Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

StDir Meyer nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.

 

Durch die verstärkte Nutzung des HVV-Tarifes und künftigem Zwei-Stunden-Takt durch Pendler hat bzw. wird der Bahnhof Hitzacker (Elbe) eine höhere Frequentierung haben. Öffentlicher Parkraum ist nicht vorhanden, das Grundstück am Bahnhof gehört dem KuBa. Die Parkplatzsituation am Bahnhof ist zurzeit ungünstig. Für Berufspendler und Touristen stehen derzeit nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

 

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat die Möglichkeit das Grundstück der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27 in einer Größe von 5.127 m² für einen Preis von 28,00 Euro/m² zu erwerben.

Das Grundstück liegt neben dem Bahnhofsgebäude.

Durch den Erwerb des Grundstücks hat die Stadt Hitzacker (Elbe) die Möglichkeit, auf diesem Grundstück Parkraum zu schaffen.

 

Voraussetzung der Finanzierung sind die Grundstücksverkäufe im Baugebiet Hitzacker-Süd (sh. TOP 13).

 

Der Fördersatz zum späteren Ausbau als Parkplatz beträgt insgesamt 87,5 %,

dieser setzt sich aus Mitteln des Landes und die der Eigenmittel aus dem Hamburg-Niedersachsen- Programm zusammen, so dass 12,5 % Eigenmittel einzuplanen sind.

 

Des weiteren ist der Bau einer Fahrradabstellanlage denkbar und sinnvoll.

 

Der Förderantrag muss bis zum 15.05.2018 gestellt werden, mit der Bewilligung ist in 2019 zu rechnen, mit der Inbetriebnahme des Parkplatzes im Jahr 2020. 

 

Gemäß erster Ermittlung könnten auf dem Grundstück ca. 25 – 30 Stellplätze entstehen.

 

Der VAH hat am 13.11.17 den Ankauf des Grundstückes empfohlen.

 

Stellv. Bgm Wedler bemerkt dazu, dass die Erträge aus den Grundstücksverkaufen im Baugebiet Hitzacker-Süd eingegangen sein müssen (siehe TOP 13), um den Ankauf des Grundstückes am Bahnhof finanzieren zu können.

Der Beschlussvorschlag sollte um diesen Satz ergänzt werden.

Dieser Vorschlag findet Zustimmung unter den Ratsmitgliedern und wird in der Beschlussformulierung ergänzt.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden


Beschluss:

Das Grundstück der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27 wird erworben, sobald die für die Finanzierung notwendigen Erträge aus den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Hitzacker-Süd tatsächlich eingegangen sind.