Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Stellv. StDir. Kern erläutert den Sachverhalt. Die vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2018 und den Planungszeitraum 2019-2021 sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.

Stellv. StDir. Kern erläutert die grundsätzlichen Haushaltsplanungen und gibt einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2018. In diesem Jahr kommt es zu Mehrerträgen durch eine Änderung der Aufteilung der Einkommensteuer. Somit kommt es zu einem leichten Überschuss, der die Fehlbeträge des Vorjahres ausgleichen kann.
Er informiert weiter, dass im nächsten Jahr zwei Projekte geplant sind. Zum einen soll ein Behelfsparkplatz am Bahnhof gebaut werden und zum anderen sollen am Weinberg Sichtschneisen freigeschnitten werden. Diese werden zusammen Kosten in Höhe von rund 750.000 € verursachen. Somit würde in 2018 ein Minus von rund 30.000 € im Haushalt entstehen. Stellv. StDir. Kern betont daher ausdrücklich, dass nicht beide Projekte in 2018 realisierbar sind.

FDL Donnerstag erläutert die Ansätze anhand der Vorlage. Zunächst verweist er darauf, dass sich der Stundensatz der KDE-Mitarbeiter von 38,45 € auf 39,00 € erhöht hat. Dies ist bei den Ansätzen zu berücksichtigen. Die Ist-Stände beziehen sich auf den Stand von Mitte Oktober.

Folgende Änderungen der Ansätze haben sich in der Zwischenzeit ergeben:

 

lfd Nr.

Kostenstelle

Beschreibung

Sachk.

2017

2018

2019

2020

2021

1

54100300200

Straßen, Wege u. Plätze

421220

143.000,00 €

  150.000,00 €

   150.000,00 €

   150.000,00 €

   150.000,00 €

2

 

 

422120

0,00 €

           500,00 €

           500,00 €

           500,00 €

           500,00 €

3

 

 

424112

0,00 €

           200,00 €

           200,00 €

           200,00 €

           200,00 €

4

 

 

424115

1.000,00 €

           100,00 €

           100,00 €

           100,00 €

           100,00 €

5

 

 

425110

0,00 €

           100,00 €

           100,00 €

           100,00 €

           100,00 €

6

 

 

426140

300,00 €

           600,00 €

           600,00 €

           600,00 €

           600,00 €

7

54100300300

Straßen, Wege, Plätze (Schilder)

421220

3.000,00 €

       4.000,00 €

       4.000,00 €

       4.000,00 €

       4.000,00 €

8

 

 

422115

4.000,00 €

       3.000,00 €

       3.000,00 €

       3.000,00 €

       3.000,00 €

9

54500300100

Straßenbeleuchtung

424112

45.000,00 €

     40.000,00 €

     40.000,00 €

     40.000,00 €

     40.000,00 €

10

54500300200

Straßenreinigung

424125

45.000,00 €

     50.000,00 €

     50.000,00 €

     50.000,00 €

     50.000,00 €

11

55100300400

Weinberg

421131

9.000,00 €

     30.000,00 €

     20.000,00 €

     20.000,00 €

     20.000,00 €

12

55100300600

Seewiesen

424112

300,00 €

       1.100,00 €

       1.000,00 €

       1.000,00 €

       1.000,00 €

13

55200300100

Gewässer II. u. III Ordnung

437310

51.500,00 €

     51.600,00 €

     51.600,00 €

     51.600,00 €

     51.600,00 €

 

Zu lfd. Nr. 1: In dem Sachkonto 421220 Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen ist für 2018 ein Ansatz von 175.000 geplant. Davon sind 25.000 € für den Behelfsparkplatz eingeplant, der in der Nähe vom Bahnhof errichtet werden soll. Stellv. StDir. Kern betont die Notwendigkeit des Behelfsparkplatzes da die Zugverbindung nach Dannenberg (Elbe) unterbrochen sein wird und davon auszugehen ist, dass die Reisenden mit dem Auto zunächst bis nach Hitzacker (Elbe) fahren werden um von dort die Bahn zu nutzen.
Auf Nachfrage von Rh Porip führt stellv. StDir. Kern aus, dass die Zuständigkeit nicht bei der Stadt Dannenberg (Elbe) oder der Samtgemeinde Elbtalaue liegt, sondern bei der Stadt Hitzacker (Elbe). Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Eine Alternative und kostengünstigere Variante könnte auch die Herstellung der Seitenstreifen als Parkbuchten sein.

Würden beide Projekte durchgeführt werden und dadurch ein Fehlbetrag von 30.000 € im Haushalt eingeplant werden, müsste ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden. Darin müssten die freiwilligen Leistungen gestrichen werden.


Rh Walter spricht sich dagegen aus, die 25.000€ einzustellen, da es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme handelt.

 

FDL Donnerstag verweist weiterhin auf eine Liste mit dringenden Unterhaltungsmaßnahmen, bei der es sich keinesfalls um eine Prioritätenliste handelt, sondern nur als Information dient.

 

Zu lfd. Nr. 9: FDL Donnerstag erläutert, dass die Ansätze bei der Straßenbeleuchtung in Anlehnung an das Ergebnis 2016 und das Ist 2017 verringert wurden. Auf Nachfrage von Rh Walter erläutert FDL Donnerstag hierzu, dass nur die Köpfe der Straßenleuchten ausgetauscht wurden und weiterhin ein hoher Unterhaltungsaufwand aufgrund von maroden Leitungswegen besteht.

 

Zu lfd. Nr. 10: Für die Straßenreinigung wird ein höherer Ansatz als in den Jahren zuvor eingeplant.
Stellv. StDir. Kern merkt in diesem Zuge an, dass das Einführen einer maschinellen Straßenreinigung zwar eine finanzielle Belastung der Anwohner darstellt, jedoch das Straßenbild verschönert und gleichzeitig die Unterhaltungskosten senken würde. Zusätzlich wäre hier auch die Entleerung der Papierkörbe in der Reinigung enthalten. Dadurch werden die Stadtmitarbeiter entlastet, die dann andere Aufgaben erledigen könnten. 

Nach Berechnung des letzten Jahres hätten mit einer maschinellen Straßenreinigung bis zu 50.000 € eingespart werden können.

Nach Anfrage von Rf Laudel-Voigt erläutert FDL Donnerstag, dass das Reinigen der Sinkkästen maschinell nicht machbar ist.

Rh Walter erkundigt sich nach den Kosten für die Reinigung der Regenabläufe.
Anm. zum Protokoll:
Die Reinigung der Regenabläufe belaufen sich auf rund 11.000 €. Diese beinhalten zwei Reinigungsdurchgänge.


Zu lfd. Nr. 11: FDL Donnerstag trägt vor, dass bei der Kostenstelle 55100300400 Weinberg ein erhöhter Ansatz von 30.000 € im Jahr 2018 eingeplant ist. Davon sind 20.000 € für das Freischneiden von Sichtschneisen vorgesehen.

Diese Maßnahme kann erst durchgeführt werden, wenn eine Abstimmung mit der Biosphärenreservatsverwaltung durchgeführt wurde.

FDL Donnerstag schlägt zur Vermeidung des Fehlbetrages folgendes Vorgehen vor: Die Maßnahme soll dann auf mehrere Jahre verteilt werden, damit im Haushalt kein Minusbetrag entsteht. Nach Abstimmung mit der Biosphärenreservatsverwaltung soll das Freischneiden in drei großen Abschnitten erfolgen, für die jeweils 20.000€ eingeplant werden sollen. Rh Walter spricht sich für eine Staffelung der Maßnahme aus, weist aber auf die mögliche Höhe der Fixkosten hin.
FDL Donnerstag führt aus, dass nach einer Einigung mit der Biosphärenreservartsverwaltung Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. Diese werden dann durch den VA beschlossen und vergeben. Die Angebote geben dann Aufschluss über die zu erwartenden Fixkosten.

 

FDL Donnerstag berichtet, dass es aufgrund von Personalproblemen zu Unterhaltungsstaus bei den Wirtschaftswegen kam, die Maßnahmen aber im Frühjahr 2018 nachgeholt werden.
Rh Porip fragt an, ob es durch die Sturmschäden zu Einnahmen kommen wird. FDL Donnerstag erklärt, dass die Kronen der Bäume in Selbstwerbung aufgearbeitet werden, da dadurch Kosten gespart werden. Das Nutzholz wird zunächst zwischengelagert und anschließend durch die Forstbetriebsgemeinschaft verwertet. Er weist darauf hin, dass durch den Sturm unvorhersehbare Ausgaben entstanden sind.
Rh Walter stellt den Antrag die vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2018 mit den Änderungen zu empfehlen.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2018 und für den Planungszeitraum 2019-2021 werden mit den vorgenannten Änderungen beschlossen.