Sitzung: 05.02.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/0586/2016/1
Sachverhalt:
Folgende Vorlagen zu diesem TOP liegen allen Ratsmitgliedern vor:
31/0586/2016 – s. BPSUH am 06.06.2017
31/0586/2016/1 – s. BPSUH 04.09.2017, VAH 11.09.2017 und VAH 16.10.2017
31/0586/2016/1/1 und 31/0586/2016/1/2 mit Vertragstexten s. VAH
15.01.2018
31/0586/2016/3 – aktualisierte Vorlage StRH am 05.02.2018 (Berichtigung
Absatz 4 der Vorlage 31/0586/2016/1
Text der
Vorlage 31/0586/2016/1
In der letzten
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt
Hitzacker (Elbe) (BPSUH X/03 am 6.6.2017) wurde der Antrag gestellt, einen
Ortstermin durchzuführen und den Beschluss bis nach diesem Termin zu vertagen.
Nach § 125 NKomVG
dürfen Kommunen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nicht mehr benötigen, veräußern.
Die abzugebenden
Flächen haben für die Stadt Hitzacker (Elbe) keine Bedeutung mehr und können
auch nicht als Ausgleichsflächen etc. genutzt werden.
Zum Sachverhalt
wird auf den beigefügten Antrag verwiesen. Der Bodenrichtwert beträgt in beiden
Bereichen (Flur 12 und Flur 7) 9,00 € je m². Der Buchwert des unter lfd. Nr. 1
genannten Grundstückes liegt jedoch nur bei 1,50 € je m².
Für das unter lfd.
Nr. 2 genannte Flurstück wurden vor einiger Zeit 2,70 € je m² an das WSA
gezahlt. Das Flurstück wurde nach dem Bau des Sielbauwerkes neu vermessen, da
die alte Flurstücksgrenze genau durch zwei Dalben verlief. Um hier klare
Verhältnisse herzustellen sollten die gesamten Dalben im Eigentum des Nutzers,
Herrn Schneeberg, liegen.
Nachträgliche Berichtigung laut
Vorlage 31/0586/2016/3: Es
handelt sich nicht um 2 Dalben, durch die die Flurgrenze verläuft. Es wird
lediglich eine Dalbe durch die Flurgrenze geteilt und zwar dergestalt, dass
Herrn Schneeberg 7/8 der Dalbe gehören und der Stadt Hitzacker (Elbe) 1/8.
Das unter lfd Nr. 3
genannte Flurstück wurde für 0,30 € vom WSA erworben. Nach Rückfrage beim Jeetzeldeichverband
und dem NLWKN spricht von deren Seite nichts gegen eine Veräußerung. Es sollte
jedoch eine Dienstbarkeit eingetragen werden, die dem Unterhaltungspflichtigen
den wasserseitigen Zugang zur Schutzwand gewährleistet.
Seit mehreren
Jahren wird versucht, im Bereich des Sielbauwerkes eine Grundstücksbereinigung
zu erreichen. Dies scheiterte bisher aus unterschiedlichen Gründen.
Nun stellte Herr
Schneeberg den Antrag, das unter lfd. Nr. 1 genannte Flurstück zu erwerben. Es
bietet sich an, die unter lfd. Nr. 4 - 8 aufgeführten Flurstücke in diesem
Zusammenhang in das Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) zu bringen.
Da es sich bei
diesen Flurstücken um Bauwerke handelt, ist der Preis von 9,00 €
gerechtfertigt.
Wie auf dem der
Vorlage anliegenden Lageplan (Übersicht) zu ersehen ist, besteht der Bereich um
das Sielbauwerk und das Sielbauwerk selbst aus vielen kleinen Flurstücken, die
nicht vereinigt werden können, solange die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht im
Eigentum sämtlicher Flächen ist. Daher sollte die Gelegenheit zu einer
Bereinigung genutzt werden.
Der
Planfeststellungsbeschluss vom 16.11.2005 regelt unter II.1.12 den Grunderwerb.
Hier wurde geregelt, dass Grundstücke, die als „zu erwerben“ genannt wurden,
auch über Grunddienstbarkeiten gesichert
werden können, soweit die Eigentümer dies wünschen.
Diese Ausnahme gilt
jedoch nicht für die Flächen, auf denen das Sielbauwerk und das Schöpfwerk
stehen. Hier ist ein Grunderwerb laut Planfeststellungsbeschluss angeordnet.
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Zwischenzeitlich wurden 2 getrennte Verträge (Grundstücke Flur 7 und
Grundstück Flur 12) ausgearbeitet. Die Vertragstexte wurden dem VAH vorgelegt.
Der VAH hat in seiner Sitzung am 15.01.2018 den Vertragstexten mit
folgenden Änderungen zugestimmt :
- Grundstückstauschvertrag
in der Flur 7 in der Gemarkung Hitzacker (Vertrag am Sielbauwerk)
a) § 12 wird gestrichen und im § 1 wird am Ende folgende Regelung aufgenommen:
„Die Parteien sind sich darüber einig, dass für die Nutzung der Dalben die §§
32 und 33 des Niedersächsischen Wassergesetzes Anwendung finden“
b) Es wird eine gesonderte Vereinbarung über
die Nutzung der Treppenanlage mit Herrn Schneeberg/ der Hafen Hitzacker GmbH
geschlossen.
- Vertrag
am Bellevue
Im § 10 wird folgender Zusatz aufgenommen:
„Der Käufer verpflichtet sich bei einer Übertragung des Kaufobjektes an Dritte die schuldrechtliche ‚Verpflichtung zur Herstellung und Duldung des Wanderweges weiterzugeben“.
Diese Änderungen wurden von Herrn Schneeberg bzw. der Hafen Hitzacker GmbH so
angenommen.
Stellv. StDir Kern
trägt ergänzende Erläuterungen zum Sachverhalt vor.
Zur heutigen
Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) soll der Beschluss über den
Abschluss des Grundstückstauschvertrages in der Flur 7 in der Gemarkung
Hitzacker und über den Verkauf eines Grundstückes in der Flur 12 der Gemarkung
Hitzacker, wie im Sachverhalt der Vorlage im Einzelnen aufgeführt, gefasst
werden.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Mit verschiedenen Grundstückseigentümern werden Kaufverträge über die im Sachverhalt näher beschriebenen Grundstücke geschlossen. Die Vertragskosten werden nach den Flächenanteilen verteilt.