertgrenze
die Leistungen weiterhin von Herrn Reinhard Dübler durchgeführt werden sollen.
Bgm Harms ergänzt,
dass auch zu berücksichtigen ist, dass Herr Dübler als Ortsansässiger auch bei
Notfällen schnell und jederzeit erreichbar ist und somit einen
verzögerungsfreien Winterdienst gewährleisten kann. Die Maschinenringsätze sind
aus wirtschaftlicher Sicht für die Gemeinde sehr attraktiv, da Anbieter wie z.B.
die Kommunalen Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue deutlich höhere Stundensätze
berechnen würde. Andere ggfs. In Frage kommende Anbieter sind der Gemeinde
nicht bekannt.
Gemäß Vorlage fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Rh Dübler nimmt
wieder an der Sitzung teil.
Beschluss:
Im Falle einer
Überschreitung der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von
1.000 € aufgrund besonderer Witterungslagen beauftragt der Rat der Gemeinde
Karwitz weiterhin Herrn Reinhard Dübler mit der Durchführung der notwendigen
Winterdienstleistungen auf der Grundlage der Verrechnungssätze des
Maschinenringes Lüchow e.V.