Sitzung: 23.11.2017 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/0487/2017
StDir Meyer nimmt wieder an der Sitzung teil.
StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.
Durch die verstärkte
Nutzung des HVV-Tarifes und künftigem Zwei-Stunden-Takt durch Pendler hat bzw.
wird der Bahnhof Hitzacker (Elbe) eine höhere Frequentierung haben.
Öffentlicher Parkraum ist nicht vorhanden, das Grundstück am Bahnhof gehört dem
KuBa. Die Parkplatzsituation am
Bahnhof ist zurzeit ungünstig. Für Berufspendler und Touristen stehen derzeit
nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) hat die Möglichkeit das Grundstück der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur
10, Flurstück 58/27 in einer Größe von 5.127 m² für einen Preis von 28,00
Euro/m² zu erwerben.
Das Grundstück
liegt neben dem Bahnhofsgebäude.
Durch den Erwerb
des Grundstücks hat die Stadt Hitzacker (Elbe) die Möglichkeit, auf diesem
Grundstück Parkraum zu schaffen.
Voraussetzung der Finanzierung sind die
Grundstücksverkäufe im Baugebiet Hitzacker-Süd (sh. TOP 13).
Der Fördersatz zum späteren Ausbau als
Parkplatz beträgt insgesamt 87,5 %,
dieser setzt sich aus Mitteln des Landes
und die der Eigenmittel aus dem Hamburg-Niedersachsen- Programm zusammen, so
dass 12,5 % Eigenmittel einzuplanen sind.
Des weiteren ist der Bau einer
Fahrradabstellanlage denkbar und sinnvoll.
Der
Förderantrag muss bis zum 15.05.2018 gestellt werden, mit der Bewilligung ist
in 2019 zu rechnen, mit der Inbetriebnahme des Parkplatzes im Jahr 2020.
Gemäß erster
Ermittlung könnten auf dem Grundstück ca. 25 – 30 Stellplätze entstehen.
Der VAH hat am
13.11.17 den Ankauf des Grundstückes empfohlen.
Stellv. Bgm Wedler
bemerkt dazu, dass die Erträge aus den Grundstücksverkaufen im Baugebiet
Hitzacker-Süd eingegangen sein müssen (siehe TOP 13), um den Ankauf des
Grundstückes am Bahnhof finanzieren zu können.
Der
Beschlussvorschlag sollte um diesen Satz ergänzt werden.
Dieser Vorschlag
findet Zustimmung unter den Ratsmitgliedern und wird in der
Beschlussformulierung ergänzt.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Das Grundstück der
Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27 wird erworben, sobald die
für die Finanzierung notwendigen Erträge aus den Grundstücksverkäufen im
Baugebiet Hitzacker-Süd tatsächlich eingegangen sind.