Sitzung: 12.12.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 30/0512/2017
Stellv. StDir Kern trägt den Sachverhalt vor.
a) Herr Wieczorek hat die Änderung des
Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung
beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet Ferieneigentumswohnungen soll
in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden (Anlage I der Vorlage).
Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die Erweiterung des
Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von
Menschen aus dem autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen
Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II der Vorlage). Durch die
Erweiterung würden ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, langfristig ggfs.
auch mehr. Hierfür ist die beantragte Änderung notwendig.
b) Der derzeit gültige Flächennutzungsplan
setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein Sondergebietsfläche
Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren von
der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) muss
daher die Änderung bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragen.
Herr Kern gibt
dazu ergänzende Erläuterungen.
Der BPSUH und der
VAH haben den u. g. Beschluss empfohlen.
Rh Schneeberg
merkt an, dass die Verwaltung zum besseren Verständnis für die Ratsmitglieder
und Zuhörer den B-Plan mit dem betreffenden Gebiet per Beamer besser auf einer
Leinwand dargestellt hätte. Er bittet diese Anregung für die nächsten Sitzungen
zu berücksichtigen.
Auch die übrigen
Ratsmitglieder schließen sich dieser Bitte an.
Stellv. StDir
Kern wird dieses an den entsprechenden Fachdienst weiter geben.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet
das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und
Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung ein. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
b) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt
bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Geltungsbereich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und
Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung.