Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Die für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2018 und 2019 durchgeführte Gebührenkalkulation macht eine Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung und somit eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung,  erforderlich. Es wird empfohlen, den Gebührensatz je zu reinigenden Straßenfrontmeter auf 1,59 Euro zu erhöhen.

Auf die vorliegende Gebührenkalkulation und die Erläuterungen wird verwiesen.

 

Es wird beantragt nach Vorlage abzustimmen.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung -Straßenreinigungsgebührensatzung-, wird beschlossen.