Sitzung: 07.12.2017 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0526/2017
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 23.03.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT
Schaafhausen fortzuschreiben.
Durch die Änderung
wird Fläche für die Landwirtschaft in gemischte Baufläche geändert. Die Änderung
wurde erforderlich, da der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. durch die Stadt
Dannenberg (Elbe) zur planungsrechtlichen Absicherung des Betriebes Eggers
Landmaschinen geändert und erweitert werden soll.
a)Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis zum
25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon AG
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
b)Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 93. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
SgBgm Meyer trägt den Sachverhalt vor.
Rh Matthiesch fragt nach, wie es sich mit dem Lärm für die
nahe gelegene Wohnbebauung verhält. Er habe der Presse entnehmen können, dass
hier seitens der Anwohner Bedenken bestehen.
SgBgm Meyer erklärt, dass Detailfragen hinsichtlich einer
möglichen Lärmbelästigung durch die Baugenehmigung geregelt werden. Bei
Störungen durch den Gewerbebetrieb sind Anwohner in der Pflicht, dieses dann
gegebenenfalls bei der Gewerbeaufsicht anzuzeigen.
Rh Siebolds hinterfragt das Verfahren für den
Genehmigungsprozess. SgBgm Meyer erläutert kurz die Abstufungen vom
Landesraumordnungsplan über das Regionale Raumordnungsprogramm und die
Flächennutzungsplanung bis hin zur Bebauungsplanerstellung. Die
Flächennutzungsplanung betreibt die Samtgemeinde – heißt: diese stellt
entsprechende Flächen zur Verfügung, diese gilt es dann seitens der Stadt
Dannenberg (Elbe) zu beplanen (Bebauungsplanverfahren). Zulässige Möglichkeiten
und/oder entsprechende Auflagen und Bedingungen werden letztendlich in der
Baugenehmigung verankert, die der Landkreis ausspricht. Die Baugenehmigung
umfasst unter anderem den naturschutzrechtlichen Teil, den
bauordnungsrechtlichen Teil, die wasserrechtliche Genehmigung und weitere.
Rh Herzog merkt an, dass die in Rd-Nr.30 der der Vorlage
beiliegenden Abwägungen die Kompensationsfläche in Schwiepke genannt wird.
Grundsätzlich befürwortet er, dass die Kompensation direkt mit dem Eingriff in
Verbindung stehen sollte. Ein räumlicher Zusammenhang ist hier nicht mehr
gegeben.
Des Weiteren wird von Rh Herzog die Rd-Nr. 33 der
Stellungnahme angesprochen. Hier geht es um die zulässige Lärmbelästigung. Der
prognostizierte Wert von 57,7 db erschließt sich ihm nicht.
Rh Siemke weist nochmals auf das Baugenehmigungsverfahren
hin. Hier wird der Pegel für den Betrieb festgelegt, dieser ist dann
einzuhalten. Gegebenenfalls sind seitens des Betriebes Ausnahmeregelungen zu
beantragen.
Stellv. SgBgm Flindt merkt an, dass die Zuständigkeiten für
die Ausgestaltung im Detail bei der Stadt Dannenberg(Elbe) im Rahmen des
Bauleitverfahrens liegen.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 93. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).