Sitzung: 14.12.2017 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 08/0459/2017
Die für den
Kalkulationszeitraum der Jahre 2018 und 2019 durchgeführte Gebührenkalkulation
macht eine Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung und
somit eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung, erforderlich. Es wird empfohlen, den
Gebührensatz je zu reinigenden Straßenfrontmeter auf 1,59 Euro zu erhöhen.
Auf die vorliegende
Gebührenkalkulation und die Erläuterungen wird verwiesen.
Es wird beantragt
nach Vorlage abzustimmen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Die 2. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung -Straßenreinigungsgebührensatzung-, wird
beschlossen.