Sitzung: 07.12.2017 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh
Herzog fragt an, ob der Prabstorfer Weg eine Gemeindeverbindungsstraße ist.
Dieses wird von SgBgm Meyer bejaht. Er fragt ferner an, welche rechtliche
Relevanz die Beschilderung "Seitenstreifen nicht befahrbar" im
Prabstorfer Weg hat. Er erwähnt, dass es keinerlei gesonderte
Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Bei Begegnungsverkehr müsse man, auch als
Radfahrer, den Seitenstreifen aber zwangsläufig befahren. Er merkt an, dass es
sich hierbei auch um einen Schulweg handelt. Welche rechtlichen Konsequenzen
sind möglicherweise hier zu erwarten?
SgBgm
Meyer wird diese Anfrage an den zuständigen Fachdienst zur Beantwortung
weiterleiten.