Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Seit vielen Jahren besteht der "Verein zur Förderung,  Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e.V. ".

In der letzten Zeit war eine mäßige Öffentlichkeitsarbeit und damit verbunden auch ein mäßiges Außenmarketing zu erkennen. Im Herbst des Jahres hat sich der Verein neu aufgestellt. Eine aktive Mitgliederwerbung und ein im November durchgeführtes Hallenbadfest bringen erste Erfolge,  den Verein vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Die Einnahmen des Vereines aus Mitgliedsbeiträgen liegen derzeit bei 11.000,- Euro und das Spendenaufkommen bei 1.000,- Euro. Demzufolge sind 12.000,- an Einnahmen zu verbuchen.

Nach wie vor gilt die Vereinbarung des Vereines  mit dem Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR,  eine jährliche Summe in Höhe von   20.000,- Euro  an den Träger der Bäder abzuführen. Leider konnten diese Verpflichtung in den vergangenen Jahren nicht mehr in vollem Umfang erfüllt  werden. Der Vorstand des Vereines hat sich nun  das  Ziel gesetzt, diese Situation zu ändern. Konzepte und Werbepartner sind im Gespräch. Auch Veranstaltungen sollen durchgeführt werden. Ziel für die Zukunft ist es,  die 20.000,- Euro aufzubringen. Dennoch bleiben die derzeit ungedeckten abzuführenden Kosten in Höhe von 8.000,- Euro.

 Der "Verein zur Förderung,  Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e.V."  hat daher einen flexiblen jährlichen Zuschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)  in Höhe von bis zu 8.000,- Euro  beantragt. Der Verein sichert zu, dass bei einer verbesserten Einnahmesituation auch ein geringerer Zuschuss auskömmlich sein wird.

Der Betrieb der Schwimmbäder gehört zur Daseinsvorsorge der Kommune.  Für junge Familien ist ein Schwimmbad bei der Wohnungssuche ein Standortfaktor, auch für den Schulsport sind beide Einrichtungen unerlässlich. Primär werden beide Bäder gleichermaßen betrieben. Somit gilt es,  beide Bäder auf Dauer zu erhalten.

Die Verwaltung schlägt vor,  dem "Verein zur Förderung, Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e.V."  für das Haushaltsjahr 2018 einen  Betrag in Höhe von maximal 8.000,- Euro zu gewähren. Für den Finanzplan sollten in den Folgejahren jeweils 5.000,- Euro eingestellt werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem "Verein zur Förderung,  Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr 2018  einen  Zuschuss in Höhe von maximal 8.000,- Euro. In der Finanzplanung wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 5.000,- Euro vorgesehen.

 

 

StDir Meyer erläutert die Zusammenhänge und blickt auf die Bildung des Fördervereins zurück.

Er stellt die Wichtigkeit der Bäder für die Stadt Dannenberg (Elbe) und Umgebung nochmals heraus. Der Förderverein selbst hat sich neu aufgestellt, personelle Veränderungen wurden vorgenommen. Die derzeitige finanzielle Situation des Fördervereins ist unzulänglich, aus diesem Grund ist der Antrag den entsprechenden Gremien vorgelegt worden. Der Fachausschuss und auch der Verwaltungsausschuss haben sich eingehend mit der Thematik befasst und folgende Beschlussempfehlungen abgegeben:

 

geänderte Beschlussempfehlung des StESD/X/05 vom 08.01.2018

a)

Die Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem "Verein zur Förderung,  Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr 2018  einen  Zuschuss in Höhe von maximal 8.000,- Euro.

b)

In der Finanzplanung wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von maximal 5.000,- Euro vorgesehen.

 

geänderte Beschlussempfehlung des VAD/X/14 vom 16.01.2018

a)

Die Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem "Verein zur Förderung,  Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr 2018  einen  Zuschuss in Höhe von maximal 8.000,- Euro.

b)

In der Finanzplanung wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von maximal 5.000,- Euro vorgesehen.

c)

Eine Zuschussgewährung ist jährlich neu zu prüfen und zu beraten.

d)

Aufgrund sich zukünftig ergebender Änderungen ist eine Neuausrichtung der Gesamtsituation (z.Bsp. Vereinbarung mit WV) zu betrachten.

 

 

Stellv. Bgm Schultz stellt den Antrag, in der Empfehlung zu d) das letzte Wort „…zu betrachten  durch das Wort „…anzustreben“ zu ersetzen.

Nur eine reine Betrachtung sei seiner Meinung nach nicht ausreichend, eine Lösung müsse angestrebt werden.

 

Rh Herzog lobt zunächst die Arbeit der Fördervereine. Ohne diese wäre der Betrieb der Bäder vermutlich schon eingestellt worden. Er stellt dabei aber nochmals deutlich fest, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand sei, im Rahmen der Daseinsvorsorge hier ihrer Pflicht nachzukommen. Auf der einen Seite wird Schwimmunterricht gefordert, auf der anderen Seite aber nicht die notwendigen Einrichtungen bereitgestellt. Auch im Hinblick auf die Beschäftigung von entsprechendem Personal ist der Betrieb der Bäder von enormer Wichtigkeit.

Herzog unterstützt den Antrag von stellv. Bgm Schultz, hält aber „ anzustreben“ für noch zu wenig aussagekräftig. Er würde „umzusetzen“ bevorzugen.

 

Nach kurzer Diskussion schlägt Bgm Voß vor den Änderungsvorschlag aufzugreifen und „umzusetzen“ in den Beschluss d) einzufügen. Damit erklären sich die Ratsmitglieder einverstanden.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)

Die Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem "Verein zur Förderung,  Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr 2018  einen  Zuschuss in Höhe von maximal 8.000,- Euro.

 

b)

In der Finanzplanung wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von maximal 5.000,- Euro vorgesehen.

 

c)

Eine Zuschussgewährung ist jährlich neu zu prüfen und zu beraten.

 

d)

Aufgrund sich zukünftig ergebender Änderungen ist eine Neuausrichtung der Gesamtsituation (z.Bsp. Vereinbarung mit WV) umzusetzen.

 

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