Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 23.03.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Schaafhausen fortzuschreiben.

Durch die Änderung wird Fläche für die Landwirtschaft in gemischte Baufläche geändert. Die Änderung wurde erforderlich, da der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zur planungsrechtlichen Absicherung des Betriebes Eggers Landmaschinen geändert und erweitert werden soll.

 

a)Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis zum 25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Avacon AG

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

b)Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 93. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

SgBgm Meyer trägt den Sachverhalt vor.

 

Rh Matthiesch fragt nach, wie es sich mit dem Lärm für die nahe gelegene Wohnbebauung verhält. Er habe der Presse entnehmen können, dass hier seitens der Anwohner Bedenken bestehen.

SgBgm Meyer erklärt, dass Detailfragen hinsichtlich einer möglichen Lärmbelästigung durch die Baugenehmigung geregelt werden. Bei Störungen durch den Gewerbebetrieb sind Anwohner in der Pflicht, dieses dann gegebenenfalls bei der Gewerbeaufsicht anzuzeigen.

 

 

Rh Siebolds hinterfragt das Verfahren für den Genehmigungsprozess. SgBgm Meyer erläutert kurz die Abstufungen vom Landesraumordnungsplan über das Regionale Raumordnungsprogramm und die Flächennutzungsplanung bis hin zur Bebauungsplanerstellung. Die Flächennutzungsplanung betreibt die Samtgemeinde – heißt: diese stellt entsprechende Flächen zur Verfügung, diese gilt es dann seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) zu beplanen (Bebauungsplanverfahren). Zulässige Möglichkeiten und/oder entsprechende Auflagen und Bedingungen werden letztendlich in der Baugenehmigung verankert, die der Landkreis ausspricht. Die Baugenehmigung umfasst unter anderem den naturschutzrechtlichen Teil, den bauordnungsrechtlichen Teil, die wasserrechtliche Genehmigung und weitere.

 

Rh Herzog merkt an, dass die in Rd-Nr.30 der der Vorlage beiliegenden Abwägungen die Kompensationsfläche in Schwiepke genannt wird. Grundsätzlich befürwortet er, dass die Kompensation direkt mit dem Eingriff in Verbindung stehen sollte. Ein räumlicher Zusammenhang ist hier nicht mehr gegeben.

 

Des Weiteren wird von Rh Herzog die Rd-Nr. 33 der Stellungnahme angesprochen. Hier geht es um die zulässige Lärmbelästigung. Der prognostizierte Wert von 57,7 db erschließt sich ihm nicht.

 

Rh Siemke weist nochmals auf das Baugenehmigungsverfahren hin. Hier wird der Pegel für den Betrieb festgelegt, dieser ist dann einzuhalten. Gegebenenfalls sind seitens des Betriebes Ausnahmeregelungen zu beantragen.

 

Stellv. SgBgm Flindt merkt an, dass die Zuständigkeiten für die Ausgestaltung im Detail bei der Stadt Dannenberg(Elbe) im Rahmen des Bauleitverfahrens liegen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 93. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).