Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Stellv. StDir Kern trägt den Sachverhalt vor.

 

Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker (Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so dass, erstmals für das Haushaltsjahr 2012, ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.

Nähere Einzelheiten sind den der Vorlage beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 21.09.2017 geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung entgegenstehen.

Eine Stellungnahme des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlagen der Vorlage:

  • Konsolidierter Gesamtabschluss 2012
  • Prüfbericht des RPA

 

 

Nach ergänzenden Erläuterungen von stellv. StDir Kern beschließt der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 


Beschluss:

Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2012 wird beschlossen.

 

 

Stellv. StDir Kern verlässt den Sitzungstisch.