Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag eines Anliegers der Straße „Am Räsenberg“ vor, die Strecke der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Straße „Sarensecker Weg“ zu verkürzen. Der Antrag war der Vorlage als Anlage I beigefügt.

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt anhand eines Plans. Zurzeit ist aus Richtung Sarenseck kommend am Beginn des Baugebietes eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorhanden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird am Ende des Sarensecker Wegs aufgehoben. Der folgende Straßenverlauf lässt keine Erhöhung der Geschwindigkeit zu.

Laut Antrag soll die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nun an die erste Einmündung des Salamanderwegs gesetzt werden. Die Folge daraus ist, dass der Rest mit 50 km/h befahren werden kann. FDL Donnerstag merkt an, dass auf Grundlage des vorherigen TOP 5 der Wunsch innerhalb der Bevölkerung nach Geschwindigkeitsreduzierungen deutlich wird. Es wäre also ein Gegensatz, eine bereits bestehende 30 km/h- Zone zu verkürzen. Des Weiteren wurde ein unbefestigter Weg parallel des Sarensecker Wegs angelegt, der vor allem von den Schülern genutzt wird.
Es wäre also nicht angebracht, den jetzt schon problematischen Bereich für eine höhere Geschwindigkeit befahrbar zu machen. 

Rh Walter merkt an, dass eine Veränderung der Geschwindigkeitsreduzierung zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer führen wird. Rf Neumann verdeutlicht, dass die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung eine vorbeugende Unfallverhütung darstellt.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

 

Der Antrag auf Verkürzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Straße "Sarensecker Weg" wird abgelehnt.