Sitzung: 29.01.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 04/0597/2017
Seit vielen Jahren besteht der "Verein zur
Förderung, Erhaltung, Bestand, Betrieb
der Schwimmbäder in Dannenberg e.V. ".
In der letzten Zeit war eine mäßige Öffentlichkeitsarbeit
und damit verbunden auch ein mäßiges Außenmarketing zu erkennen. Im Herbst des
Jahres hat sich der Verein neu aufgestellt. Eine aktive Mitgliederwerbung und
ein im November durchgeführtes Hallenbadfest bringen erste Erfolge, den Verein vermehrt in den Fokus der
Öffentlichkeit zu rücken.
Die Einnahmen des Vereines aus Mitgliedsbeiträgen liegen
derzeit bei 11.000,- Euro und das Spendenaufkommen bei 1.000,- Euro. Demzufolge
sind 12.000,- an Einnahmen zu verbuchen.
Nach wie vor gilt die Vereinbarung des Vereines mit dem Wasserverband Dannenberg-Hitzacker
kAöR, eine jährliche Summe in Höhe
von 20.000,- Euro an den Träger der Bäder abzuführen. Leider
konnten diese Verpflichtung in den vergangenen Jahren nicht mehr in vollem
Umfang erfüllt werden. Der Vorstand des
Vereines hat sich nun das Ziel gesetzt, diese Situation zu ändern.
Konzepte und Werbepartner sind im Gespräch. Auch Veranstaltungen sollen
durchgeführt werden. Ziel für die Zukunft ist es, die 20.000,- Euro aufzubringen. Dennoch
bleiben die derzeit ungedeckten abzuführenden Kosten in Höhe von 8.000,- Euro.
Der "Verein zur
Förderung, Erhaltung, Bestand, Betrieb
der Schwimmbäder in Dannenberg e.V."
hat daher einen flexiblen jährlichen Zuschuss der Stadt Dannenberg
(Elbe) in Höhe von bis zu 8.000,-
Euro beantragt. Der Verein sichert zu,
dass bei einer verbesserten Einnahmesituation auch ein geringerer Zuschuss
auskömmlich sein wird.
Der Betrieb der Schwimmbäder gehört zur Daseinsvorsorge der
Kommune. Für junge Familien ist ein
Schwimmbad bei der Wohnungssuche ein Standortfaktor, auch für den Schulsport
sind beide Einrichtungen unerlässlich. Primär werden beide Bäder gleichermaßen
betrieben. Somit gilt es, beide Bäder
auf Dauer zu erhalten.
Die
Verwaltung schlägt vor, dem "Verein
zur Förderung, Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg
e.V." für das Haushaltsjahr 2018
einen Betrag in Höhe von maximal 8.000,-
Euro zu gewähren. Für den Finanzplan sollten in den Folgejahren jeweils 5.000,-
Euro eingestellt werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die
Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem "Verein zur Förderung, Erhaltung, Bestand, Betrieb der Schwimmbäder
in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr 2018
einen Zuschuss in Höhe von maximal
8.000,- Euro. In der Finanzplanung wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von
5.000,- Euro vorgesehen.
StDir Meyer erläutert die
Zusammenhänge und blickt auf die Bildung des Fördervereins zurück.
Er stellt die Wichtigkeit der
Bäder für die Stadt Dannenberg (Elbe) und Umgebung nochmals heraus. Der
Förderverein selbst hat sich neu aufgestellt, personelle Veränderungen wurden
vorgenommen. Die derzeitige finanzielle Situation des Fördervereins ist
unzulänglich, aus diesem Grund ist der Antrag den entsprechenden Gremien
vorgelegt worden. Der Fachausschuss und auch der Verwaltungsausschuss haben
sich eingehend mit der Thematik befasst und folgende Beschlussempfehlungen
abgegeben:
geänderte Beschlussempfehlung des
StESD/X/05 vom 08.01.2018
a)
Die Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem
"Verein zur Förderung, Erhaltung,
Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr
2018 einen Zuschuss in Höhe von maximal 8.000,- Euro.
b)
In der Finanzplanung wird ein jährlicher
Zuschuss in Höhe von maximal
5.000,- Euro vorgesehen.
geänderte Beschlussempfehlung des VAD/X/14
vom 16.01.2018
a)
Die Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem
"Verein zur Förderung, Erhaltung,
Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr
2018 einen Zuschuss in Höhe von maximal 8.000,- Euro.
b)
In der Finanzplanung wird ein jährlicher
Zuschuss in Höhe von maximal
5.000,- Euro vorgesehen.
c)
Eine
Zuschussgewährung ist jährlich neu zu prüfen und zu beraten.
d)
Aufgrund sich zukünftig ergebender Änderungen ist eine Neuausrichtung der
Gesamtsituation (z.Bsp. Vereinbarung mit WV) zu betrachten.
Stellv.
Bgm Schultz stellt den Antrag, in der Empfehlung zu d) das letzte Wort „…zu betrachten“ durch das Wort „…anzustreben“ zu ersetzen.
Nur
eine reine Betrachtung sei seiner Meinung nach nicht ausreichend, eine Lösung
müsse angestrebt werden.
Rh
Herzog lobt zunächst die Arbeit der Fördervereine. Ohne diese wäre der Betrieb
der Bäder vermutlich schon eingestellt worden. Er stellt dabei aber nochmals
deutlich fest, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand sei, im Rahmen der
Daseinsvorsorge hier ihrer Pflicht nachzukommen. Auf der einen Seite wird
Schwimmunterricht gefordert, auf der anderen Seite aber nicht die notwendigen
Einrichtungen bereitgestellt. Auch im Hinblick auf die Beschäftigung von
entsprechendem Personal ist der Betrieb der Bäder von enormer Wichtigkeit.
Herzog
unterstützt den Antrag von stellv. Bgm Schultz, hält aber „ anzustreben“ für noch zu wenig
aussagekräftig. Er würde „umzusetzen“
bevorzugen.
Nach
kurzer Diskussion schlägt Bgm Voß vor den Änderungsvorschlag aufzugreifen und „umzusetzen“ in den Beschluss d)
einzufügen. Damit erklären sich die Ratsmitglieder einverstanden.
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a)
Die Stadt Dannenberg(Elbe) gewährt dem
"Verein zur Förderung, Erhaltung,
Bestand, Betrieb der Schwimmbäder in Dannenberg e. V." im Haushaltsjahr
2018 einen Zuschuss in Höhe von maximal 8.000,- Euro.
b)
In der Finanzplanung wird ein jährlicher
Zuschuss in Höhe von maximal
5.000,- Euro vorgesehen.
c)
Eine
Zuschussgewährung ist jährlich neu zu prüfen und zu beraten.
d)
Aufgrund sich zukünftig ergebender Änderungen ist eine Neuausrichtung der
Gesamtsituation (z.Bsp. Vereinbarung mit WV) umzusetzen.
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