Rh Herzog fragt an, ob der Prabstorfer Weg eine Gemeindeverbindungsstraße ist. Dieses wird von SgBgm Meyer bejaht. Er fragt ferner an, welche rechtliche Relevanz die Beschilderung "Seitenstreifen nicht befahrbar" im Prabstorfer Weg hat. Er erwähnt, dass es keinerlei gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Bei Begegnungsverkehr müsse man, auch als Radfahrer, den Seitenstreifen aber zwangsläufig befahren. Er merkt an, dass es sich hierbei auch um einen Schulweg handelt. Welche rechtlichen Konsequenzen sind möglicherweise hier zu erwarten?

 

SgBgm Meyer wird diese Anfrage an den zuständigen Fachdienst zur Beantwortung weiterleiten.