Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

 

Frau Elisabeth Fuhrmann-Schlichte hat mit Mail vom 04.10.2017 den Antrag (Anlage) gestellt, zum Gedenken an Ihren verstorbenen Mann einen Ginkgobaum auf dem Plateau des Weinbergs zu pflanzen. Sämtliche Arbeiten sollten von Ihr übernommen werden.

Das Plateau des Weinbergs befindet sich im Gebietsteil B des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue. Gem. § 3 (1) Nr. 4 der Verordnung für den Gebietsteil B des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist es verboten, nichtstandortheimische Gehölze für die Anpflanzung zu verwenden. Ausnahmen hiervon können nicht erteilt werden.

Aus diesem Grund ist der Antrag abzulehnen.

 

FDL Donnerstag trägt den Sachverhalt vor.
Rh Porip bekräftigt die Beschlussempfehlung. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass das Pflanzen eines Baumes positiv zu werten ist. Er schlägt vor, der Antragstellerin einen heimischen Baum vorzuschlagen. Rf Neumann erläutert, dass es gewisse Grenzen geben muss. Wenn man damit beginnt Gedächtnisbäume zu pflanzen, wird es schwierig ein Ende zu finden.

Rf Laudel-Voigt erfragt, ob es nicht möglich wäre der Antragstellerin einen Ersatzvorschlag zu unterbreiten und ihr zum Beispiel eine Bank mit einer Plakette anzubieten.
Hierzu verdeutlicht FDL Donnerstag, dass es sich für die Antragstellerin definitiv um einen Ginkgobaum handeln sollte.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden 


Beschluss:

 

Dem Antrag zum Pflanzen eines Ginkgobaums auf dem Weinberg wird nicht zugestimmt.