Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Rh Dübler nimmt gem. § 41 NKomVG nicht an der Abstimmung teil.

 

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Gem. § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Karwitz hat der Rat über die Vergabe von Aufträgen ab einem Wert von 1.000,- € zu entscheiden. Diese Notwendigkeit besteht auch bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

Herr Reinhard Dübler ist Mitglied des Rates, führt seit mehr als 15 Jahren Winterdienstleistungen im Auftrage der Samtgemeinde Elbtalaue als auch im Auftrage der Gemeinde Karwitz durch. Diese Leistungen werden auf der Grundlage der jeweils gültigen Verrechnungssätze des Maschinenringes Lüchow e.V.  abgerechnet. Die Verrechnungssätze betragen derzeit 15,50 € netto pro AK / Stunde und 0,28 € netto pro PS/ Stunde für den Schleppereinsatz.  Das eingesetzte Streugerät befindet sich im Eigentum der Gemeinde Karwitz.

Im Falle eines stärkeren, länger anhaltenden Winters können die Aufwendungen der Gemeinde für die vorgenannten Winterdienstleistungen die nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 1.000 € überschreiten. Für diesen Fall ist ein Ratsbeschluss herbeizuführen, dass auch bei einer Überschreitung der Wertgrenze die Leistungen weiterhin von Herrn Reinhard Dübler durchgeführt werden sollen.

Bgm Harms ergänzt, dass auch zu berücksichtigen ist, dass Herr Dübler als Ortsansässiger auch bei Notfällen schnell und jederzeit erreichbar ist und somit einen verzögerungsfreien Winterdienst gewährleisten kann. Die Maschinenringsätze sind aus wirtschaftlicher Sicht für die Gemeinde sehr attraktiv, da Anbieter wie z.B. die Kommunalen Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue deutlich höhere Stundensätze berechnen würde. Andere ggfs. In Frage kommende Anbieter sind der Gemeinde nicht bekannt.

 

Gemäß Vorlage fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 

Rh Dübler nimmt wieder an der Sitzung teil.

 


Beschluss:

Im Falle einer Überschreitung der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 1.000 € aufgrund besonderer Witterungslagen beauftragt der Rat der Gemeinde Karwitz weiterhin Herrn Reinhard Dübler mit der Durchführung der notwendigen Winterdienstleistungen auf der Grundlage der Verrechnungssätze des Maschinenringes Lüchow e.V.