Sitzung: 20.11.2017 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0545/2017
Sachverhalt:
Frau Elisabeth
Fuhrmann-Schlichte hat mit Mail vom 04.10.2017 den Antrag (Anlage) gestellt,
zum Gedenken an Ihren verstorbenen Mann einen Ginkgobaum auf dem Plateau des
Weinbergs zu pflanzen. Sämtliche Arbeiten sollten von Ihr übernommen werden.
Das Plateau des
Weinbergs befindet sich im Gebietsteil B des Biosphärenreservates
Niedersächsische Elbtalaue. Gem. § 3 (1) Nr. 4 der Verordnung für den
Gebietsteil B des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist es verboten,
nichtstandortheimische Gehölze für die Anpflanzung zu verwenden. Ausnahmen
hiervon können nicht erteilt werden.
Aus diesem Grund
ist der Antrag abzulehnen.
FDL Donnerstag
trägt den Sachverhalt vor.
Rh Porip bekräftigt die Beschlussempfehlung. Er weist gleichzeitig darauf hin,
dass das Pflanzen eines Baumes positiv zu werten ist. Er schlägt vor, der
Antragstellerin einen heimischen Baum vorzuschlagen. Rf Neumann erläutert, dass
es gewisse Grenzen geben muss. Wenn man damit beginnt Gedächtnisbäume zu
pflanzen, wird es schwierig ein Ende zu finden.
Rf Laudel-Voigt
erfragt, ob es nicht möglich wäre der Antragstellerin einen Ersatzvorschlag zu
unterbreiten und ihr zum Beispiel eine Bank mit einer Plakette anzubieten.
Hierzu verdeutlicht FDL Donnerstag, dass es sich für die Antragstellerin
definitiv um einen Ginkgobaum handeln sollte.
Der BPSUH empfiehlt folgenden
Beschluss:
Dem Antrag zum
Pflanzen eines Ginkgobaums auf dem Weinberg wird nicht zugestimmt.