Sitzung: 12.12.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2/0555/2017
Stellv. StDir Kern trägt den Sachverhalt vor.
Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden
Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt
Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker
(Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so
dass, erstmals für das Haushaltsjahr 2012, ein konsolidierter Gesamtabschluss
aufzustellen ist.
Nähere Einzelheiten sind den der Vorlage beiliegenden Unterlagen zu
entnehmen.
Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 21.09.2017 geprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung
entgegenstehen.
Eine Stellungnahme
des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen der Vorlage:
- Konsolidierter
Gesamtabschluss 2012
- Prüfbericht
des RPA
Nach ergänzenden
Erläuterungen von stellv. StDir Kern beschließt der Rat der Stadt Hitzacker
(Elbe) folgenden
Beschluss:
Der konsolidierte
Gesamtabschluss zum 31.12.2012 wird beschlossen.
Stellv. StDir Kern
verlässt den Sitzungstisch.